Klimaschutz kontra Artenschutz?

Neue Regeln für Windkraftanlagen in Rotmilan-Revieren

Dem Rotmilan (Milvus milvus) geht es gut in Baden-Württemberg. Etwa
15 Prozent des Weltbestands lebt hier im Land. Tendenz weiter steigend. Um einerseits die bedrohte Greifvogelart zu schützen und andererseits die dringend benötigten Windkraftanlagen für die Energiewende auszubauen, gibt es in Baden-Württemberg die sogenannten Dichtezentren für Rotmilane.

Ein Dichtezentrum oder auch Gebiete mit hoher Siedlungsdichte liegen dann vor, wenn in einem Radius von 3,3 Kilometern um eine geplante Windkraftanlage mindestens vier Revierpaare vorkommen. „Da sich der Bestand der Rotmilane in den vergangenen Jahren so erfreulich entwickelt hat, können wir den Schwellenwert nun auf sieben Revierpaare anheben“, sagte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller heute (17.1.) in Stuttgart. „Das ist eine gute Lösung, um – wie bisher auch – beides miteinander in Einklang zu bringen: Artenschutz und den Ausbau der Windenergie.“ Dass beides mit unserem Ansatz der Dichtezentren möglich ist, habe die starke Zunahme des Rotmilanbestands in Baden-Württemberg bewiesen.

Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat dazu 2015 schon ein differenziertes Konzept entwickelt. Das Papier kommt zu dem Schluss, dass ein günstiger Erhaltungszustand im Land dann zu erwarten ist, wenn die Quellpopulationen innerhalb der Dichtezentren besonders geschützt werden. „Ich bin davon überzeugt, dass wir nun einen gangbaren Weg gefunden haben, der sowohl den Bedürfnissen des Rotmilanschutzes als auch der Energiewende Sorge trägt“, stellte Untersteller klar.


Sphäre-Wissen:

Dichtezentren sind grundsätzlich kein absolutes Tabukriterium für den Windenergieausbau. Vielmehr können Windenergieanlagen in Dichtezentren selbst innerhalb des empfohlenen Mindestabstands (1000-Meter-Radius) um einen Rotmilanhorst verwirklicht werden, wenn die Raumnutzungsanalyse im Einzelfall ergibt, dass kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Standort der geplanten Windenergieanlage nachweislich nicht in regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugkorridoren liegt, also nicht oder nur gelegentlich überflogen wird.

Ist durch die Planung von Windenergiestandorten dagegen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan zu erwarten, ist zum Schutz der Population im Land innerhalb eines Dichtezentrums eine Planung in die artenschutzrechtliche Ausnahmelage nicht möglich. Auch Vermeidungsmaßnahmen sind in Dichtezentren – anders als außerhalb von Dichtezentren – nur möglich, wenn die Windenergieanlage außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1000 Metern um den Rotmilanhorst liegt.

Die neue Regelung zu dem Schwellenwert und weitere ergänzende Informationen zum Rotmilan wird die LUBW Mitte Februar veröffentlichen.

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