Ob Spaziergänger, Reiter oder Radfahrer – es gibt klare Regeln
Gerade im Spätsommer und Herbst zieht es die Menschen hinaus in den Wald. Dann trifft der Radfahrer schon mal auf eine Gruppe Wanderer, die Familie auf den Vögel beobachtenden Ornithologen, der Jogger auf den Reiter oder ein Pilzesucher auf einen Waldkindergarten. Neuerdings gesellen sich auch Segwayfahrer dazu und Menschen, die Geocoaching als Hobby betreiben. „Um Konflikte zwischen den Waldbesuchern zu vermeiden, sind im Waldgesetz klare Regeln formuliert“, sagt dazu Kreisforstamtsleiter Werner Gamerdinger.
„Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten“ – so steht es im baden-württembergischen Landeswaldgesetz. Diese liberale Sichtweise hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern in hiesigen Wäldern lange Tradition. Dennoch gibt es Einschränkungen. „Ziel der Regelungen im Waldgesetz ist es, einen gerechten Interessensausgleich zwischen allen Waldbesuchern sicher zu stellen“, betont Gamerdinger. „Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“
Die größten „Freiheiten“ hat der, der zu Fuß unterwegs ist. Er kann grundsätzlich alle Flächen im Wald betreten, also auch abseits der Wege. Dabei darf der Wald jedoch nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt werden. Ferner gibt es grundsätzlich gesperrte Bereiche, etwa Waldschutzgebiete. Tabu sind ebenfalls jagdliche Einrichtungen.
Gerade in der jetzt beginnenden Holzeinschlagssaison ist auf Bestände, in denen Holzerntemaßnahmen laufen, besonders zu achten. Hier droht teilweise Lebensgefahr. Die Waldarbeiter sperren die entsprechenden Orte mit Sperrband und Schildern auf den Wegen weiträumig ab. Waldbesucher müssen sich unbedingt an diese Absperrungen halten. „Auch wenn offenbar keine Waldarbeiter am Hiebs-Ort tätig sind, ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, dass Waldwege vorübergehend gesperrt bleiben“, mahnt Gamerdinger.
Beim so genannten Geocaching, einer Art digitaler Schnitzeljagd mit Hilfe von GPS-Koordinaten, ist der Besucher ebenfalls zu Fuß unterwegs. Er sollte unbedingt darauf achten, dass seine Zielpunkte nicht in sensiblen Bereichen wie Höhlen, Felsen oder Baumhöhlen liegen.
Auch wenn der steile und schmale Wanderpfad am Albtrauf noch so verheißungsvoll für eine rasante Abfahrt ist – für alle Fahrradfahrer im Wald gilt: Wege unter zwei Meter Breite und Waldflächen sind für ihn tabu. Denn bei schmaleren Wegen wird es einfach zu eng, wenn er mit Fußgängern oder anderen Radfahrern zusammentrifft. Ähnliches gilt für Reiter: Sie dürfen nur auf Wegen reiten, die mindestens drei Meter breit sind.
Deshalb ist auch das Fahren im Wald komplett untersagt, egal ob mit Kutsche, Hundeschlitten, Motorrad oder Kraftfahrzeug. Auch das neuerdings immer häufiger auftretende Segway darf nicht im Wald fahren. Ausnahmen gelten für diejenigen, die zum Zwecke der Bewirtschaftung in den Wald müssen: Waldarbeiter, Förster, Jäger und Waldbesitzer, aber auch Holzkäufer und deren Fuhrleute. Wer über besagten Personenkreis hinaus eine Fahrerlaubnis für den Wald benötigt, muss diese beim Kreisforstamt beantragen.
Immer wieder finden organisierte Veranstaltungen im Wald statt, etwa Radrennen, Kutschfahrten und Marathonläufe, aber auch Gottesdienste in einer Waldkapelle. Diese Veranstaltungen bedürfen fast immer der Genehmigung durch das Kreisforstamt. Genehmigungspflichtig sind auf jeden Fall Veranstaltungen, die gewerblichen oder kommerziellen Charakter haben, bei denen ein Startgeld erhoben wird oder zu denen öffentlich eingeladen wird.
„Im Genehmigungsverfahren überprüfen wir, ob die Interessen von anderen Waldbesuchern, von Naturschutz, Jagd und Waldbewirtschaftung betroffen oder eingeschränkt sind, und suchen gegebenenfalls nach Lösungsmöglichkeiten“, erläutert Kreisforstamtsleiter Gamerdinger. Wer eine Veranstaltung plant, kann beim Kreisforstamt nähere Informationen und ein Antragsformular erhalten. Bitte beachten: Neben der Forstbehörde muss auch der betroffene Waldbesitzer zustimmen.
Gamerdinger betont ausdrücklich: „Wir freuen uns über jeden Waldbesucher. Denn schließlich bemühen wir uns, die Wälder für alle Erholungssuchenden so attraktiv wie möglich zu gestalten. Wenn dabei jeder Rücksicht auf den Anderen nimmt, dann lassen sich viele Probleme vermeiden.“