Viel Geld für Umsteiger

Bis zu 6000 Euro Zuschuss für Batterie-Autos

Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität am 4. November 2019 beschlossen, den vor drei Jahren eingeführten Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Die Fördermaßnahme allerdings trat erst am 19. Februar 2020 in Kraft.

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden und bis zum 31.12.2025.

Bei einem maximalen Nettolistenpreis von bis zu 40000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6000 Euro und für Plug-In-Hybride auf 4500 Euro angehoben.

Bei einem Nettolistenpreis über 40000 bis 65000 Euro für das Basismodell wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5000 Euro und für Plug-In-Hybride 3750 Euro betragen.

Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von – sowohl neuen als auch jungen gebrauchten – elektrisch betriebenen Fahrzeugen gestärkt werden soll. Die Maßnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung.

Förderfähig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.

Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.

Das Elektromobilitätsgesetz vom 12. Juni 2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge – und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge fahren ausschließlich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.
  • Plug-In-Hybride kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.
  • Brennstoffzellenfahrzeuge verfügen über einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.

Künftig werden auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten.

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