Flüchtlinge auf der Schwäbischen Alb

Unterschlupf, Zuflucht, Heim – das will die Schwäbische Alb den Gejagten geben: So sollen im ehemaligen Feriendorf Gomadingen ab November rund 80 Asylbewerber Schutz finden. Erfreulich: Die Idee fand breite Unterstützung durch Gemeinde- und Kirchengemeinderäte. Bei Meßstetten wurde die verwaiste Zollernalbkaserne umgebaut, um als Erstaufnahmestelle bis zu 1000 Flüchtlinge zu beherbergen.

Sphäre-Wissen

Im Hinblick auf die angespannte Situation des Landkreises Reutlingen bei der Asylbewerberunterbringung wurde vom Landratsamt gemeinsam mit der Gemeinde Gomadingen und dem Eigentümer ausgelotet, ob die Möglichkeit besteht, einen Teil der Gebäude des ehemaligen Feriendorfs Gomadingen für die Asylbewerberunterbringung für einen befristeten Zeitraum zu nutzen. Das ehemalige Feriendorf in Gomadingen steht derzeit leer und soll Anfang 2016 abgerissen werden. Die Überlegungen wurden dem Gemeinderat Gomadingen und den örtlichen Kirchengemeinderäten vorgestellt: Für etwa ein Jahr sollen in den 24 Wohnungen rund 80 Asylbewerber untergebracht werden. Die Betreuung der Asylbewerber erfolgt durch eine Sozialarbeiterin des Landkreises für die auf dem Gelände ein Büro eingerichtet wird. Die Räume könnten Anfang November bezogen werden. Es wird angestrebt, sie überwiegend mit Flüchtlingen aus Syrien zu belegen.

Der Libanon mit einer Bevölkerung von 4,3 Millionen Menschen hat mehr als 1 Million syrische Flüchtlinge aufgenommen, das sind etwa 25 Prozent der Bevölkerung. Die Türkei rund 1,5 Millionen. Zum Vergleich: 2013 und in der ersten Jahreshälfte 2014 erhielten in der Bundesrepublik 11851 und 12077 Syrer Asyl, weitere 10000 über ein spezielles Aufnahmeprogramm (siehe unten).

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Flyer „Schlüsselzahlen Asyl“ (1. Halbjahr 2014)  Bundesamt für Migration

 

Humanitäre Aufnahmeprogramme 

Die United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 12. Juni 2014, im Rahmen eines Humanitären Aufnahmeprogramms weitere 10.000 Flüchtlinge und Vetriebene aus dem Kontext des Syrien-Konflikts in Deutschland aufzunehmen.

Mit einer ersten Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 30. Mai 2013 wurde geregelt, dass deutschlandweit 5.000 syrische Staatsangehörige aufgenommen werden. Eine zweite Aufnahmeanordnung des Ministeriums vom 23. Dezember 2013 sah vor, dass zusätzlich 5.000 syrische oder staatenlose Schutzbedürftige aus der Region nach Deutschland einreisen können.

In Umsetzung dieses Beschlusses hat das Bundesministerium des Innern am 18. Juli 2014 die dazugehörige Aufnahmeanordnung erlassen. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:

  • Aufnahme in Deutschland können Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und deren Angehörige finden, die infolge des Bürgerkriegs in Syrien ihre Heimat verloren haben. Unter bestimmten Umständen können auch aus Syrien stammende Staatenlose und ihre Familienangehörigen berücksichtigt werden.
  • Weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass sich die betreffenden Personen derzeit in Syrien, den Nachbarstaaten Syriens, in Ägypten oder Libyen aufhalten.
  • Vorrangig sollen Personen, die unterstützungsbereite Verwandte in Deutschland haben, berücksichtigt werden.

Der weit überwiegende Teil der aufzunehmenden Personen wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von den Bundesländern vorgeschlagen. UNHCR ist in dieses Verfahren nicht eingebunden; auch liegen UNHCR derzeit keine verbindlichen Informationen zu den in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestalteten Auswahlverfahren vor. Falls Sie Fragen zur Einbeziehung von Angehörigen in das Aufnahmeprogramm haben, möchten wir Sie deshalb bitten, sich an die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde oder das Innenministerium Ihres Bundeslandes zu wenden.

Daneben schlagen die UNHCR-Vertretungen in der betroffenen Region dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine kleine Anzahl an Flüchtlingen zur Aufnahme vor. UNHCR wählt diese Personen auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse vorrangig nach humanitären Kriterien aus. Eine Bewerbung um Aufnahme in das Programm bei UNHCR ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Die United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR)

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