{"id":367,"date":"2007-01-30T13:14:05","date_gmt":"2007-01-30T12:14:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=367"},"modified":"2010-11-22T13:20:32","modified_gmt":"2010-11-22T12:20:32","slug":"mantelverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.biosphaere-alb.com\/wordpress\/?p=367","title":{"rendered":"Warum eine Mantelverordnung"},"content":{"rendered":"<p>|\u00a0<a href=\"#1\">Regeln der Biosph\u00e4re<\/a> |\u00a0<a href=\"#2\">UNESCO-Kriterien<\/a> |\u00a0<a href=\"#3\">Modellzonen einer Biosph\u00e4re<\/a> |<\/p>\n<p><em>So regelt das Land die Biosph\u00e4re Schw\u00e4bische Alb<\/em><\/p>\n<h3><span style=\"color: #cc6600;\"><em> <\/em>Was verbirgt sich unter dem Mantel der Verordnung?<\/span><\/h3>\n<p><strong><span style=\"color: #cc6600;\"><em> <\/em><\/span>30.1.2007<\/strong>: Der Entwurf der Mantelverordnung \u2013 man k\u00f6nnte sie auch als Bewerbungsschreiben f\u00fcr die UNESCO-Anerkennung bezeichnen \u2013 f\u00fcr das zuk\u00fcnftige Biosph\u00e4rengebietes ist so weit wie m\u00f6glich gefasst. Alle bisher bestehenden Regelungen wie FFH- oder Vogelschutzrichtlinien werden integriert und nicht weiter versch\u00e4rft werden.<\/p>\n<p>In diesem Regelwerk ist die Gebietsabgrenzung festgehalten, naturr\u00e4umliche Besonderheiten aufgelistet sowie Verhaltensregeln f\u00fcr Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone erl\u00e4utert. <!--more-->Ebenso wichtig: Die Ver\u00e4nderungsm\u00f6glichkeiten der Gebietskulisse. Denn \u201eDie T\u00fcre ist nicht zugeschlagen\u201c betont Regierungspr\u00e4sident Hermann Strampfer, die Grenzen nicht starr sondern variabel.<\/p>\n<p>Diese Mantelverordnung muss dann zun\u00e4chst vom nationalen MAB-Komitee (Man at Biosphere) abgesegnet werden, dann vom internationalen Komitee und zum Schluss von der UNESCO Vollversammlung. Laut Aussage von Ministerialdirektor Max Munding wird der Inhalt der Verordnung mit das wichtigste Kriterium zur Ernennung sein.<\/p>\n<p>Hier tun sich noch einige Streitfragen auf. So fordert Gerhard Walker vom<br \/>\nSchw\u00e4bischen Albverein, dass in den Kernzonen nicht nur wichtige<br \/>\nWanderwege sondern alle bestehenden Wege erhalten bleiben sollen. Laut<br \/>\nUNESCO ist jedoch \u201eNatur pur\u201c und gar kein Wanderweg erw\u00fcnscht.<\/p>\n<p>Fraglich ist auch noch, wie die Pflegezone behandelt werden solle. Bislang sind in ihr bereits bestehende FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Gebiete mit anderem Schutzstatus enthalten. Auf dieser Basis konnten auch die landwirtschaftlichen Verb\u00e4nde ihr Einverst\u00e4ndnis<br \/>\nerteilen. Nach den Vorschriften der UNESCO sollten die Pflegezonen<br \/>\neinen Status\u00a0<em>wie<\/em> Naturschutzgebiete erhalten.<\/p>\n<p>Dr. Wolf Hammann vom Regierungspr\u00e4sidium T\u00fcbingen wie auch Regierungspr\u00e4sident Hermann Strampfer sind sehr zuversichtlich, dass sie in der Diskussion die besonderen Anliegen der teilnehmenden Kommunen und Verb\u00e4nde dem MAB-Komitee einleuchtend darlegen k\u00f6nnen. Mit einer Ernennung zum Biosph\u00e4rengebiet kann im Idealfall 2008\/2009 gerechnet werden.<\/p>\n<p>Die aktuelle Mantelverordnung in ihrer vollen L\u00e4nge k\u00f6nnen Sie\u00a0<a href=\"?p=371\"><span style=\"color: #cc6600;\"><span style=\"text-decoration: underline;\">hier<\/span><\/span><\/a> nachlesen.<\/p>\n<p><a name=\"2\"><\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>|\u00a0<a href=\"#1\">Regeln der Biosph\u00e4re<\/a> |\u00a0<a href=\"#2\">UNESCO-Kriterien<\/a> |\u00a0<a href=\"#3\">Modellzonen einer Biosph\u00e4re<\/a> |<\/p>\n<h3><span style=\"color: #cc6600;\">UNESCO- Kriterienkatalog<\/span><\/h3>\n<p>Strukturelle Kriterien<\/p>\n<p><strong>Repr\u00e4sentativit\u00e4t<\/strong><br \/>\n(1) Das Biosph\u00e4renreservat mu\u00df \u00d6kosystemkomplexe aufweisen, die von den Biosph\u00e4renre-<br \/>\nservaten in Deutschland bislang nicht ausreichend repr\u00e4sentiert werden.<br \/>\n<strong>Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfe<\/strong><br \/>\n(2) Das Biosph\u00e4renreservat soll in der Regel mindestens 30.000 ha umfassen und nicht gr\u00f6\u00dfer als 150.000 ha sein. L\u00e4nder\u00fcbergreifende Biosph\u00e4renreservate d\u00fcrfen diese Gesamtfl\u00e4che bei entsprechender Betreuung \u00fcberschreiten.<br \/>\n<strong>Zonierung<\/strong><br \/>\n(3) Das Biosph\u00e4renreservat mu\u00df in Kern-, Pflege- und Entwicklungszone gegliedert sein.<br \/>\n(4) Die Kernzone mu\u00df mindestens 3 % der Gesamtfl\u00e4che einnehmen.<br \/>\n(5) Die Pflegezone soll mindestens 10 % der Gesamtfl\u00e4che einnehmen.<br \/>\n(6) Kernzone und Pflegezone sollen zusammen mindestens 20 % der Gesamtfl\u00e4che betragen. Die Kernzone soll von der Pflegezone umgeben sein.<br \/>\n(7) Die Entwicklungszone soll mindestens 50 % der Gesamtfl\u00e4che einnehmen; in marinen<br \/>\nGebieten gilt dies f\u00fcr die Landfl\u00e4che.<br \/>\n<strong>Rechtliche Sicherung<\/strong><br \/>\n(8) Schutzzweck und Ziele f\u00fcr Pflege und Entwicklung des Biosph\u00e4renreservates als Ganzes und in den einzelnen Zonen sind durch Rechtsverordnung oder durch Programme und Pl\u00e4ne der Landes- und Regionalplanung sowie die Bauleit -und Landschaftsplanung zu sichern. Insgesamt mu\u00df der \u00fcberwiegende Teil der Fl\u00e4che rechtlich gesch\u00fctzt sein. Bereits ausgewiesene Schutzgebiete d\u00fcrfen in ihrem Schutzstatus nicht verschlechtert werden.<br \/>\n(9) Die Kernzone mu\u00df als Nationalpark oder Naturschutzgebiet rechtlich gesch\u00fctzt sein.<br \/>\n(10) Die Pflegezone soll als Nationalpark oder Naturschutzgebiet rechtlich gesch\u00fctzt sein. Soweit dies noch nicht erreicht ist, ist eine entsprechende UnterschutzsteIlung anzustreben.<br \/>\n(11) Schutzw\u00fcrdige Bereiche in der Entwicklungszone sind durch Schutzgebietsausweisungen und die Instrumente der Bauleit- und Landschaftsplanung rechtlich zu sichern.<br \/>\nVerwaltung und Organisation<br \/>\n(12) Eine leistungsf\u00e4hige Verwaltung des Biosph\u00e4renreservates mu\u00df vorhanden sein bzw.<br \/>\ninnerhalb von drei Jahren aufgebaut werden. Sie mu\u00df mit Fach- und Verwaltungspersonal und Sachmitteln f\u00fcr die von ihr zu erf\u00fcllenden Aufgaben angemessen ausgestattet werden. Der Antrag mu\u00df eine Zusage zur Schaffung der haushaltsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen enthalten.<br \/>\n(13) Die Verwaltung des Biosph\u00e4renreservates ist der H\u00f6heren bzw. Oberen oder der Obersten Naturschutzbeh\u00f6rde zuzuordnen. Die Aufgaben der Biosph\u00e4renreservatsverwaltung und anderer bestehender Verwaltungen und sonstiger Tr\u00e4ger sind zu kl\u00e4ren und arbeitsteilig abzustimmen.<br \/>\n(14) Die hauptamtliche Gebietsbetreuung ist sicherzustellen.<br \/>\n(15) Die ans\u00e4ssige Bev\u00f6lkerung ist in die Gestaltung des Biosph\u00e4renreservates als ihrem Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum einzubeziehen. Geeignete Formen der B\u00fcrgerbeteiligung sind nachzuweisen.<br \/>\n(16) F\u00fcr teilweise oder vollst\u00e4ndig delegierbare Aufgaben sind geeignete Strukturen und Organisationsformen zu entwickeln, die gemeinn\u00fctzig oder privatwirtschaftlich ausgerichtet sind<br \/>\n<strong>Planung<\/strong><br \/>\n(17) Innerhalb von drei Jahren nach Anerkennung des Biosph\u00e4renreservates durch die UNESCO mu\u00df ein abgestimmtes Rahmenkonzept erstellt werden. Der Antrag mu\u00df eine Zusage zur Schaffung der haushaltsm\u00e4\u00dfigen Voraussetzungen enthalten.<br \/>\n(18) Pflege- und Entwicklungspl\u00e4ne, zumindest f\u00fcr besonders schutz- bzw. pflegebed\u00fcrftige Bereiche der Pflege- und der Entwicklungszone, sollen innerhalb von f\u00fcnf Jahren auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes erarbeitet werden.<br \/>\n(19) Die Ziele des Biosph\u00e4renreservates bzw. das Rahmenkonzept sollen zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt in die Landes- und Regionalplanung integriert sowie in der Landschafts- und Bauleitplanung umgesetzt werden.<br \/>\n(20) Die Ziele zu Schutz, Pflege und Entwicklung des Biosph\u00e4renreservates sollen bei der Fortschreibung anderer Fachplanungen ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>\nFunktionale Kriterien<br \/>\n<strong>Nachhaltige Nutzung und Entwicklung<\/strong><br \/>\n(21) Gest\u00fctzt auf die regionalen und interregionalen Voraussetzungen und M\u00f6glichkeiten sind in allen Wirtschaftsbereichen nachhaltige Nutzungen und die tragf\u00e4hige Entwicklung des Biosph\u00e4renreservates und seiner umgebenden Region zu f\u00f6rdern. Administrative, planerische und finanzielle Ma\u00dfnahmen sind aufzuzeigen und zu benennen. (22) Im prim\u00e4ren Wirtschaftssektor sind dauerhaft-umweltgerechte Landnutzungsweisen zu entwickeln. Die Landnutzung hat insbesondere die Zonierung des Biosph\u00e4renreservates zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\n(23) Im sekund\u00e4ren Wirtschaftssektor (Handwerk, Industrie) sind insbesondere Energieverbrauch, Rohstoffeinsatz und Abfallwirtschaft am Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung zu orientieren.<br \/>\n(24) Der terti\u00e4re Wirtschaftssektor (Dienstleistungen u. a. in Handel, Transportwesen und<br \/>\nFremdenverkehr) soll dem Leitbild einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung folgen.<br \/>\n<strong>Naturhaushalt und Landschaftspflege<\/strong><br \/>\n(25) Ziele, Konzepte und Ma\u00dfnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von \u00d6kosystemen und \u00d6kosystemkomplexen sowie zur Regeneration beeintr\u00e4chtigter Bereiche sind darzulegen bzw. durchzuf\u00fchren.<br \/>\n(26) Lebensgemeinschaften der Pflanzen und Tiere sind mit ihren Standortverh\u00e4ltnissen unter Ber\u00fccksichtigung von Arten und Biotopen der Roten Listen zu erfassen. Ma\u00dfnahmen zur Bewahrung naturraumtypischer Arten und zur Entwicklung von Lebensr\u00e4umen sind darzulegen und durchzuf\u00fchren.<br \/>\n(27) Bei Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie bei Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen m\u00fcssen regionale Leitbilder, Umweltqualit\u00e4tsziele und -standards angemessen ber\u00fccksich Biodiversit\u00e4t<br \/>\n(28) Wichtige Vorkommen pflanzen- und tiergenetischer Ressourcen sind zu benennen und zu beschreiben; geeignete Ma\u00dfnahmen zu ihrer Erhaltung am Ort ihres Vorkommens sind zu<br \/>\nkonzipieren und durchzuf\u00fchren.<br \/>\n<strong>Forschung<\/strong><br \/>\n(29) Im Biosph\u00e4renreservat ist angewandte, umsetzungsorientierte Forschung durchzuf\u00fchren. Das Biosph\u00e4renreservat mu\u00df die Datenbasis f\u00fcr die Forschung auf der Grundlage des \u00d6kosystemtypenschl\u00fcssels der AG CIR (1995) vorgeben. Schwerpunkte und Finanzierung der Forschungsma\u00dfnahmen sind im Antrag auf Anerkennung und im Rahmenkonzept nachzuweisen.<br \/>\n(30) Die f\u00fcr das Biosph\u00e4renreservat relevante Forschung Dritter soll durch die Verwaltung des<br \/>\nBiosph\u00e4renreservates koordiniert, abgestimmt und dokumentiert werden.<br \/>\n<strong>\u00d6kologische Umweltbeobachtung<\/strong><br \/>\n(31) Die personellen, technischen und finanziellen Voraussetzungen zur Durchf\u00fchrung der \u00d6kologischen Umweltbeobachtung im Biosph\u00e4renreservat sind nachzuweisen. (32) Die \u00d6kologische Umweltbeobachtung im Biosph\u00e4renreservat ist mit dem Gesamtansatz der<br \/>\nUmweltbeobachtung in den Biosph\u00e4renreservaten in Deutschland, den Programmen und Konzepten der EU, des Bundes und der L\u00e4nder zur Umweltbeobachtung sowie mit den bestehenden Routinemessprogrammen des Bundes und der L\u00e4nder abzustimmen.<br \/>\n(33) Die Verwaltung des Biosph\u00e4renreservates mu\u00df die im Rahmen des MAB- Programms zu<br \/>\nerhebenden Daten f\u00fcr den Aufbau und den Betrieb nationaler und internationaler Monitoring-<br \/>\nsysteme den vom Bund und den L\u00e4ndern zu benennenden Einrichtungen unentgeltlich zur<br \/>\nVerf\u00fcgung stellen.<br \/>\n<strong>Umweltbildung<\/strong><br \/>\n(34) Inhalte der Umweltbildung sind im Rahmenkonzept unter Ber\u00fccksichtigung der spezifische Strukturen des Biosph\u00e4renreservates auszuarbeiten und im Biosph\u00e4renreservat umzusetzen. Ma\u00dfnahmen zur Umweltbildung sind als eine der zentralen Aufgaben der Verwaltung bereits im Antrag nachzuweisen.<br \/>\n(35) Jedes Biosph\u00e4renreservat mu\u00df \u00fcber mindestens ein Informationszentrum verf\u00fcgen, das hauptamtlich und ganzj\u00e4hrig betreut wird. Das Informationszentrum soll durch dezentrale Informationsstellen erg\u00e4nzt werden.<br \/>\n(36) Mit bestehenden Institutionen und Bildungstr\u00e4gern ist eine enge Zusammenarbeit anzustreben.<strong><br \/>\n\u00d6ffentlichkeitsarbeit und Kommunikation<\/strong><br \/>\n(37) Das Biosph\u00e4renreservat mu\u00df auf der Grundlage eines Konzeptes zielorientierte \u00d6ffentlichkeitsarbeit betreiben.<br \/>\n(38) Im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit eines Biosph\u00e4renreservates sind neben Verbrauchern insbesondere Erzeuger und Hersteller von Produkten f\u00fcr eine wirtschaftlich tragf\u00e4hige und nachhaltige Entwicklung zu gewinnen.<br \/>\n(39) Zur F\u00f6rderung der Kommunikation der Nutzer und zum Interessensausgleich sollen Berater (&#8222;Mediatoren&#8220;) eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Quelle:<br \/>\nBundesamt f\u00fcr Naturschutz, Gesch\u00e4ftsstelle des Deutschen Nationalkomitee f\u00fcr das<br \/>\nUNESCO-Programm &#8222;Der Mensch und die Biosph\u00e4re (MAB)&#8220;, 1996: Kriterien f\u00fcr Anerkennung<br \/>\nund \u00dcberpr\u00fcfung von Biosph\u00e4renreservaten der UNESCO in Deutschland, S. 7-10<\/p>\n<p><a name=\"3\"><\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p>|\u00a0<a href=\"#1\">Regeln der Biosph\u00e4re<\/a> |\u00a0<a href=\"#2\">UNESCO-Kriterien<\/a> |\u00a0<a href=\"#3\">Modellzonen einer Biosph\u00e4re<\/a> |<\/p>\n<h3><span style=\"color: #cc6600;\">Zonierung der Biosph\u00e4rengebiete<\/span><\/h3>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" style=\"margin-left: 5px; margin-right: 5px; border: 0px initial initial;\" src=\"http:\/\/www.biosphaere-alb.com\/news\/media_news\/07_02_02_ModellBSG.gif\" border=\"0\" alt=\"\" hspace=\"5\" width=\"300\" height=\"161\" align=\"right\" \/>Kernzone<\/strong><br \/>\nDie Kernzone (core area) dient dem Schutz der Natur, dem Erhalt der genetischen Ressourcen, der Tier- und Pflanzenarten, der Landschaften und der \u00d6kosysteme; f\u00fcr die Forschung ist sie die Referenzfl\u00e4che. Kernzonen haben einen strengen Schutzstatus. Die menschliche Einflussnahme ist hier so gering wie m\u00f6glich gehalten. Das Betreten ist in der Regel nur zum Zwecke der Forschung, des Monitorings oder der Bildung zul\u00e4ssig (Erf\u00fcllung der Schutz- und Logistikfunktion). Die Gr\u00f6\u00dfe der Kernzone sollte mindestens 3 % der Gesamtfl\u00e4che des Biosph\u00e4renreservates betragen.<br \/>\n<strong>Pufferzone \/ Pflegezone<\/strong><br \/>\nDie Pufferzone (buffer zone) umgibt die Kernzone und dient der Erhaltung und Pflege von \u00d6kosystemen, die durch Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Ziel ist vor allem, extensiv genutzte Kulturlandschaften zu erhalten, die ein breites Spektrum verschiedener Lebensr\u00e4ume f\u00fcr eine Vielzahl naturraumtypischer Tier- und Pflanzenarten umfassen. Pflege- und Kernzone zusammen sollen mindestens 20 % der Gesamtfl\u00e4che des Biosph\u00e4renreservats betragen.<br \/>\n<strong>Entwicklungszone<\/strong><br \/>\nDie Entwicklungszone (transition area) umgibt die Pflegezone und dient der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen werden umwelt-, natur- und sozialvertr\u00e4glich praktiziert. Auch in der Entwicklungszone werden Forschung und Monitoring durchgef\u00fchrt (Erf\u00fcllung der Entwicklungsfunktion).<br \/>\n<strong> <\/strong><br \/>\nQuelle: DEUTSCHES NATIONALKOMITEE F\u00dcR DAS UNESCO-PROGRAMM MAB (1996)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>|\u00a0Regeln der Biosph\u00e4re |\u00a0UNESCO-Kriterien |\u00a0Modellzonen einer Biosph\u00e4re | So regelt das Land die Biosph\u00e4re Schw\u00e4bische Alb Was verbirgt sich unter dem Mantel der Verordnung? 30.1.2007: Der Entwurf der Mantelverordnung \u2013 man k\u00f6nnte sie auch als Bewerbungsschreiben f\u00fcr die UNESCO-Anerkennung bezeichnen \u2013 f\u00fcr das zuk\u00fcnftige Biosph\u00e4rengebietes ist so weit wie m\u00f6glich gefasst. 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