Klimaschutz 2.0

Regierungskoalition einigt sich auf Klimaschutzgesetz

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller freut sich: „PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden ist ein Meilenstein für den Klimaschutz.“

Umweltminister Franz Untersteller reagierte mit Erleichterung auf die gestern erzielte Einigung der Koalition zur Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden und löst dann das bisherige Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013 ab.
„Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land. Das war und ist ein Kernanliegen grüner Umweltpolitik in dieser Legislaturperiode“, sagte Untersteller.

Einstieg in die allgemeine PV-Pflicht bei Neubauten

Bahnbrechend sei vor allem die Einigung zur PV-Pflicht. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird. Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“
Im Nichtwohnbereich, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe es ein enormes Flächenpotenzial, sagte Untersteller. Diese Dachflächen sind wie geschaffen für große Anlagen.
Untersteller sieht die PV-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden als Einstieg in eine allgemeine PV-Pflicht für Neubauten, die aus seiner Sicht in den nächsten Jahren kommen muss. „Nicht nur in Baden-Württemberg“, so Untersteller.
Abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz, werde die PV-Pflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Kommunale Wärmeplanung

Ein weiteres zentrales Element im neuen Klimaschutzgesetz werde die kommunale Wärmeplanung sein, führte Untersteller weiter aus. Die rund 100 großen Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Menschen in Baden-Württemberg leben, werden mit dem Gesetz verpflichtet eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. „Auf der Basis einer solchen Planung wird sich in den Kommunen einiges bewegen und bewegen lassen in Richtung erneuerbarer Wärme. Beispielsweise innovative Quartierskonzepte, oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen“, sagte Untersteller. Die Kosten für die Planung trage das Land.

„Die Novelle des Klimaschutzgesetzes wird Baden-Württemberg nach vorne bringen“, bekräftigte der Umweltminister. „Wir entwickeln unsere Klimaschutzpolitik weiter und werden damit unserer Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen gerecht.“


Klimaziel verfehlt

12 Prozent weniger CO2 im Ländle seit 1990*

Eigentlich sollten in Baden-Württemberg bis 2020 die Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 25 Prozent verringert sein. Doch es sind nur 12 Prozent* weniger.

Klimaziel verfehlt. Allerdings liegen die energiebedingte CO2-Emissionen je Einwohner in Baden-Württemberg bei 6,2 Tonnen noch unter dem Bundesschnitt von 9,1 Tonnen. Zum Vergleich: Die USA emmitierten 16,14 Tonnen pro Kopf, Nepal nur 0,35 Tonnen*. Um dem Klimakolaps beherzter entgegenzuwirken, beschloss die Landesregierung ein neues Klimaschutzgesetz. Unter anderem sieht es eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich vor, etwa auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern. Damit ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter. *Datenlage 2018

Mit Beschluss des Klimaschutzgesetztes im Jahr 2013 hat Baden-Württemberg sich das Ziel gesetzt die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 25 % zu reduzieren. Aktuell zeigt die Emissionsentwicklung der Treibhausgase eine steigende Tendenz. Nach vorläufigen Berechnungen lagen die Treibhausgas-Emissionen1 (Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O)) in Baden-Württemberg 2016 bei 78,4 Millionen Tonnen (Mill. t) CO2-Äquivalenten (i-Punkt »Treibhausgaspotenzial«). Damit wurden 2016 1,8 Mill. t (+ 2,4 %) mehr Treibhausgase als im Vorjahr ausgestoßen. Und das war der zweite Anstieg in Folge. Bis jetzt konnten gegenüber 1990 10,7 Mill. t CO2-Äquivalenten (– 12 %) reduziert werden. Für die verbleibenden 3 Jahre bis 2020 müssten noch weitere 11,6 Mill. t vermieden werden . Kann Baden-Württemberg seine Klimaschutzziele 2020 noch erreichen?

Die Folgen des Klimawandels sind auch in Baden-Württemberg deutlich spürbar. In den letzten 30 Jahren ist die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur in Baden-Württemberg bereits um mehr als 1 Grad Celsius (°C) angestiegen. Die Winterniederschläge haben seit 1881 um fast 33 % zugenommen. Dagegen zeigen die Jahresniederschläge seit 2000 eher abnehmende Tendenz**. Nach Berechnungen aller Klimaszenarien wird die Durchschnittstemperatur in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050 um 0,8 °C bis 1,7 °C. weiter ansteigen***. Der UN-Weltklimarat warnt vor den Folgen einer globalen Erwärmung bis zum Jahr 2100 zwischen 1,8 °C und 4 °C, wenn nicht gegengesteuert wird.

Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt


** Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (2017): Monitoringbericht-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg – Teil I Klimafolgen und Anpassung.

*** Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (2016): Klimawandel in Baden-Württemberg. Fakten – Folgen -Perspektiven.

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