{"id":15623,"date":"2021-06-10T09:46:50","date_gmt":"2021-06-10T07:46:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=15623"},"modified":"2021-07-05T09:33:34","modified_gmt":"2021-07-05T07:33:34","slug":"wieviel-gift-auf-welchem-acker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=15623","title":{"rendered":"Wieviel Gift auf welchem Acker?"},"content":{"rendered":"<p><em>Pestizidstreit: Gericht best\u00e4tigt erneut Informationsrecht<\/em><\/p>\n<p>Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU und Landeswasserversorgung im Pestizidstreit best\u00e4tigt. \u201eWir sind froh \u00fcber dieses klare Urteil.<!--more--> Die Informationsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und beinhaltet eindeutig auch die Ver\u00f6ffentlichung von Daten zum Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft. Das Urteil ist eine Steilvorlage f\u00fcr die gr\u00fcn-schwarze Landesregierung, in der kommenden Legislaturperiode reinen Tisch zu machen und ein Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen\u201c, sagt der Landesvorsitzende des NABU Baden-W\u00fcrttemberg, Johannes Enssle.<\/p>\n<blockquote><p>Enssle: \u201eLand muss\u00a0 M\u00e4ngel bei Transparenz endlich beseitigen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Mit seinem Urteil best\u00e4tigt der Verwaltungsgerichthof Baden-W\u00fcrttemberg nun fast wortgleich f\u00fcnf vorangegangene, erstinstanzliche Gerichtsurteile vom vergangenen Jahr. Revisionen gegen die Urteile des VGH wurden nicht zugelassen. Der NABU Baden-W\u00fcrttemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) hatten in jeweils unterschiedlichen Verfahren geklagt.<\/p>\n<p><strong>Sie wollten wissen, welche Pestizide wo und in welchen Mengen ausgebracht wurden \u2013 und zwar in s\u00e4mtlichen Naturschutzgebieten des Landes sowie in den 800 Quadratkilometer gro\u00dfen LW-Wasserschutzgebieten auf der Schw\u00e4bischen Alb im Alb-Donaukreis, dem Landkreis Heidenheim und dem Ostalb-Kreis. \u201eTrotz der eindeutigen Niederlagen vor den Verwaltungsgerichten in Karlsruhe, Stuttgart, Sigmaringen und Freiburg blieb die Landwirtschaftsverwaltung stur und ging in Berufung zum Verwaltungsgerichtshof.<\/strong><\/p>\n<p>Jetzt kassiert sie vor dem obersten Verwaltungsgericht des Landes Baden-W\u00fcrttemberg die obergerichtliche Best\u00e4tigung ihrer Niederlagen. Das ist eine klare Botschaft an die Landesregierung, f\u00fcr volle Transparenz bei den Pestiziddaten zu sorgen. Leider braucht es offenbar manchmal Gerichte, um der Verwaltung die B\u00fcrgerrechte zu erkl\u00e4ren\u201c, so Enssle.<\/p>\n<p>Auch der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Landeswasserversorgung, Prof. Dr. Frieder Haakh, ist hoch erfreut \u00fcber dieses Urteil: \u201eUm dauerhaft sauberes Trinkwasser zu garantieren, brauchen wir Informationen \u00fcber den Einsatz von Stoffen, die das Trinkwasser gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Es ist ein Unding, dass das Land dies bis heute blockiert hat und wir damit erst vor Gericht ziehen mussten. Nach diesem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts von Baden-W\u00fcrttemberg erwarten wir einen Kurswechsel von Landwirtschaftsminister Peter Hauk und die Offenlegung der Daten. Liegen die Daten vor, k\u00f6nnen Wasseruntersuchungen deutlich wirtschaftlicher und effizienter gestaltet werden. Unser aller Trinkwasser kann so besser gesch\u00fctzt werden\u201c, sagt LW-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Haakh.<\/p>\n<blockquote><p>Prof. Dr. Haakh: \u201eDer Schutz des Trinkwassers wird deutlich gest\u00e4rkt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>Zuviel Nitrat im Albwasser? <a href=\"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=15552\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">zum Artikel &gt;&gt;<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verb\u00e4nde fordern Transparenzgesetz<\/strong><\/p>\n<p>Gemeinsam fordern NABU und Landeswasserversorgung von der neuen Regierungskoalition ein Transparenzgesetz: \u201eWir sind froh, dass jetzt das Katz- und Maus-Spiel mit den Beh\u00f6rden ein Ende hat und wir wichtigen Umweltdaten nicht l\u00e4nger hinterherrennen m\u00fcssen. Gr\u00fcne und CDU m\u00fcssen sich nun schleunigst an die Arbeit machen und das im Koalitionsvertrag anvisierte Transparenzgesetz auf die Agenda setzen\u201c, fordern Enssle und Haakh. Solche Transparenzgesetze gibt es bereits in Rheinland-Pfalz und Hamburg. Die Beh\u00f6rden m\u00fcssten einschl\u00e4gige Informationen dann proaktiv auf einer Transparenzplattform im Internet ver\u00f6ffentlichen und nicht erst, wenn die Bev\u00f6lkerung danach fragt.<\/p>\n<p><strong>Pestiziddaten \u2013 worum geht es genau?<\/strong><\/p>\n<p>NABU und Landeswasserversorgung hatten die Landwirtschaftsverwaltung des Landes bereits im Jahr 2018 dazu aufgefordert, die nach Ma\u00dfgabe des Pflanzenschutzgesetzes (\u00a7 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe \u00fcber ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Beh\u00f6rden jedoch jegliches Informationsrecht in dieser Sache zur\u00fcck. 2020 gaben vier Verwaltungsgerichte den beiden Verb\u00e4nden in allen Punkten ihrer jeweiligen Klagen recht. Heute best\u00e4tigte das oberste Verwaltungsgericht des Landes die vorangegangenen Gerichtsurteile. Im Tenor stellt es klar: Das Informationsfreiheitsrecht ist ein Jedermannsrecht. Die Landesverwaltung st\u00fctzt sich mit ihrer ablehnenden Haltung auf einen europarechtswidrigen Paragraphen im Bundespflanzenschutzgesetz und handelt damit selbst europarechtswidrig. An der Informationspflicht gibt es nichts zu deuteln.<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzung im Rechtsstreit kommt vom Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink:<br \/>\n\u201eDas Transparenzprinzip z\u00e4hlt zu den fundamentalen Verfassungsprinzipien der Europ\u00e4ischen Union. Deutschland hat die Aarhus-Konvention unterzeichnet und steht hier in der Pflicht. Baden-W\u00fcrttemberg agiert bislang sehr z\u00f6gerlich in Sachen Informationsfreiheit. Es w\u00e4re gut, die angedachte Einf\u00fchrung eines Transparenzgesetzes nun z\u00fcgig voranzubringen.\u201c<\/p>\n<p>NABU und LW geht es um Transparenz, nicht um \u201eBauern-Bashing\u201c<br \/>\nEnssle bedauert, dass NABU und Landeswasserversorgung erst klagen m\u00fcssen, um diese Fragen zu kl\u00e4ren. \u201eDas Insekten- und Vogelsterben ist durch zahlreiche Studien vielfach belegt und es ist klar, dass Pestizide hierbei einen negativen Einfluss haben.\u201c <strong>Selbst den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der vielzitierten Krefelder Studie zum Insektenr\u00fcckgang sei der Zugang zu Pestizid-Anwendungsdaten bislang verwehrt geblieben.<\/strong> \u201eDas sind doch unhaltbare Zust\u00e4nde\u201c, findet Enssle. Dem NABU gehe es dabei nicht darum, einzelne landwirtschaftliche Betriebe oder die Landwirtschaft im Allgemeinen an den Pranger zu stellen: \u201eMit pauschalem Bauern-Bashing kommen wir nicht weiter. Wir haben die Daten anonymisiert angefordert, denn es geht uns nicht um Personen, sondern darum, den Einfluss der landwirtschaftlichen Pestizide auf unsere Umwelt besser zu verstehen und Alternativen daf\u00fcr zu entwickeln\u201c, sagt Enssle.\u00a0 An die Landwirtschaft gerichtet, sagt LW-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Haakh: \u201eWer einen sachlichen Umgang mit dem Thema Pflanzenschutz verlangt, muss bereit sein, daf\u00fcr Transparenz herzustellen. F\u00fcr die Wasserversorgungsunternehmen im Land ist das schon immer der Standard.\u201c<\/p>\n<p><strong>Hintergrund:<\/strong><br \/>\nArhus-Konvention: Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu st\u00e4rken, haben die Staaten der europ\u00e4ischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Zu den darin beschlossenen Rechten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Umweltschutz geh\u00f6ren das Recht auf Information, die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung und das Klagerecht.<br \/>\nDas Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), \u00a7 24, vom 25.11.2014, ist die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Landesrecht. Es regelt den Zugang zu Umweltinformationen. Darin hei\u00dft es: \u201eJede Person hat nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, \u00fcber die eine informationspflichtige Stelle im Sinne von \u00a7 23 Absatz 1 verf\u00fcgt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu m\u00fcssen.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">&lt;&lt;&lt; Meldung vom 8. September 2020 &gt;&gt;&gt;<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Natursch\u00fctzer fordern Auskunft, wo und wieviel Pflanzenschutzmittel die Umwelt belastet<\/em><\/p>\n<p>Klagen von NABU und Landeswasserversorgung st\u00e4rken B\u00fcrgerrecht auf Information. Pestizidstreit: \u201eGerichtsurteile sind Klatsche f\u00fcr das Land.\u201c<\/p>\n<p>Stuttgart \u2013 Die Informationsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Dass diese Freiheit auch den Umgang mit Informationen zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft betrifft, best\u00e4tigen drei aktuelle Gerichtsurteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg. Der NABU Baden-W\u00fcrttemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) hatten in insgesamt sechs unterschiedlichen Verfahren geklagt. Zu drei Verfahren liegen nun erstinstanzliche Urteile vor.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4814\" src=\"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/weizen_feld_acker_3BFW6730.jpg\" alt=\"\" width=\"320\" height=\"213\" srcset=\"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/weizen_feld_acker_3BFW6730.jpg 320w, https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/weizen_feld_acker_3BFW6730-160x106.jpg 160w, https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2012\/02\/weizen_feld_acker_3BFW6730-140x93.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 320px) 100vw, 320px\" \/><\/p>\n<p>Sie alle verpflichten die Landesregierung zur Herausgabe der gew\u00fcnschten Daten: Welche Pestizide wurden wann und wo, in welchen Mengen und auf welcher Kulturpflanze ausgebracht \u2013 und zwar in s\u00e4mtlichen Naturschutzgebieten des Regierungspr\u00e4sidiums (RP) Freiburg, im Wasserschutzgebiet Egautal und im Naturschutzgebiet Kalkofen (Enzkreis) in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Urteile haben Signalwirkung f\u00fcr drei weitere Verfahren, die noch in den Regierungsbezirken Stuttgart, T\u00fcbingen und Karlsruhe anh\u00e4ngig sind. Sie besitzen Bedeutung f\u00fcr andere Bundesl\u00e4nder und sogar f\u00fcr die gesamte EU, da der Entscheidung der Gerichte Richtlinien und Verordnungen der EU zugrunde liegen.<\/p>\n<p><strong>Gerichte st\u00e4rken Recht auf Transparenz beim Pestizideinsatz<\/strong><br \/>\nKonkret hatten NABU und Landeswasserversorgung die Landwirtschaftsverwaltung des Landes aufgefordert, die nach Ma\u00dfgabe des Pflanzenschutzgesetzes (\u00a7 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe \u00fcber ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Beh\u00f6rden jegliches Informationsrecht zur\u00fcck. Die Gerichte gaben den beiden Verb\u00e4nden nun in allen Punkten ihrer jeweiligen Klagen recht.<br \/>\nDas Informationsrecht sei ein Jedermannsrecht, die Landesverwaltung st\u00fctze sich auf einen europarechtswidrigen Paragraphen im Bundespflanzenschutzgesetz und handle damit selbst europarechtswidrig, so der Tenor der drei Gerichte.<\/p>\n<p>Der NABU-Landesvorsitzende, Johannes Enssle, erkl\u00e4rt dazu: \u201eDie drei Urteile sind eine Klatsche f\u00fcr die Juristen der Landwirtschaftsverwaltung des Landes. Die Gerichte geben uns unisono in allen Punkten recht. Sie best\u00e4tigen das Recht jeder B\u00fcrgerin und jedes B\u00fcrgers auf Information. Die Urteile stellen damit klar, dass die Landwirtschafts-verwaltung mit ihrer Verweigerungstaktik gegen EU-Recht verst\u00f6\u00dft. Mit der Geheimniskr\u00e4merei beim Thema Pestizide muss endlich Schluss sein. Die gr\u00fcn-schwarze Landesregierung darf EU-weit verbriefte B\u00fcrgerrechte, wie das Transparenzprinzip und den Zugang zu Umwelt-informationen, nicht mit F\u00fc\u00dfen treten.\u201c<\/p>\n<p>Prof. Dr. Frieder Haakh, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Zweckverbands Landeswasserversorgung, sagt \u00fcber den gewonnenen Rechtsstreit mit der Landesregierung: \u201eNicht nur der Naturschutz, auch wir Wasserversorger sehen den Einsatz von Pestiziden in Natur- und Wasserschutzgebieten schon lange kritisch. Wir fordern das Land seit Jahren zu umfassender Transparenz im Umgang mit Stoffen auf, die das Trinkwasser gef\u00e4hrden k\u00f6nnen \u2013 bislang erfolglos. Nach diesen klaren Urteilen erwarten wir nun einen Kurswechsel und die Offenlegung der Daten. Ohne diese Informationen suchen wir quasi nach der Nadel im Heuhaufen. Liegen die Daten vor, k\u00f6nnen Wasseruntersuchungen deutlich wirtschaftlicher und effizienter gestaltet werden. Unser aller Trinkwasser kann so besser gesch\u00fctzt werden.\u201c<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzung im Rechtsstreit kommt vom Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink:<br \/>\n\u201eDie Urteile sind ein klarer Auftrag an die Landesregierung, f\u00fcr mehr Transparenz im Umgang mit Pestiziden zu sorgen. Das Transparenzprinzip z\u00e4hlt zu den fundamentalen Verfassungsprinzipien der Europ\u00e4ischen Union. Deutschland hat die Aarhus-Konvention unterzeichnet und steht hier in der Pflicht. Baden-W\u00fcrttemberg agiert bislang zu z\u00f6gerlich in Sachen Informationsfreiheit. Hier gibt es nichts zu deuteln: Die Daten zur Pestizidausbringung m\u00fcssen auf den Tisch, alles andere widerspr\u00e4che der europarechtlichen Transparenzpflicht.\u201c<\/p>\n<p>Auf die Entscheidung des Landes, gegen die Gerichtsurteile Berufung einzulegen, reagieren NABU-Landeschef Enssle und LW-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Haakh mit Stirnrunzeln. Man frage sich schon, wie viele Gerichtsurteile es brauche, damit das Landwirtschaftsministerium das B\u00fcrgerecht auf Informationsfreiheit in dieser Angelegenheit endlich respektiere. Dabei seien die jetzigen Urteile doch eigentlich eine gute M\u00f6glichkeit, um auf dem Weg der j\u00fcngst beschlossenen Pestizid-reduktion voranzukommen und die Erfolge messbar zu machen. \u201eWir brauchen Transparenz und eine solide Faktengrundlage, um \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, ob die im Landtag beschlossenen Ziele zur Pestizidreduktion auch wirklich erreicht werden\u201c, macht Enssle deutlich.<\/p>\n<p>NABU und Landeswasserversorgung: \u201eZur Not ziehen wir durch alle Instanzen.\u201c Enssle bedauert, dass NABU und Landeswasserversorgung erst klagen m\u00fcssen, um diese grunds\u00e4tzlichen B\u00fcrgerechte in Baden-W\u00fcrttemberg durchzusetzen. \u201eDas Insekten- und Vogelsterben ist durch zahlreiche Studien vielfach belegt und es ist klar, dass Pestizide hierbei einen Einfluss haben.\u201c Selbst den Wissenschaftlern der vielzitierten Krefelder Studie zum Insektenr\u00fcckgang sei der Zugang zu Pestizid-Anwendungsdaten bislang verwehrt geblieben. \u201eDas sind doch unhaltbare Zust\u00e4nde\u201c, findet Enssle. Dem NABU gehe es dabei nicht darum, einzelne Landwirte oder die Landwirtschaft im Allgemeinen an den Pranger zu stellen: \u201eWir haben die Daten anonymisiert angefordert, denn es geht uns nicht um Personen, sondern darum, den Einfluss der landwirtschaftlichen Pestizide auf unsere Umwelt besser zu verstehen.\u201c An die Landwirtschaft gerichtet, sagt Enssle deshalb: \u201eWer einen sachlichen Umgang mit dem Thema Pflanzenschutz verlangt, muss bereit sein, daf\u00fcr Transparenz herzustellen.\u201c<\/p>\n<p>Bereits 2018 forderte der NABU mit seinem ersten Pestizidbericht f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg Einsicht in die Pestiziddaten der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Wunsch wurde von Landwirtschaftsminister Peter Hauk zun\u00e4chst vom Tisch gewischt mit dem Argument, es gehe die Bev\u00f6lkerung nichts an, wie viele Pestizide eingesetzt w\u00fcrden. Wenige Tage sp\u00e4ter korrigierte er diese Aussage und sagte laut dpa-Bericht: \u201eSelbstverst\u00e4ndlich m\u00fcssen wir die Verbraucher durch Transparenz und Aufkl\u00e4rung mitnehmen, um das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und f\u00fcr die Arbeit unserer Bauern zu st\u00e4rken.\u201c Aber: \u201eDies muss entlang exakter Fakten und objektiv nachvollziehbar erfolgen.\u201c NABU und LW vermissen allerdings bis heute diese Transparenz: \u201eWir setzen weiterhin auf das Wort des Ministers und sind zu Gespr\u00e4chen \u00fcber die konkrete Umsetzung bereit. Im Kern der Sache bleiben wir hartn\u00e4ckig. Zur Not ziehen wir durch alle Instanzen\u201c, k\u00fcndigen Enssle und Haakh an.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Sph\u00e4re-Wissen:<\/strong><br \/>\nArhus-Konvention: Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu st\u00e4rken, haben die Staaten der europ\u00e4ischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Zu den darin beschlossenen Rechten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Umweltschutz geh\u00f6ren das Recht auf Information, die \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung und das Klagerecht.<br \/>\nDas Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), \u00a7 24, vom 25.11.2014, ist die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Landesrecht. Es regelt den Zugang zu Umweltinformationen. Darin hei\u00dft es: \u201eJede Person hat nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, \u00fcber die eine informationspflichtige Stelle im Sinne von \u00a7 23 Absatz 1 verf\u00fcgt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu m\u00fcssen.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><span style=\"color: #999999;\"><em>WEBcode #203303 \/ WEBcode #212315<br \/>\n<\/em><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pestizidstreit: Gericht best\u00e4tigt erneut Informationsrecht Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat heute in zweiter Instanz den Informationsanspruch von NABU und Landeswasserversorgung im Pestizidstreit best\u00e4tigt. \u201eWir sind froh \u00fcber dieses klare Urteil.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2461,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-15623","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15623","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15623"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15623\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17170,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15623\/revisions\/17170"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2461"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15623"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15623"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15623"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}