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Diskussion und Leserumfrage: Wandergruppen werden zur Kasse gebeten

Wegelagerer in der Biosphäre?n

17. Okt. 2007: Ein wunderschöner Herbstmorgen. Zaghaft durchbricht die glutrote Morgensonne den zähen Morgennebel, tausende Tautropfen auf pastellfarbenen Blättern brechen das Licht millionenfach. Das ist die „unser aller Natur“. Gut gelaunt macht sich daher eine Wandergruppe auf ihren Weg, doch am Waldrand endet die Idylle abrupt - Schlagbaum, Kassenhäuschen – Väterchen Staat bittet zum finaziellen Aderlass. So – der Traum ist vorbei, bitte aufwachen. Von wegen. Das ist seit dem Frühjahr in unserem Ländle, bis auf das Kassenhäuschen und den Schlagbaum, bittere Realität.

Wegezoll, Schutzzoll – das sind mittelalterliche Maßnahmen willkürlicher Bereicherung. Nun will sich die Baden-Württembergische Landesregierung mit einer Wegeabgabe für Naturwege bei Lauf-, Walking- Wander- und Mountain-Bike-Veranstalter schadlos halten. Mit 5 Cent pro Kilometer und Teilnehmer demonstrieren Politiker wenig Augenmaß bei der Fürsorgepflicht für die Volksgesundheit. Entsprechend macht sich Empörung breit über diese raubritterlichen Methoden. Denn: Diese Bereicherungsverordnung kann eine große ehrenamtliche Veranstaltung mehrere 1000 Euro kosten. Mountain-Bike-Veranstalter sprechen gar von 10.000 Euro, die letztlich der fitte und gesunde Sportler berappen muss.

Widerstand regt sich. Nicht nur beim gemeinen Volk und Veranstaltern, sondern auch bei den gewählten Vertretern. Die Grünen stellten im Landtag unter anderem folgende Fragen: Ab welcher Gruppengröße spricht man überhaupt von einer organisierten Wanderung? Können Mountainbike-Touren ohne Renncharakter unentgeltlich durchgeführt werden? Wie hoch ist der Erhebungs- und Kontrollaufwand der unteren Forstbehörde? Sämtliche Fragen und die Antworten darauf kann man hier nachlesen
http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/1000/14_1654_d.pdf

Den Verordnungstext kann man nach Anmeldung über die Homepage des Vorschriftendienst Baden Württemberg herunterladen: http://www.vd-bw.de

übrigens: etwas „außergewöhnliche“ Steuern gab es auch früher schon. Bis ins 19. Jahrhundert sorgte die sogenannte „Fenstersteuer“ dafür, dass die Häuser bei unseren Nachbarn in Frankreich meist nur ein bis drei Fenster hatten. Um Geld zu sparen saß man dann halt lieber im Dunkeln. siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fenstersteuer.

LESERUMFRAGE: Momentan betrifft die sogenannte Wegebnutzungs-Ausweisung nur organisierte Veranstaltungen auf Waldwegen im Staatswald. „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“ (§ 37 Abs.1 LWaldG) Dies trifft auf das künftige Biosphärengebiet Schwäbische Alb doppelt zu. Schließlich sollen die Besonderheiten unserer Landschaft ja gerade über geführte Touren der Bevölkerung nahe gebracht werden. Schreiben Sie uns, sagen Sie uns, wie Sie über diesen jüngsten Wurf unserer Verordnungsgeber denken. Die SPHÄRE-Redaktion möchte die Reaktionen und Dikussionsbeiträge sammeln und im ONLINE-Magazin präsentieren.


Umfrage & Diskussion

Haben Sie von der Verordnung gewusst?

Nein
Ja

Finden Sie gut, dass Veranstaltungen zur Kasse gebeten werden?

Nein
Weiß nicht
Ja

Schreiben Sie uns Ihre Meinung.
Sie können die Argumentation dieser Verordnung nachvoillziehen und findes es gut, weil...?

Nein, das darf nicht sein, weil..?.

IHRE MEINUNG IST GEFRAGT

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Umfrage wird detailliert im Online-Magazin veröffentlicht.


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Übrigens: Die nächste Sphäre erscheint am: 1. Dezember 2007. Jetzt schon abonnieren

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