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www.biosphaere-alb.com >Sphäre Print-Magazin< GESETZ:
Freizeit in Wald und Natur hat seine Grenzen SchilderwaldDarf der Mensch wandern, wohin ihn die Füße tragen? SPHÄRE klärt auf. Die Alb lebt von ihren Wäldern, von ihrem reichen Baumbestand. Egal
ob schneebedeckt oder sonnendurchflutet. Ein Spaziergang zwischen Buchen,
Fichten und anderen Hölzern ist immer wieder ein erholsames Erlebnis.
Das Schöne daran ist, der Wald steht für jeden offen
egal ob Privat-, Gemeinde- oder Staatswald. Wer sich an die Regeln hält,
ist willkommen. SPHÄRE-WISSEN Unsere Rechte und Pflichten Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass er die Lebensgemeinschaft und die Bewirtschaftung des Waldes nicht stört, gefährdet, beschädigt oder verunreinigt, sagt Werner Gamerdinger, Leiter des Kreisforstamtes Reutlingen. So sind zum Beispiel Ausritte auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Meter Breite verboten. Radfahren ist nur erlaubt auf Wegen mit zwei Metern Breite. Fahrten im Wald, egal ob mit Kutsche, Hundeschlitten, Motorrad oder mit dem Auto sind grundsätzlich verboten. Sportveranstaltungen müssen von der Forstbehörde genehmigt werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zu Kasse gebeten, warnt Gamerdinger. Verstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 25 und 155 Euro geahndet. Dazu zählen auch wilde Müllablagerungen, die in letzter Zeit immer mehr zunehmen. Sie möchten den Artikel gerne weiterempfehlen? Dann klicken Sie bitte hier >> Übrigens: Sie können die nächste Print-Ausgabe der SPHÄRE
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