Größter Bannwald des Landes

Rund 450 Hektar unberührte Natur im Großschutzgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried als größter Bannwald des Landes ausgewiesen

„Wir weisen heute im Pfrunger-Burgweiler Ried den größten Bannwald des Landes aus. Auf einer Fläche von rund 450 Hektar wird die Natur sich selbst überlassen und eine einzigartige Moorlandschaft geschützt“, sagte der Ministerialdirektor im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wolfgang Reimer, am Donnerstag (9. Februar) bei der Ausweisung des Bannwaldes in Ostrach-Burgweiler (Landkreis Sigmaringen). Bannwälder sind „Totalschutzgebiete“ – auf eine forstwirtschaftliche Nutzung wird hier vollständig verzichtet. Diese gibt es in Baden-Württemberg seit über 100 Jahren: Bereits 1911 hat die Forstverwaltung den ersten Bannwald im Nordschwarzwald ausgewiesen. Die Ausweisung von Bannwäldern erfolgt aktuell auf der Grundlage des Waldschutzgebietsprogramms des Landesbetriebes ForstBW.

 

„Im Staatswald sind bereits über zwei Prozent der Fläche als Bannwald geschützt. Insgesamt wird derzeit auf rund sieben Prozent auf die Holznutzung verzichtet – hier steht der Naturschutz im Vordergrund. Dadurch werden wir als Land unserer Vorbildfunktion im Naturschutz gerecht“, betonte Reimer. Durch ein weiteres Biosphärengebiet und die mögliche Einrichtung eines Nationalparks in Baden-Württemberg könnten zehn Prozent der Fläche im Staatswald künftig aus der Nutzung genommen werden, wie die nationale Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung vorgebe, so Reimer weiter.

Ein weiteres Ziel sei, intensiver auf dem Gebiet des Waldnaturschutzes zu forschen. Im Mittelpunkt stünden dabei Fragen zur Biodiversität in stillgelegten Wäldern und die natürliche Walddynamik. „Bannwälder sind viel mehr als unberührte Natur und Freilandlabore. Sie laden den Waldbesucher zu einmaligen Naturbeobachtungen ein. Im Pfrunger-Burgweiler wird dies wird durch ein integratives Konzept beispielhaft umgesetzt, denn es ermöglicht, Natur zu erleben ohne das Schutzgebiet über Gebühr zu belasten“, lobte der Ministerialdirektor.

„Beispielhaft ist die Weitsicht, mit der die beteiligten Forstbehörden die Ausweisung des Bannwaldes `Pfrunger-Burgweiler Ried` vorangebracht haben. Über Jahre wurden gezielt Flächenankäufe getätigt. Durch die herbeigeführten Eigentumsveränderungen ist der Bannwald nunmehr weitgehend im Eigentum der öffentlichen Hand“, sagte der Tübinger Regierungspräsident Hermann Strampfer, dessen Behörde die Ausweisung fachlich verantwortete.

„Baden-Württemberg ist bundesweit Vorreiter bei einer Gesamtkonzeption Waldnaturschutz. Naturschutz im Wald und nachhaltige Waldbewirtschaftung gehen Hand in Hand, Ökologie und Ökonomie sind in einem modernen Forstbetrieb keine Gegensätze. Das hat ForstBW schon in den ersten beiden Jahren seines Bestehens gezeigt“, so Reimer abschließend. Durch das seit 2010 etablierte Alt- und Totholzkonzept sei Baden-Württemberg heute bundesweit Spitzenreiter beim Schutz von Alt- und Totholz bewohnenden Arten in bewirtschafteten Wäldern.

Sphäre-Wissen:

Bannwälder sind nach § 32 Landeswaldgesetz geschützte „Waldschutzgebiete“. Sie sind sich selbst überlassene Waldreservate. Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Bannwälder dienen der Sicherung der ungestörten natürlichen Waldentwicklung. Sie sind Orte der Erhaltung oder Erneuerung natürlicher Wälder mit ihren Tieren und Pflanzen.

In Baden-Württemberg gibt es heute 129 Bannwälder mit einer Fläche von knapp 9.000 Hektar (inklusive den Kernzonen des Biosphärengebietes Schwäbische Alb).

Sphäre-Karte

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