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Umweltpolitik: Landesregierung gibt Entwurf der Ökokonto-Verordnung zur Anhörung frei

Sparbuch für unsere Natur

- Landesregierung gibt Entwurf der Ökokonto-Verordnung zur Verbandsanhörung frei
- Von Ökokonto profitieren Ökologie und Ökonomie gleichermaßen
- Verordnung flexibilisiert Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur

Günther OettingerStuttgart, 25. November 2008: „Mit dem naturschutzrechtlichen Ökokonto für Baden-Württemberg setzen wir eines der wichtigsten naturschutzpolitischen Vorhaben der letzten Jahre um. Damit tragen wir dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unseres Landes ebenso Rechnung wie der Stärkung und Entwicklung des Standorts Baden-Württemberg.“ Dies sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am Dienstag (25. November 2007) in Stuttgart. Am Vorabend hatte der Ministerrat den vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum erarbeiteten Entwurf der Ökokontoverordnung zur Anhörung freigegeben.

Weniger Bürokratie, weniger Kosten

„Wir haben die Weichen so gestellt, dass Ökologie und Ökonomie gleichermaßen von der neuen Regelung profitieren“, erläuterten Oettinger und Hauk. Die Ökokontoverordnung werde die Regelungen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft flexibilisieren. Zugleich trage sie dazu bei, dass bei notwendigen Eingriffen in die Natur effektive Verbesserungen des Naturhaushaltes durchgeführt werden. Kosten werden eingespart und Bürokratie vermieden, weil Planungsprozesse schneller durchgeführt werden können. Dies sei auch durch die schlanke Gestaltung des Ökokontoverfahrens zu erwarten, da das Verfahren durch digitale Antragstellung und ein erprobtes, landeseinheitliches EDV-Verfahren unterstützt werde.

Sparbuch für Naturschutzmaßnahmen

Das Ökokonto eröffne die Möglichkeit, bereits vor einem Eingriff in Natur und Landschaft Maßnahmen zur Aufwertung natürlicher Lebensräume, zur Verbesserung des Wasserhaushalts oder der Bodenfunktionen durchzuführen, erläuterte Minister Hauk. Beispiele für Ökokontomaßnahmen seien die Förderung und Entwicklung artenreicher Wiesen (Beispiele: Magerrasen und Streuobstwiesen), naturnaher Wälder (Beispiele: Auwälder, Eichenwälder) oder die Verbesserung von Gewässern und ihrer Uferbereiche (Beispiele: Renaturierung von ausgebauten Bachabschnitten). Über die Ökokontoregelung könnten ferner die Entsiegelung von befestigten Flächen, die Verbesserung des Grundwassers und die Wiederherstellung natürlicher Rückhalteflächen in Überschwemmungsgebieten abgewickelt werden. „Dieser Gewinn für die Natur wird auf dem Ökokonto wie auf einem Sparbuch gutgeschrieben. Die Träger einer Baumaßnahme, die dadurch Beeinträchtigungen der Natur verursachen, können das Guthaben dann jederzeit zum Ausgleich einsetzen“, erklärte Ministerpräsident Oettinger. Dies sei zum Beispiel beim Bau einer neuen Straße oder der Erweiterung einer Kiesgrube notwendig.

Wie bei einem normalen Sparkonto sei auch beim Ökokonto eine Verzinsung der Einlage in Ökopunkten geplant, so dass für den Träger von Ökokontomaßnahmen ein zusätzlicher Gewinn an Ökopunkten entstehe. „Damit schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz in die Natur zu investieren. Zusätzlich sind die Ökopunkte handelbar. Das Sparguthaben kann verkauft werden“, betonte Minister Hauk. Der Verordnungsentwurf sehe ausdrücklich vor, dass Guthaben zum Beispiel an den Bauträger einer Straße verkauft werden können. Die Preisfestlegung für die Ökokontomaßnahmen träfen alleine die jeweiligen Marktpartner.

Flexibilisierung erleichtert Genehmigungsverfahren

„Die Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch das
Ökokonto bringt viele Vorteile. Der Naturhaushalt profitiert von der vorzeitigen ökologischen Aufwertung. Interessant ist dies zudem für Landwirte oder Waldbesitzer, die über die ökologische Gestaltung von Grenzertragsflächen oder die Entwicklung von Waldbiotopen und den Verkauf der hierbei erzielten Ökopunkte ein zusätzliches Einkommen erzielen“, erklärte Hauk. Dies gelte auch für Rohstoffabbaubetriebe, die auf eigenen Grundstücken vorzeitig Ökokontomaßnahmen durchführen und den dadurch geschaffenen ökologischen Mehrwert später als Ausgleich für Betriebserweiterungen verwenden können. Gewinner seien ferner Vorhabensträger (wie z. B. Kommunen) und Behörden. Die Ökokontoregelung werde zu einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen, weil die Frage des Ausgleichs bereits im Vorfeld der Baugenehmigung für ein Projekt abgearbeitet werden könne.

Der Entwurf der Ökokonto-Verordnung wird den betroffenen Verbänden und Behörden mit einer Frist von zwei Monaten zur Stellungnahme zugeleitet.


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