Keine Abschiebungen

Flüchtlinge in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung

Die IHK Reutlingen fordert die Landesregierung auf, Flüchtlinge in Einstiegsqualifizierung, Ausbildung oder mit einer Ausbildungsplatzzusage nicht abzuschieben.

„Firmen wollen sich für die Integration einsetzen. Dann muss das Umfeld aber auch verlässlich sein“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp.

Die regionale Wirtschaft fordert Klarheit für ihr Engagement. Eine Einstiegsqualifizierung oder ein Ausbildungsplatz soll Geflüchteten bei der Integration helfen. Zugleich kostet dieser Einsatz die Betriebe aber auch Zeit und Geld. „Es kann nicht sein, dass Politik und Behörden die Regeln jetzt enger auslegen. Das führt zu Frustration bei den Unternehmen und ist inhuman gegenüber den Betroffenen, denen eine Zukunftsperspektive verbaut wird“, so Wolfgang Epp. Die IHK fordert die Einhaltung der 3+2-Regel, auch in diesen Fällen. „Betriebe, die ausbilden, investieren enorm. Im Gegenzug muss gewährleistet sein, dass Geflüchtete während ihrer Ausbildung und mindestens zwei Jahre danach bei uns bleiben können.“

Die IHK-Spitze wird sich an Innenminister Thomas Strobl wenden und sich für Klarheit und Augenmaß aussprechen. „Eine enge Auslegung entspricht nicht dem Geist des Integrationsgesetzes vom letzten Jahr“, ist Epp überzeugt. Die Auffassung der IHK wird auch von einer Empfehlung des Landesausschusses für Berufsbildung bei der Landesregierung gedeckt. Dieser hatte gefordert, die Abschiebung von gestatteten und geduldeten Flüchtlingen mit Ausbildungsplatzzusage auszusetzen und ihnen eine Duldung zuzusprechen.

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