Das Land Baden-Württemberg bekommt seinen ersten Nationalpark
„Heute ist ein historischer Tag für den Naturschutz im Land – Baden-Württemberg bekommt seinen ersten Nationalpark. Am 1. Januar 2014 wird der Nationalpark Schwarzwald mit breiter Beteiligung der Region an den Start gehen.
Der heute vom Landtag beschlossene Gesetzentwurf der Landesregierung ist das Ergebnis eines in dieser Form einmaligen intensiven zweieinhalbjährigen Diskussionsprozesses. Daran waren die Bevölkerung vor Ort, Kommunen und Verbände sowie viele weitere Akteurinnen und Akteure aus dem ganzen Land beteiligt. Damit trägt dieses Gesetz die Handschrift aller, die sich konstruktiv, aber auch kritisch in das Verfahren eingebracht haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Donnerstag (28. November) in Stuttgart im Anschluss der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag.
„Der Nationalpark Schwarzwald ist ein Naturschutzprojekt von bundesweiter Bedeutung. Zugleich ist er eine große Chance für die ökonomische Weiterentwicklung der gesamten Region. Diese Chancen müssen wir gemeinsam nutzen. Dabei werden wir die intensive Zusammenarbeit mit der Region fortsetzen. Ich freue mich sehr darüber, dass sich im Land und in der Region eine klare Mehrheit der Menschen für den Nationalpark ausspricht. Die Mehrheit der Nationalpark-Gemeinden unterstützt das Projekt ebenso wie der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und eine Mehrheit der Stadt- und Landkreise in der Region. Gleichwohl bleibt es uns ein wichtiges Anliegen, auch diejenigen Menschen, die bisher dem Nationalpark noch kritisch gegenüber stehen, zu überzeugen. Denn mit dem Nationalpark als zentralem Bestandteil unserer Naturschutzstrategie leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung und bieten spannende Zukunftsperspektiven für die Region“, ergänzte der Minister.
Nationalpark als wichtiger Beitrag für den Erhalt der Biodiversität
„Der Nationalpark stellt einen wichtigen und ganz konkreten Beitrag des Landes Baden-Württemberg zum Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt in Deutschland dar. Zu diesem Ziel haben sich die Bundesrepublik und alle Bundesländer bereits im Jahr 2007 verpflichtet“, betonte Bonde. Zusätzlich sei dies ein wichtiger Schritt, um das gemeinsame Ziel zu erreichen, dass sich bis 2020 zehn Prozent der Staatswaldfläche natürlich entwickeln können. „Ich kann heute schon bestätigen, dass wir mit allen weiteren eingeleiteten Maßnahmen dieses ehrgeizige Ziel erreichen werden“, erklärte der für Naturschutz und Forst zuständige Minister. Dabei umfasse der Nationalpark selbst nur eine überschaubare Waldfläche von zehn mal zehn Kilometern. Dies entspreche einem Anteil von 0,7 Prozent der Waldfläche Baden-Württembergs oder 2,3 Prozent des Staatswaldes. „Die vorgesehenen 10.000 Hektar sind gemäß den internationalen und nationalen Kriterien die Mindestgröße für einen Nationalpark. Nur auf einer Fläche dieser Größenordnung kann der Schutzzweck eines Nationalparks eingelöst werden – dass nämlich natürliche Prozesse ungestört ablaufen können und Lebensräume entstehen, die es im bewirtschafteten Wald kaum mehr gibt.“
Nationalpark als Chance für Tourismus und Regionalentwicklung
Neben dem naturschutzfachlichen Mehrwert erwarte das Land, unterlegt durch die Ergebnisse eines von dem renommierten Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers vorgelegten umfangreichen unabhängigen Gutachtens, vom Nationalpark spürbare Impulse für die Tourismuswirtschaft der Region Nordschwarzwald und den damit zusammenhängenden Wirtschaftszweigen, sagte der Minister weiter. „Von der Schaffung einer neuen hochwertigen Destination, die das steigende Verlangen der Erholungssuchenden nach dem Erleben von ‚unverfälschter‘ Natur bedient, kann die gesamte Region profitieren. Der Nationalpark bringt damit dem ganzen Schwarzwald neue regionalwirtschaftliche Chancen.“
Bundesweit einmaliges Mitbestimmungsmodell für die Region
Ein Kernstück des heute beschlossenen Gesetzes sei die in dieser Form bundesweit einmalige paritätische Mitbestimmung der Region im künftigen Nationalparkrat, sagte Bonde. „Das Gesetz gewährleistet, dass sämtliche Kreise und Gemeinden, auf deren Fläche sich der Nationalpark und seine Einrichtungen erstreckt, in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Schutzgebiets gleichberechtigt mit dem Land als dem Träger des Nationalparks mitentscheiden. Damit entspricht die Landesregierung einem Wunsch der kommunalen Seite und schafft ein Mitbestimmungsmodell, das deutschlandweit seinesgleichen sucht.“
Die bisherige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort werde selbstverständlich fortgesetzt, kündigte Bonde an: „Wir werden auch nach Errichtung des Nationalparks intensiv den Dialog mit der Region und der Bevölkerung suchen und sie an den nächsten Arbeitsschritten weiter beteiligen. Das gilt sowohl für die Aufstellung eines Nationalparkplans als auch für die Entwicklung von Tourismus- und Verkehrsinfrastrukturkonzepten.“
Sphäre-Wissen:
Der heute beschlossene Text des Nationalparkgesetzes kann auf den Internetseiten der Landesregierung zum Nationalpark Schwarzwald unter www.schwarzwald-nationalpark.de elektronisch abgerufen werden. Dort finden sich auch das Gutachten von PriceWaterhouse Coopers und ö:konzept sowie Karten und weitere Materialien zum Nationalpark Schwarzwald.