fgfgfgSPHÄRE online

| Printausgabe | Online-Magazin | Kontakt | Impressum |

GPS-Portal Biosphäre Schwäbische Alb

>
zurück

Sphäre Online

Sphäre Print

Sphäre Radio

Sphäre TV

Sphäre Links


Sphäre Forum


Service-Homepage

Interaktive Karte Service-Homepage


- GPS-Touren >>
- Übernachtungen >>
- Biosphärenorte >>

 

 

www.biosphaere-alb.com >Sphäre Online<


Naturschutz: Arbeiten an der Wittlinger Steige gehen wie geplant weiter

Bedenken des Naturschutzes geprüft

GPS-Wandern im Biosphärengebiet Schwäbische Alb7. April 2009, Wittlingen : Die Wintermonate sind vorüber und damit auch die Winterruhe an der Baustelle zur Sicherung der Wittlinger Steige. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wird nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Beschwerden von privaten Naturschutzverbänden nunmehr zügig damit begonnen, die Baustelle wieder einzurichten, damit nach Ende der Schonfrist für Flora und Fauna die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlichen Felssicherungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden können. Für Landrat Thomas Reumann gilt es, jetzt alles daranzusetzen, dass der für Ende Mai ins Auge gefasste Termin zur Öffnung der Wittlinger Steige eingehalten werden kann. „Die Befahrung der Steige ist für die Menschen in Wittlingen wichtig,“ so Reumann.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat vor wenigen Tagen über die Beschwerden der privaten Naturschutzverbände hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Verträglichkeit der Schutzmaßnahmen am Wittlinger Fels entschieden. Die Frage, ob durch die Felssicherungsarbeiten erhebliche Beeinträchtigungen naturschutzrechtlicher Belange vorliegen, kann letztlich dahingestellt bleiben. Regierungspräsidium und Landratsamt sind sich in der Beurteilung einig, dass für das weitere Abräumen von brüchigem Felsmaterial die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzgesetz gegeben sind.

Ausdrücklich weist das Regierungspräsidium in seinem Schreiben vom 30. März 2009 darauf hin, dass die Sicherstellung der Verkehrssicherheit einer dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straße (K 6706) im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Ein Verzicht auf die verkehrliche Erschließung des Ortsteils Wittlingen über diese Kreisstraße sei trotz des überschaubaren Verkehrsaufkommens und der aufgrund geologischer Gegebenheiten dauerhaft anfallenden hohen Unterhaltungsaufwendungen in der Raumschaft keine akzeptanzfähige Alternative, so das Regierungspräsidium.

Für die weiteren Maßnahmen ist eine baubiologische Begleitung vorgesehen, die gewährleisten soll, dass die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete berücksichtigt werden.


Sie möchten den Artikel gerne weiterempfehlen? Dann klicken Sie bitte hier >>

zurück

>
Online News

 

 


Anzeige

Schwenk Mode

Wäschekrone

Gasthof Hotel Post

 

| Printausgabe | Online-Magazin | Kontakt | Impressum |