Reminder – darauf kommt´s an

Tag des Artenschutzes – 3. März ist der Biodiversität gewidmet

Jetzt im Frühling erwacht die Natur – und der Drang der Menschen nach draußen zu gehen. Wer auf der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, am Bodensee oder im Schwäbischen Wald spazieren geht, erkennt die Schönheit von Baden-Württemberg. Er sieht, riecht und schmeckt sie. Das Land ist Lebensraum für rund 50.000 Tier- und Pflanzenarten. Alleine in den Streuobstwiesen tummeln sich mehr als 5.000 Arten.

Seltener Gast: Der gefährdete Alpenbock braucht Totholz-Areale. Bisweilen wird er an Südhängen des Schwäbischen Albtraufs gesichtet.

Aber gleichzeitig müssen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger feststellen, dass sich in Baden-Württemberg schon einiges verändert hat. Der Wald und die Streuobstwiesen leiden genauso wie die Bienen, Schmetterlinge und Regenwürmer. Fast 40 Prozent unserer heimischen Arten sind gefährdet. Der „Tag des Artenschutzes“ am 3. März bietet jedes Jahr eine gute Gelegenheit, um an ihre Gefährdung zu erinnern.

Umweltminister Franz Untersteller: „Auch in Baden-Württemberg hat sich der Verlust der biologischen Vielfalt enorm beschleunigt. Wir müssen alle mithelfen, unsere schöne Heimat zu schützen“

„Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Menschheitsaufgabe, die wir entschlossen angehen und bewältigen müssen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller in Stuttgart. „Wir müssen erhalten, was uns erhält. Und jede Bürgerin und jeder Bürger können ihren Beitrag dazu leisten, unsere Lebensgrundlagen zu sichern, indem wir unseren eigenen Lebensstil hinterfragen.“

Die Landesregierung sei sich dieser besonderen Verantwortung bewusst, betonte Untersteller. „Wir schauen dem Artenverlust nicht tatenlos zu, sondern versuchen, ihn aufzuhalten.“ Unter anderem mit dem bundesweit einmaligen „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“. Das Aktionsprogramm habe seit 2018 mehr als 2.300 Projekte initiiert, beispielsweise beim Biotopverbund, bei Moorrenaturierungen oder bei speziellen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

„Das Sonderprogramm war zudem Wegbereiter für das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, mit dem das Land das bundesweit innovativste und fortschrittlichste Naturschutzgesetz geschaffen hat“, hob der Umweltminister hervor.

Wesentliche Inhalte sind:

·       Reduzierung der Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent
·       Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent
·       Insektenfreundliche Beleuchtungen
·       Verbot von Schottergärten
·       Ausbau des Biotopverbundes
·       Erhaltung von Streuobstbeständen
·       Insektenfreundliche Gestaltung und Pflege von Grünflächen der öffentlichen Hand

„Das Sonderprogramm und das Biodiversitätsstärkungsgesetz unterstreichen gleichermaßen den starken Willen des Landes, Ziele gemeinsam im Dialog mit der Gesellschaft und den Landnutzenden zu formulieren und vor allem gemeinsam umzusetzen“, führte Untersteller aus. Für den Minister spiele dabei die Zusammenarbeit mit den Landnutzerinnen und Landnutzern eine entscheidende Rolle. Der Verlust der biologischen Vielfalt könne nur aufgehalten werden, wenn bei allen Landnutzungen an einem Strang gezogen werde.

Untersteller hatte zum „Tag des Artenschutzes“ noch einen besonderen Wunsch: „Ich hoffe, dass in Zukunft der ‚Tag des Artenschutzes‘ nicht mehr auf die Gefährdungslage, sondern auf den guten Erhaltungszustand und die vielfältigen Gemeinwohlleistungen der biologischen Vielfalt für uns alle hinweist.“


Ergänzende Informationen:

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt besteht seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.


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