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Die Frage der Haftung entscheidet über die Zugänglichkeit
des Truppenübungsplatzes
Eigentum verpflichtet
12. 3 .2007: Groß ist
das Unverständnis vor allem der an den Platz angrenzenden
Bevölkerung angesichts der strengen Betretungsverbote von Flächen,
die bislang scheinbar unproblematisch waren. Doch die Gesetzeslage auf
dem ehemaligen Militärgelände lässt keine andere Wahl.
In kürzester Zeit seit dem Abzug der Bundeswehr vom Truppenübungsplatz
Münsingen haben der Bundesforst als Eigentümer zusammen
mit den Landräten von Reutlingen und Alb-Donau ein 45 Kilometer langes,
frei zugängliches Wegenetz des Schwäbischen Albvereins quer
durch den Platz ermöglicht. Auch geführte Touren abseits dieser
asphaltierten Wege sind möglich. Dennoch werden an die Verantwortlichen
ständig neue Wünsche nach weiteren Wegeöffnungen herangetragen.
Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen dem namentlich
bekannten Personenkreis, zu dem Förster und Waldarbeiter, Schäfer,
Landwirte, Holzerwerber oder auch die TrÜP-Guides mit ihren zahlenmäßig
begrenzten Wandergruppen zählen und den nicht namentlich bekannten
Personen, den zufälligen Wanderern.
Die erst genannten Personen sind über die möglichen Gefahren
hinreichend aufgeklärt worden und haben in Kenntnis dieser Gefahren
alle eine Haftverzichtserklärung unterschrieben. Weiterhin haben
sie vor allem eine detaillierte Einweisung erhalten, wie sie sich
im Platz und insbesondere angesichts der Restmunition zu verhalten
haben und tragen daher selbst die Verantwortung beim Betreten des ehemaligen
Truppenübungsplatzes. Der Hausherr des Platzes, Dr. Dietmar Götze,
hat aus rechtlicher Sicht also alles erdenklich Mögliche gemacht,
um Schaden durch Unwissenheit von diesem Personenkreis abzuwenden. Passiert
dennoch etwas, muss Dr. Götze weder straf- noch zivilrechtlich
haften.
Anders sieht es bei freigegebenen Wegen aus. Unbekannte Wanderer ohne
Vorbildung bzw. Belehrung sind dort unterwegs. Vor der Freigabe
hat der Eigentümer zwar diese Wege auf mögliche Gefahren untersucht,
so dass davon ausgegangen werden kann, dass niemand zu Schaden kommen
kann. Anders sieht die Situation abseits der untersuchten Wege aus: Durch
einen unglücklichen Zufall stößt ein Wanderer auf einen
scharfen Blindgänger und es kommt zu einer Explosion. Schnell ist
dann ein Ankläger zur Stelle und es wird solange gesucht, bis eine
verantwortliche Person gefunden ist. Da die BIMA nicht im Gefängnis
sitzen kann, ist eben ihr Vertreter dran, und das bin ich, beschreibt
Dr. Dietmar Götze sein Dilemma recht anschaulich. In diesem Falle
wird geprüft, warum er zugelassen hat, dass ein solch belasteter
Weg frei zugänglich ist. Kann dann nachvollzogen werden, dass die
Gefahr der Belastung durch Blindgänger bekannt war, jedoch keine
umfassenden Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet wurden die Kosten
für die Sanierung eines Schotterweges können rasch einen siebenstelligen
Betrag erreichen - haftet strafrechtlich und zivilrechtlich
der Eigentümer, Dr. Dietmar Götze. Dass er an dieser Konstellation
in keiner Weise interessiert ist, ist verständlich. Aus diesem Grund
wurde ein Schutzkonzept erstellt, das im Wesentlichen von drei Säulen
getragen wird: Eindeutige Kennzeichnung der Wege, Information der Erholungssuchenden
sowie flächendeckende Kontrolle und Ahndung bei Verstößen.
Die Warnung vor Blindgängern ist absolut nicht überzogen, das
haben mehrere Funde und Sprengungen von Blindgängern in den vergangenen
beiden Jahren gezeigt auch in bereits gut abgesuchten Gebieten.
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Übrigens: Die nächste Sphäre erscheint ab: 1. April 2007.
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