fgfgfgSPHÄRE online

| Printausgabe | Online-Magazin | Kontakt | Impressum |

GPS-Portal Biosphäre Schwäbische Alb

>
zurück

Sphäre Online

Sphäre Print

Sphäre Radio

Sphäre TV

Sphäre Links


Sphäre Forum


Service-Homepage

Interaktive Karte Service-Homepage


- GPS-Touren >>
- Übernachtungen >>
- Biosphärenorte >>

 

 

www.biosphaere-alb.com >Sphäre Online<


Münsinger Truppenübungsplatz wird touristisch eingeschränkt nutzbar

Eigentum und Zugang neu geregelt

10. 2. 2005: Seit 01. Januar 2006 ist nach Abzug der Bundeswehr die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn neue Eigentümerin des ehemaligen Truppenübungsplatzes, vor Ort wird sie durch den Bundesforst und den Geschäftsbereich Facility Management vertreten. Ansprechpartner sind Herr Dr. Götze in Meßstetten und die Revierleiter Herrendorf, Prein und Krug in Römerstein bzw. Münsingen-Böttingen, sowie Herr Bauer in Stuttgart.
Zwangsläufig mußte daher auch der Zugang zu dem ehemaligen Militärgelände neu geregelt werden. Ab Frühjahr dieses Jahres soll dieses auf der Grundlage einer Verordnung des Landratsamtes Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen nach dem Landesnaturschutz- und waldgesetz geschehen. Um aber die Zeit zwischen dem 01. Januar 2006 und dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Verordnung zu überbrücken, hat der Gutsbezirk Münsingen in Abstimmung mit dem Landratsamt Reutlingen eine Polizeiverordnung erlassen.
Auf dieser Grundlage bleibt das Gelände grundsätzlich wegen der hohen Gefährdung durch Blindgänger und andere Kampfmittel, die in über 100 Jahren Schieß- und Übungsbetrieb angefallen sind, gesperrt. Ausgenommen sind nur:

1. Deutlich gekennzeichnete Wege für Radfahrer und Fußgänger, die nach der Schneeschmelze mit gelb markierten Pfählen im Gelände ausgewiesen und durch Wegweiser vom Platzrand her ausgeschildert werden sollen.

2. Ab April dieses Jahres begleitete Führungen von Besuchergruppen durch Truppenübungsplatzguides verbunden mit einer Information zu naturnahen Themen und zur Geschichte des Truppenübungsplatzes außerhalb dieser markierten Wege.

3. Die ausgewiesenen Zugänge zu den vier vom Schwäbischen Albverein angemieteten Aussichtstürmen.

Aufgrund der Lebensgefahr durch Blindgänger und Kampfmittel, aber auch wegen des Schutzes der einzigartigen Naturausstattung des ehemaligen Truppenübungsplatzes ist ein Betreten des Geländes außerhalb dieser Möglichkeiten strikt untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit konsequent verfolgt. Bußgelder können bis zu einer Höhe von 1000 Euro erhoben werden. Gleiches gilt auch für das unerlaubte Befahren durch Motorfahrzeuge – zumal diese auch den Besucherverkehr zusätzlich massiv behindern würden. Zur Durchsetzung dieser Regelung werden sowohl die vorhandenen Schranken geschlossen als auch durch Personal der Bundesanstalt und der Landespolizei Kontrollen durchgeführt. Selbstverständlich werden aber auch weiterhin Brennholzkunden, Schäfer und Landwirte, die mit dem Bundesforst Verträge geschlossen haben, einen Zugang zum Platz wie bisher behalten.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht des Bundes und um gefährliche Straßenrennen oder wilde Müllablagerungen zu verhindern, ist auch eine Sperrung der Panzerringstraße durch Schranken erforderlich. Weiterhin wurde die Panzerringstraße schon während der militärischen Nutzung durch die Firmen Liebherr, Kässbohrer und Daimler-Chrysler genutzt. Alle Firmen beabsichtigen diese Nutzungen im Rahmen der durch europäisches Naturschutzrecht (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet) gesetzten Grenzen unter der Voraussetzung fortzuführen, dass dort ein Zivilverkehr nicht stattfindet. Das ist eine durchaus interessante wirtschaftliche Folgenutzung.


Sphäre erhältlich ab: 1. April 2006. Jetzt schon abonnieren

zurück

>
Online News

 

 


Anzeige

Schwenk Mode

Wäschekrone

Gasthof Hotel Post

 

| Printausgabe | Online-Magazin | Kontakt | Impressum |