{"id":351,"date":"2006-04-13T12:18:54","date_gmt":"2006-04-13T10:18:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=351"},"modified":"2010-11-22T12:20:25","modified_gmt":"2010-11-22T11:20:25","slug":"das-wegenetz-2006","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=351","title":{"rendered":"Das Wegenetz 2006"},"content":{"rendered":"<p><em>Der Truppen\u00fcbungsplatz \u00f6ffnet auf markierten Wegen seine Pforten<\/em><\/p>\n<p><strong>13. 4. 2006<\/strong>: Nach mehr als 110 Jahren milit\u00e4rischem Sperrgebiet werden weite Teile des Truppen\u00fcbungsplatzes auf dem M\u00fcnsinger Hardt nun der \u00d6ffentlichkeit wieder zug\u00e4nglich gemacht. Regierungspr\u00e4sident Hubert Wicker, Landrat Thomas Reumann, B\u00fcrgermeister Mike M\u00fcnzing und Dr. Dietmar G\u00f6tze von der Bundesanstalt f\u00fcr Immobilienaufgaben sind mehr als zufrieden, dass es noch rechtzeitig zu Ostern gelungen ist, ein rund 35 km langes gekennzeichnetes Wegenetz f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit freigeben zu k\u00f6nnen. <!--more-->Bei diesen Wegen handelt es sich \u00fcberwiegend um asphaltierte Strecken. Wanderer, Radfahrer oder auch Inlineskater m\u00fcssen sich allerdings an die Absperrungen und Hinweise halten, die in einer jetzt in Kraft getretenen Rechtsverordnung geregelt sind. Danach d\u00fcrfen auch keine motorisierten Fahrzeuge \u2013 ausgenommen Krankenfahrst\u00fchle \u2013 benutzt werden. Auch das Reiten ist dort verboten.<\/p>\n<p>Der ehemalige Truppen\u00fcbungsplatz M\u00fcnsingen geh\u00f6rt mit seinen ca. 6700 Hektar zu den gr\u00f6\u00dften und durch seine Unber\u00fchrtheit wertvollsten Natursch\u00e4t-zen Baden-W\u00fcrttembergs. Das weitl\u00e4ufige Gebiet hat sich in Folge der \u00fcber hundertj\u00e4hrigen milit\u00e4rischen Nutzung und seiner Unzerschnittenheit zu einem einzigartigen Lebensraum wild lebender Tiere und Pflanzen entwickelt. So wur-den bisher 97 Vogelarten, 72 Schmetterlings, 24 Heuschrecken- und 20 Libellenarten hier erfasst \u2013 die H\u00e4lfte hiervon steht auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten. Auch Lurche, Kr\u00f6ten und Fr\u00f6sche finden in den T\u00fcmpeln \u2013 entstanden in den Fahrrinnen der schweren Panzer \u2013 eine Heimat.<br \/>\nDie Fl\u00e4che ist gesch\u00fctzt als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet und soll als Europ\u00e4i-sches Vogelschutzgebiet unter Schutz gestellt werden. Der Truppen\u00fcbungs-platz liegt in der Mitte des geplanten Biosph\u00e4rengebiets Schw\u00e4bische Alb. 1\/3 des ehemaligen Tr\u00dcPL ist bewaldet, 2\/3 sind Offenland. Rund 3.700 Hektar sind zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet, davon 3.260 Hektar als Schafweide f\u00fcr Tausende von Schafen, die dieser Alblandschaft ein unver-wechselbares Erscheinungsbild geben.<br \/>\nDrei ehemalige milit\u00e4rische Beobachtungst\u00fcrme, die vom Schw\u00e4bischen Albverein zu Aussichtst\u00fcrmen umfunktioniert wurden, bieten bei guter Sicht einen weiten Blick \u00fcber das Gel\u00e4nde, wie bspw. der 42 Meter hohe Aussichts-turm auf \u201eHursch\u201c oder der 20 Meter hohe Turm im \u201eWaldgreuth\u201c. Der auf dem Sternenberg thronende 8 Meter hohe Massivbau bietet sogar einen Ausblick bis zu den Alpen.<br \/>\nErreichbar sind diese ausgebauten T\u00fcrme \u00fcber ein durch gelbe Markierungen gekennzeichnetes, insgesamt 35 Kilometer langes Wegenetz, welches die Be-sucher auch in das fr\u00fchere Dorf Gruorn f\u00fchrt. Wie bekannt, wurde das Dorf zwischen 1937 und 1939 zur Erweiterung des Truppen\u00fcbungsplatzes ger\u00e4umt und die Bewohner zwangsweise umgesiedelt. Nur noch die Stephanuskirche und das alte Schulhaus sind stehen geblieben. Gruorn ist schon seit vielen Jahren zu Ostern und Pfingsten Ziel ehemaliger Dorfbewohner und ihrer Nachfahren, sowie vieler tausender anderer Besucher aus Nah und Fern.<\/p>\n<p><strong>Unbedingt an die Regeln halten!<\/strong><\/p>\n<p>Dr. Dietmar G\u00f6tze macht deutlich, dass aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung des Truppen\u00fcbungsplatzes M\u00fcnsingen als milit\u00e4risches \u00dcbungsgel\u00e4nde das gesamte Gebiet \u2013 mit Ausnahme der befestigten Wege \u2013 sehr stark mit Kampfmitteln und Munitionsresten belastet ist. Aufgrund von Untersuchungen ist davon auszugehen, dass fast 4 Millionen Kampfmittel und Kampfmittelreste auf dem Gel\u00e4nde liegen. Die R\u00e4umung des gesamten Gel\u00e4ndes ist abgesehen von hohen Kosten, die der Bund zu tragen h\u00e4tte, nicht m\u00f6glich, ohne die sch\u00fct-zenswerte Flora und Fauna zu zerst\u00f6ren. Die gekennzeichneten Wege d\u00fcrfen deshalb auf keinen Fall verlassen werden. Dies schreibt eine Rechtsverordnung des Landratsamts Reutlingen und Regierungspr\u00e4sidiums T\u00fcbingen vor, die am 13.04.2006 in Kraft tritt.<\/p>\n<p>Nach dieser\u00a0<a href=\"http:\/\/www.biosphaere-alb.com\/news\/media_news\/Rechtsverordnung%2013.03.06.pdf\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #cc6600;\">Rechtsverordnung<\/span><\/a> darf der Truppen\u00fcbungsplatz M\u00fcnsingen nur auf folgenden Wegen betreten bzw. mit dem Rad befahren werden:<\/p>\n<p>1.) Feldstetter Str\u00e4\u00dfchen von Einm\u00fcndung B 28 \u00fcber<br \/>\nKohlwald zum Nordtor Altes Lager<br \/>\n2.) Von Hohloch \u00fcber Bahnh\u00f6fle bis B\u00f6ttingen<br \/>\n3.) Rundweg Sternenberg<br \/>\n4.) Verbindungsweg von Egelstein \u00fcber Russenfriedhof<br \/>\nzum Nordtor Altes Lager<br \/>\n5.) Vom ehemals technischem Bereich bis Kirche Gruorn,<br \/>\nzuz\u00fcglich Abzweigung bis Traiflinger S\u00e4ge<br \/>\n6.) Gruorner Str\u00e4\u00dfchen von Gruorn bis Anbindung Zainingen<\/p>\n<p>7.) Im oberen B\u00f6ttental<br \/>\n8.) Verbindungsstrecke (geschottert) vom Turm B 1 \u00fcber<br \/>\nTurm B 2 bis zur Anbindung Zugangsweg nach Zainingen<br \/>\n9.) Zufahrtsweg zum Wasserhochbeh\u00e4lter Magolsheim.<\/p>\n<p>Wer Munition und Munitionsteile entdeckt, ist verpflichtet, dies unverz\u00fcglich dem Gutsbezirk oder dem n\u00e4chsten B\u00fcrgermeisteramt oder Polizeidienststelle anzuzeigen. Das Suchen, Sammeln, Bearbeiten und sonstiges Behandeln sowie das Inbesitznehmen von Kampfmitteln ist verboten.<\/p>\n<p>Ordnungswidrig handelt, wer vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig gegen die Bestim-mungen dieser Verordnung verst\u00f6\u00dft. Ordnungswidrigkeiten k\u00f6nnen mit einer Geldbu\u00dfe bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Gegenst\u00e4nde, mit denen die Zuwiderhandlung begangen oder die durch die Zuwiderhandlung gewonnen oder erlangt wurden, k\u00f6nnen eingezogen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Truppen\u00fcbungsplatz \u00f6ffnet auf markierten Wegen seine Pforten 13. 4. 2006: Nach mehr als 110 Jahren milit\u00e4rischem Sperrgebiet werden weite Teile des Truppen\u00fcbungsplatzes auf dem M\u00fcnsinger Hardt nun der \u00d6ffentlichkeit wieder zug\u00e4nglich gemacht. 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