Waldbrandgefahr

Sommerliche Temperaturen erhöhen Waldbrandgefahr

Derzeit herrscht auch in Baden-Württemberg erhöhte Waldbrandgefahr. Mit ein paar einfachen Regeln kann jeder dazu beitragen, Waldbrände zu vermeiden.

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„Die sommerlichen Temperaturen und der fehlende Regen lassen die Gefahr von Waldbränden derzeit landesweit nach oben schnellen. Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

So herrsche beispielsweise im Sommer im Wald ein generelles Rauchverbot, das auch an Grillstellen oder an Waldparkplätzen gelte. Auch sei das Grillen nur an offiziellen und fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürften im Wald nicht betrieben werden.

Einfache Regeln für Waldbesucher

Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg legt die folgenden Regeln fest:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
  • Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
    Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-)Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Rasche Meldung an die Feuerwehr ist entscheidend

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  • Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  • Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen?
  • Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  • Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

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Landeswaldgesetz regelt Rauchverbot im Wald von 1. März bis 31. Oktober.

 

„Täglich nutzen rund zwei Millionen Menschen die Wälder in Baden-Württemberg zur Erholung. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet wird. Dazu gehört es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten und in den Monaten März bis Oktober im Wald nicht zu rauchen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Sonntag (5. März) in Stuttgart. Vielen Waldbesuchern sei diese Vorschrift nicht bekannt. Auch werde die Gefahr von Waldbränden oft unterschätzt.

Forstminister Peter Hauk MdL: „Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben.“

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben. Nicht nur für den Verursacher, der sich hohen Schadensersatzforderungen gegenübersieht, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Schutz der Natur“, betonte Peter Hauk.

Hintergrundinformationen:
Die Regelung findet sich in § 41 (3) des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg.

 

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