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Beteiligung der Stadt Reutlingen am Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb"

Reutlingen mit im Boot?

16. 05. 2006: Die Stadt Reutlingen strebt die Beteiligung am Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb" an. Die vorliegende Beschlussvorlage wird am Donnerstag, den 18.05.2006 um 17.30h im großen Sitzungssaal im Rathaus der Stadt Reutlingen der Öffentlichkeit vorgestellt und disktuiert.
Im Zuge eines Mitwirkens verspricht die Stadt Reutlingen sich eine Zertifizierung der Hochwertigkeit und Einmaligkeit ihrer albnahen Lage sowie Chancen im Standortwettbewerb.

Die Begründung der Beschlussvorlage im Wortlaut

1. Grundlagen

Biosphärengebiete sind Modellregionen mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität, in denen aufgezeigt wird, wie Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft und der Siedlungstätigkeit sich zusammen mit den Belangen von Natur und Umwelt gemeinsam innovativ fortentwickeln können.

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die Ausweisung des Biosphärengebietes "Mittlere Schwäbische Alb". Mit Biosphärengebieten sollen durch Erhaltung und Förderung traditio-neller, extensiver Landnutzungsformen sowie durch die Entwicklung und Erprobung neuer besonders schonender Wirtschaftsformen großräumige charakteristische Landschaften gesichert werden. Dabei leistet die vielfältige, schonende Nutzung der Landschaft einen bedeutenden Beitrag für den Biotop- und Artenschutz. Die zusätzliche Anerkennung von Biosphärenreservaten durch die UNESCO als internationales Qualitätslabel erfolgt auf Antrag nach Erfüllung verbindlicher Kriterien. In Deutschland gibt es 14 Biosphärenreservate zum Schutz typischer Kulturlandschaften (z.B. Rhön, Pfälzer Wald).

Biosphärengebiete werden untergegliedert in:

Kernzonen Jegliche Nutzung ist ausgeschlossen; Gebietstypus RT: schon bestehender Bannwald (Gönningen/Stöffelberg)

Pflegezonen Pflege- und Verbesserungsmaßnahmen sind notwendig und zugelassen; Gebietstypus RT: bestehende Naturschutz- und
Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete (z.B. Gönningen
NSG "Unter Lauern"; NSG "Listhof")

Entwicklungs- Keine Nutzungsbeschränkungen! Sie werden ausdrücklich als
zonen Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung
verstanden. Siedlungsaktivitäten und der Bau von Infrastruktur-
anlagen sind ohne Bedingung zulässig.

In den letzten Wochen ergab sich eine Ausweitung der Abgrenzung über die bisherige Gebietskulisse, d. h. über den Ausgangsbereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen hinaus. Damit sind auch Bereiche des Echaztales und des dieses umrahmenden Albtraufes mit seinen ökologisch hochwertigen Flächen berührt. Die Stadt Pfullingen und die Gemeinde Eningen u.A. haben zwischenzeitlich die Beteiligung am Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb" beschlossen.

Die Stadt Reutlingen hat durch Ausweisung von Naturschutzgebieten (z.B. Gönningen/ Einwinkel, Gönningen "Unter Lauern", "Listhof"), die Ausweisung von FFH-Schutzflächen der EU (z.B. "Mittleres Albvorland bei Reutlingen") sowie die darin integrierte Einrichtung des Umweltbildungszentrums Listhof Reutlingen bedeutende (Vor-) Leistungen erbracht. Diese können wegen ihrer Hochwertigkeit hervorragend in das geplante Biosphärengebiet eingegliedert werden. Über die bestehenden Schutzauflagen hinaus sind keinerlei weitere Restriktionen zu erwarten. Weitere Flächen werden von Seiten der Stadt Reutlingen mit Ausnahme des Grundstücks "Umweltbildungszentrum Listhof", das nicht in einer der
o. g. Schutzflächen liegt, nicht eingebracht (siehe Anlage 1).

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Kommunalen Umwelt-handlungsprogramm "Zukunftsbeständiges Reutlingen 21" (GR-DR 98/156/1) den Projektvorschlag "Biosphärenreservat Albtrauf" zusammen mit den anderen dort aufgeführten Projekten/Maßnahmen in 1999 im Grundsatz zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Beteiligungsargumente
Es bestehen - wie aufgezeigt - günstige Voraussetzungen der Beteiligung. Bei näherer Betrachtung ergeben sich folgende Verhältnisse:

Mit der Beteiligung verbundene Vorteile:

• Wirtschaft: Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Reutlingen, für Stadtmarketing und Stadttourismus sowie als weicher Standortfaktor bei der Ansiedlung von Betrieben; Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung ist weiterhin ausdrücklich zugelassen bzw. entsprechende Areale sind von der Ausweisung nicht betroffen.

• Ökologie: Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Reutlingen, da landesweit absehbar das einzige Biosphärengebiet.

• Sozialwesen: Erholungsmöglichkeiten in einem zertifizierten Erholungsraum; Sicherung von lokalen und regionalen Arbeitsplätzen durch regionalisierte Wertschöpfungsketten und ("weiche") Standortattraktivität.

Zusätzliche Kosten:

Keine, da bisher Flächenpflege in Wäldern, Schutzflächen schon kommunale Aufgabe; eine Ausweitung über die nach den Pflege- und Entwicklungsflächen für Naturschutzgebiete bzw. Natura-2000-Flächen festgelegten Bewirtschaftungsbedingungen ist nicht möglich.

Es sind keine Nachteile erkennbar.

3. Inhalte des Antrages bzw. der Beteiligung

Abgrenzungsvorschlag (siehe Anlage 1):

• Beteiligung der Stadt Reutlingen am Ausweisungsverfahren mit dem bestehenden, gemarkungsübergreifenden Bannwald "Stöffelberg" (Reutlingen-Gönningen) als Kernzone im geplanten Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb".

• Integration der auf der Gemarkung der Stadt Reutlingen bestehenden Flächen (bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete "Einwinkel", "Unter Lauern" bzw. die Natura 2000-Fläche 7620-343 "Albtrauf zwischen Mössingen und Gönningen" und angrenzende Flächen als Pflegezonen in das zukünftige Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb".

• Integration des NSG "Listhof" sowie des Areals "Umweltbildungszentrum Listhof" sowie die Natura 2000-Fläche 7521-342 "Mittleres Albvorland bei Reutlingen" als Pflege- und Entwicklungszone im zukünftigen Biosphärengebiet "Mittlere Schwäbische Alb". Dabei sollte geprüft werden, inwiefern das Umweltbildungszentrum Listhof in eine denkbare biosphärengebietsübergreifende integrative Bildungskonzeption mit dem Naturschutzzentrum Schopfloch, dem Alten Lager bzw. dem Bahnhof Münsingen einbezogen werden kann.

4. Weiteres Vorgehen

Bis Ende Juni: Abschließende Beschlussfassung der GR-Gremien nach Vorliegen des
endgültigen, abgestimmten Abgrenzungsvorschlages durch das RP Tübingen.



Die nächste Sphäre erscheint ab: 1. August 2006. Jetzt schon abonnieren

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