Volksbegehren ausgesetzt

Trägerkreis „Rettet die Bienen“ begrüßt Dialogangebot

Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk legen Eckpunktepapier zum Volksbegehren vor (15. 10. 2019).

Mit dem Eckpunktepapier reagiert die Landesregierung auf das von der Initiative ProBiene angestoßene Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Das Papier liegt den Initiatoren und Unterstützern des Volksbegehrens vor. „Wir hoffen sehr, dass unser Vorschlag eine breite Unterstützung findet“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Erste positive Signale haben wir von verschiedenen Seiten bereits erhalten.“

Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz betrachtet das Eckpunktepapier der Landesregierung als ersten großen Erfolg – und begrüßt das damit verbundene Dialogangebot. „Durch unser Volksbegehren hat sich die Landesregierung erstmals zu einer verbindlichen Investitionsförderung im Rahmen einer Pestizidreduktionsstrategie und einem nennenswerten Ausbau der Öko-Landbauförderprogramme bekannt“, sagt Johannes Enssle, Volksbegehrens-Sprecher und Nabu-Landeschef.  „Das Volksbegehren Artenschutz – Rettet die Biene hat schon jetzt eine Wende in Baden-Württemberg eingeleitet, hin zu einem konsequenten Artenschutz und hin zu einer nachhaltigen und sozialen Landwirtschaft.“ Volksbegehrens-Initiator und proBiene-Geschäftsführer Tobias Miltenberger sagt: „Das Volksbegehren hat schon jetzt dazu geführt, dass sich in Baden-Württemberg was bewegt.“

Deswegen zeigt sich der Trägerkreis des Volksbegehrens offen für einen von der Landesregierung angebotenen Dialog. Die Minister Franz Untersteller und Peter Hauk legten dem Trägerkreis heute ein Eckpunktepapier vor mit dem Angebot, über dessen Verwirklichung anstelle des Volksbegehrens-Gesetz zu sprechen. „Wir sehen den großen Schritt, den die Landesregierung für den Artenschutz anbietet und wollen diesen damit begonnen Weg weiter ermöglichen“, sagt Volksbegehrens-Sprecher David Gerstmeier.

Deswegen lässt sich der Trägerkreis, zu dem 14 Organisationen aus Umweltschutz und Landwirtschaft gehören, gemeinsam auf das Dialogangebot der Landesregierung ein. „Wir gehen den Weg, den die Landesregierung aufgezeigt hat, mit, wenn die Eckpunkte der Landesregierung bis Mitte Dezember in konkrete Maßnahmen gegossen sind und Bauernverbände, Imkerverbände und Regierungsfraktionen sich ebenfalls hinter diese Eckpunkte stellen“, sagt Volksbegehrens-Sprecherin und BUND-Landeschefin Dr. Brigitte Dahlbender. „Wir wollen, dass den Worten nun Taten folgen.“

Der Trägerkreis hat deswegen einstimmig beschlossen, dass er das Eckpunktepapier im Grundsatz anerkennt.

Unter folgenden Voraussetzungen mobilisiert er deshalb bis Mitte Dezember nicht weiter:

  • Die Landesregierung wird wesentliche Punkte des Gesetzes bis Mitte Dezember 2019 konkretisieren.
  • Auch die Fraktionen von CDU und Grünen müssen sich zu dem Eckpunktepapier bekennen. Ebenso müssen sich alle landwirtschaftlichen Landnutzungsverbände bekennen, denn wir wollen gemeinsam in den Dialog.
  • Vertreter*innen des Trägerkreises des Volksbegehrens Artenschutz werden bei der Ausformulierung und Konkretisierung des Gesetzentwurfs einbezogen.

Die Landesregierung beschreibt Eckpunkte-Papier wie folgt:

„Unsere Eckpunkte erfüllen nicht nur das Anliegen des Volksbegehrens, die Artenvielfalt zu stärken, sie tragen auch dazu bei, die konventionelle und ökologische Landwirtschaft im Land zukunftssicher zu erhalten“, betonte Minister Hauk.
„Wir sind zuversichtlich, dass unsere Eckpunkte in den Reihen der Unterstützer des Volksbegehrens, den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und darüber hinaus auch insgesamt eine breite gesellschaftliche Akzeptanz finden werden.“

Pflanzenschutzmittelreduzierung und -verbot
Hauk und Untersteller hoben hervor, dass sich weite Teile der Intention des Volksbegehrens in dem Papier wiederfänden. „Wir teilen das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und auf diesem Weg, gemeinsam mit der Landwirtschaft, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten“, sagten die Minister.

Insbesondere beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und deren angestrebter Reduzierung seien aber Änderungen an den Vorschlägen des Volksbegehrens nötig gewesen, um die Zukunft erheblicher Teile unserer heimischen Landwirtschaft nicht zu gefährden. Das vorgeschlagene strikte Pflanzenschutzmittelverbot im ökologischen und konventionellen Anbau in allen Schutzgebieten – namentlich Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Biotope, Naturdenkmale und Naturschutzgebiete – sei in ihrem Vorschlag deshalb durch differenziertere Regelungen ersetzt worden.

Ein striktes Verbot gäbe es aber weiterhin dort, wo Tiere und Pflanzen den höchsten Schutzstatus genießen: in allen Naturschutzgebieten. Die davon betroffenen Betriebe können unbürokratische Unterstützung und Ausnahmen erhalten.

Zudem haben sich die Minister auf eine Mengenreduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt.

“Damit würden wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen, und zwar gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz. Dazu plane die Landesregierung eine gezielte Förderung und Beratung“, so die Minister.

Weiteres Verfahren
Wie es mit dem Volksbegehren weitergehe, müssten die Initiatoren und Unterstützer des Begehrens entscheiden, erklärten Untersteller und Hauk. Es gebe jetzt eine Alternative, hinter die sie sich stellen könnten.

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