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www.biosphaere-alb.com >Sphäre Online<Der Truppenübungsplatz öffnet auf markierten Wegen seine Pforten Das Wegenetz geht an den Start13. 4. 2006: Nach mehr als 110 Jahren militärischem Sperrgebiet werden weite Teile des Truppenübungsplatzes auf dem Münsinger Hardt nun der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht. Regierungspräsident Hubert Wicker, Landrat Thomas Reumann, Bürgermeister Mike Münzing und Dr. Dietmar Götze von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind mehr als zufrieden, dass es noch rechtzeitig zu Ostern gelungen ist, ein rund 35 km langes gekennzeichnetes Wegenetz für die Öffentlichkeit freigeben zu können. Bei diesen Wegen handelt es sich überwiegend um asphaltierte Strecken. Wanderer, Radfahrer oder auch Inlineskater müssen sich allerdings an die Absperrungen und Hinweise halten, die in einer jetzt in Kraft getretenen Rechtsverordnung geregelt sind. Danach dürfen auch keine motorisierten Fahrzeuge ausgenommen Krankenfahrstühle benutzt werden. Auch das Reiten ist dort verboten. Der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen gehört mit
seinen ca. 6700 Hektar zu den größten und durch seine Unberührtheit
wertvollsten Naturschät-zen Baden-Württembergs. Das weitläufige
Gebiet hat sich in Folge der über hundertjährigen militärischen
Nutzung und seiner Unzerschnittenheit zu einem einzigartigen Lebensraum
wild lebender Tiere und Pflanzen entwickelt. So wur-den bisher 97 Vogelarten,
72 Schmetterlings, 24 Heuschrecken- und 20 Libellenarten hier erfasst
die Hälfte hiervon steht auf der Roten Liste der bedrohten
Vogelarten. Auch Lurche, Kröten und Frösche finden in den Tümpeln
entstanden in den Fahrrinnen der schweren Panzer eine Heimat. Unbedingt an die Regeln halten! Dr. Dietmar Götze macht deutlich, dass aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Truppenübungsplatzes Münsingen als militärisches Übungsgelände das gesamte Gebiet mit Ausnahme der befestigten Wege sehr stark mit Kampfmitteln und Munitionsresten belastet ist. Aufgrund von Untersuchungen ist davon auszugehen, dass fast 4 Millionen Kampfmittel und Kampfmittelreste auf dem Gelände liegen. Die Räumung des gesamten Geländes ist abgesehen von hohen Kosten, die der Bund zu tragen hätte, nicht möglich, ohne die schüt-zenswerte Flora und Fauna zu zerstören. Die gekennzeichneten Wege dürfen deshalb auf keinen Fall verlassen werden. Dies schreibt eine Rechtsverordnung des Landratsamts Reutlingen und Regierungspräsidiums Tübingen vor, die am 13.04.2006 in Kraft tritt. Nach dieser Rechtsverordnung darf der Truppenübungsplatz Münsingen nur auf folgenden Wegen betreten bzw. mit dem Rad befahren werden: 1.) Feldstetter Sträßchen von Einmündung B 28 über 7.) Im oberen Böttental Wer Munition und Munitionsteile entdeckt, ist verpflichtet, dies unverzüglich dem Gutsbezirk oder dem nächsten Bürgermeisteramt oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Das Suchen, Sammeln, Bearbeiten und sonstiges Behandeln sowie das Inbesitznehmen von Kampfmitteln ist verboten. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen
die Bestim-mungen dieser Verordnung verstößt. Ordnungswidrigkeiten
können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gegenstände, mit denen die Zuwiderhandlung begangen oder die durch
die Zuwiderhandlung gewonnen oder erlangt wurden, können eingezogen
werden.
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