Wolf bei Hinterzarten

Bei Hinterzarten ist Anfang Juni ein Wolf in eine Fotofalle geraten.

Das Bild, das den Experten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) am 10. Juli übermittelt wurde, wird jetzt nach eingehender Prüfung als so genannter C1-Nachweis eingestuft. C1-Nachweise sind zweifelsfreie Nachweise.

Woher das Tier stammt und wo es sich derzeit aufhält, lässt sich nicht sagen.

Hinterzarten liegt außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald, wo seit rund eineinhalb Jahren Wolfsnachweise bekannt sind.


Meldung vom 9. Mai 2018

Gen-Analyse bestätigt Wolfsattacke

44 Schafe in Bad Wildbad wurden vom selben Wolf gerissen, der schon im November 2017 in der Region nachgewiesen werden konnte.

Umweltminister Franz Untersteller: „Wir stellen uns darauf ein, dass der Wolf im Nordschwarzwald sesshaft wird.“

Die Wolfsattacke auf eine Schafherde in Bad Wildbad Ende April ist vom selben Tier verübt worden, das bereits mehrmals in der Region um Bad Wildbad nachgewiesen werden konnte. Bei der Attacke waren 44 Schafe getötet worden.

Bei dem Wolf handelt es sich um ein männliches Einzeltier, das aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg gekommen ist und unter dem Kürzel GW 852m geführt wird. Erstmals wurde er im Nordschwarzwald Ende November 2017 nachgewiesen.

„Nachdem dieser Wolf jetzt über fast ein halbes Jahr die Region offenbar nicht verlassen hat, müssen wir davon ausgehen, dass er hier sesshaft geworden ist“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (09.05.) in Stuttgart.

Daraus folge, dass in Kürze um die bekannten Rissstellen des Wolfes herum ein Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen werde, in dem erhöhte Anforderungen für den Herdenschutz gelten. Deren fachgerechte Erfüllung ist dann Voraussetzung, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten.

„Während bislang galt, dass wir entschädigen ohne Bedingungen an den Herdenschutz zu stellen, knüpfen wir Entschädigungszahlungen künftig an einen ausreichenden Herdenschutzzaun. Das ist für alle eine Umstellung, und es ist sicher auch mit Mühen und Aufwand verbunden“, sagte Untersteller.

Eine Ausnahme von den strengen Schutzvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zuzulassen und den Wolf im Nordschwarzwald zu töten, sei aber auch nach dem tragischen Vorfall in Bad Wildbad keine Alternative, betonte der Minister. „Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen.“

Das Land werde die Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter massiv unterstützen, damit sie mit der neuen und schwierigen Situation eines sesshaften

Wolfs fertig werden, kündigte der Minister an. Am wichtigsten sei, dass die Region zugleich auch zum Fördergebiet für Herdenschutzmaßnahmen werde. „Das heißt, dass die vorgeschriebenen Elektrozäune, das nötige Weidezaungerät, sowie Litzen und Erdungsstäbe zum größten Teil erstattungsfähig sind. 90 Prozent der Kosten übernimmt das Land.“

Bereits vor einigen Tagen hatte das Umweltministerium bekannt gegeben, dass die Mindesthöhe für die Schutzzäune 90 Zentimeter betragen muss. Damit bewegt sich Baden-Württemberg am unteren Ende der offiziellen Empfehlung, die 90 – 120 Zentimeter vorgibt. Die Umzäunung muss überdies lückenlos und untergrabungssicher installiert sein.

Um die Herdenschutzanforderungen zu erfüllen, haben die Nutztierhalterinnen und -halter sechs Monate Zeit, nachdem das Gebiet ausgewiesen wurde.

Die Herdenschutzanforderungen, präzisierte der Minister, gelten im Übrigen nur für Schafe, Ziegen und zu Nutzzwecken gehaltenem Gehegewild. Sie gelten nicht für Rinder und Pferde: „Übergriffe auf Rinder und Pferde sind so selten, dass der Aufwand, sie zu umzäunen, in keinem Verhältnis zum Risiko steht. Das zeigen Erfahrungen zum Beispiel aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt“, sagte Untersteller. Auch die Entschädigungszahlungen für getötete Rinder und Pferde nach einer Wolfsattacke seien deshalb weiterhin nicht an erhöhte Schutzanforderungen geknüpft.

Ergänzende Informationen:

Weiterführende Informationen zum Wolfsmanagement des Landes, Verhaltenshinweisen bei einer Begegnung mit dem Wolf und Hinweise für Nutztierhalterinnen und -halter finden Sie unter folgenden Adressen im Internet:


Meldung vom 30. April 2018

32 Schafe mutmaßlich von Wolf getötet

Nutztierrisse in Bad Wildbad

Umweltstaatssekretär Andre Baumann besucht betroffenen Schäfer: „Der Schaden ist immens. Wenn ein Wolf dafür verantwortlich ist, werden wir den Schäfer entschädigen.“
Der Staatssekretär im Umweltministerium, Andre Baumann, hat sich am Nachmittag vor Ort ein Bild von den Schäden gemacht, die der mutmaßliche Angriff eines Wolfs auf eine Schafherde in der Nähe von Bad Wildbad angerichtet hat (am 29./30.04.). Dabei sind 32 Tiere der Herde gerissen worden, weitere 12 mussten danach wegen ihrer Verletzungen getötet werden oder sind in Panik in der Enz ertrunken.

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Baden-Württemberg hat ein Herz für den Wolf

NABU legt Umfrageergebnisse zum Tag des Wolfes am 30. April 2018 vor. Großes Interesse und Akzeptanz in der Bevölkerung. mehr lesen >>

Baumann sicherte dem Schäfer umgehende Hilfe zu, wenn tatsächlich ein Wolf für die Risse verantwortlich sein sollte. “Nach allem, was wir derzeit wissen, war es ein Wolf“, sagte Baumann. „Allerdings müssen wir die genetische Untersuchung abwarten, um absolute Sicherheit zu haben. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird bis Mitte nächster Woche vorliegen.“
Baumann zeigte sich erschüttert über das Ausmaß der Raserei innerhalb der großen Schafherde am Ufer der Ems. „Ich weiß, dass so ein Angriff die Existenz eines Betriebs gefährden kann. Die Schäferei in Baden-Württemberg steht ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand. Wölfe sind dafür nicht die Ursache, aber sie können das Problem, wie hier zu sehen, verschärfen.“

Baumann betonte, dass der gestrige Angriff auch nicht verhindert worden wäre, wenn der Wolf unter dem so genannten Jagdrecht stünde, wie es immer wieder gefordert werde. „Dem Wolf ist es herzlich egal, welches Recht für ihn gilt“, sagte Baumann. „Entscheidend ist, dass wir einen Weg gestalten, der beides zulässt, Wolf und Nutztierhaltung. Wir brauchen in Baden-Württemberg eine zukunftsfähige Schäferei und extensive Weidetierhaltung. Sonst können wir viele tausend Hektar Wacholderheiden und beweidete Kulturlandschaften nicht erhalten. Darum lassen wir die Schäferinnen und Schäfer nicht alleine.“


Meldung vom 31. Januar 2018

Ziegenriss bei Sersheim bestätigt einen zweiten Wolfs in Baden-Württemberg

Durch die Analyse genetischer Spuren an einer gerissenen Ziege in der Nähe von Sersheim hat das Senckenberg-Institut in Gelnhausen die Existenz eines zweiten Wolfs
in Baden-Württemberg nachgewiesen. Die Ziege war am 14. Januar totgebissen worden. Der Ziegenhalter hat nun die Möglichkeit, eine Entschädigung aus dem Ausgleichsfonds Wolf zu beantragen. Er kann dann mit einer Entschädigung rechnen.

Die Analyse des Senckenberg-Instituts hat ergeben, dass der Wolf aus der sogenannten italienischen Linie stammt (Alpenpopulation) und damit nicht identisch ist mit dem Tier, das im Laufe der letzten Wochen mehrfach im Nord-schwarzwald nachgewiesen wurde.

Welches Geschlecht dieser zweite Wolf hat und aus welchem Rudel genau er kommt, lässt sich derzeit noch nicht sagen, dazu müssen die Proben zum Vergleich an ein Labor in Lausanne zur Genotypisierung geschickt werden. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese gelingt, in jedem Fall werden die Vergleichstests mehrere Wochen dauern.

Wegen der räumlichen Nähe halten es die Experten der forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (FVA) für gut möglich, dass es sich bei dem Wolf um das selbe Tier handelt, das vor rund zwei Wochen in Korntal-Münchingen nachgewiesen werden konnte.

Ob der Wolf noch in der Region um Sersheim und Vaihingen Enz ist, ist nicht bekannt.

  • Es ist ratsam, geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztiere zu ergreifen (Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter), kurzfristig können Nutztierhalter die über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Zaunsets ausleihen.
  • Wolfsbeobachtungen sollten umgehend der FVA (0761/4018-274) gemeldet werden.
  • Bei Sichtungen von Wölfen zusammen mit eigenen Hunden sollten diese an die Leine genommen werden.
  • Wölfe sollten auf keinen Fall angelockt oder gar angefüttert werden.
  • Für den Fall, dass ein Wolf ein auffälliges Verhalten zeigt, dass er sich zum Beispiel ohne Scheu Menschen nähert, kann das Tier gefangen oder sogar geschossen werden. Derartige Maßnahmen können auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes unverzüglich umgesetzt werden.

Meldung vom 18. Januar 2018

Wolfssichtung in Korntal-Münchingen bestätigt

Bei dem Tier, das am 13. Januar in Korntal-Münchingen gefilmt wurde, handelt es sich um einen Wolf. Das hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) bestätigt. Wo der Wolf sich derzeit befindet, ist nicht bekannt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Wölfe bei der Suche nach geeigneten Lebensräumen auch dichter besiedelte Bereiche durchqueren. Derzeit gibt es keinerlei Hinweise auf ein ungewöhnliches oder auffälliges Verhalten des Tieres.

Für den Fall, dass ein Wolf ein auffälliges Verhalten zeigen sollte, weil er sich zum Beispiel tagsüber regelmäßig in menschlichen Siedlungen aufhält oder auffälliges Interesse an Menschen zeigt, und sich diesen bis auf wenige Meter aktiv nähert, würde das Bundesnaturschutzgesetz geeignete Maßnahmen erlauben, gegebenenfalls bis hin zur Tötung. „In einem solchen Fall gäbe es kein Zaudern und kein Zögern“, betonte Umweltminister Franz Untersteller.

Weitere Wolfsverdachtsfälle geklärt

Außerdem besteht inzwischen Klarheit darüber, dass ein Rotwildriss am 13. Dezember 2017 in Forbach im Nordschwarzwald (Landkreis Rastatt) auf das Konto eines Wolfes geht. Dies ergab die vom Senckenberg-Institut im Auftrag des Umweltministeriums durchgeführte genetische Analyse von Proben, die an dem gerissenen Tier genommen wurden. Die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) gehen davon aus, dass es sich bei dem Wolf um dasselbe Tier handelt, das im November in Bad Wildbad drei Schafe, Ende November bei Simmersfeld Rotwild und Anfang Dezember bei Bad Rippoldsau-Schapbach Rotwild und vermutlich auch Sikawild gerissen hatte.

Ob es sich bei diesem Wolf im Nordschwarzwald um dasselbe Tier handelt, das nun in Korntal-Münchingen gefilmt wurde, ist nicht bekannt. Wölfe sind, solange sie ihr Revier noch nicht gefunden haben, ständig in Bewegung und legen große Strecken zurück.

Auch ein Rehwildriss in Herrenberg-Haslach am 4. Dezember 2017 ist geklärt. Hierfür ist ein Hund verantwortlich. Dies ergab die vom Senckenberg-Institut durchgeführte genetische Analyse von Proben, die an dem gerissenen Reh genommen wurden.

Derzeit untersucht die FVA weitere Verdachtsfälle, unter anderem eine gerissene Ziege in Sersheim bei Vaihingen/Enz am 14. Januar 2018. Die Ergebnisse hierzu werden in circa drei Wochen erwartet.

Beobachtungen von Wölfen sollen umgehend der FVA (Telefon: 0761/4018-274) gemeldet werden.

Wölfe sollten auf keinen Fall angelockt oder gar angefüttert werden. Bei Sichtungen von Wölfen zusammen mit eigenen Hunden sollten diese an die Leine genommen werden.


Meldung vom 27. Dezember 2017

Wolf im südlichen Schwarzwald, nähe Vöhrenbach

Das von einem Urlauberpaar fotografierte Tier zeigt einen Wolf. Das bestätigte die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg am 27. 12. 2017. Die Urlauber hatten das Tier nach eigenen Aussagen am ersten Weihnachtsfeiertag in der Nähe von Vöhrenbach (Schwarzwald-Baar-Kreis) aus dem Auto heraus fotografiert. Der gegenwärtige Aufenthaltsort des Wolfs ist nicht bekannt. Wölfe sind, solange sie ihr Revier noch nicht gefunden haben, ständig in Bewegung und legen große Strecken zurück.

Ob es sich bei dem Wolf um dasselbe Tier handelt, das im November in Bad Wildbad drei Schafe und im Dezember bei Simmersfeld und Bad-Rippoldsau-Schapbach Rotwild gerissen hat, kann nicht geklärt werden.

 


Meldung vom 8. Dezember 2017

Neuer Wolfsnachweis in Baden-Württemberg 

Schafsrisse in Bad Wildbad am 26. November sind nun geklärt. Nach der Analyse von Speichelresten an drei in Bad Wildbad (Landkreis Calw) getöteten Schafen steht jetzt fest, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. Es handelt sich um einen bisher genetisch nicht erfassten Rüden aus einem Rudel bei Schneverdingen in Niedersachsen. Ob es sich um dasselbe Tier handelt, das im Oktober in Widdern (Landkreis Heilbronn) Tiere getötet hat, konnte nicht geklärt werden.

Die genetische Analyse der an den Rissen genommenen Proben erfolgte durch das Senckenberg-Institut. Über den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Wolfs ist nichts bekannt.

Der Schafhalter kann für seine getöteten Tiere Entschädigung aus dem dafür eingerichteten Ausgleichsfonds beantragen.

Das Umweltministerium weist erneut darauf hin, dass Nutztierherden durch einen lückenlosen Elektrozaun in ausreichender Höhe (über 90 cm) wirkungsvoll gegen Angriffe eines Wolfs geschützt werden können. Kurzfristig können Nutztierhalterinnen und -halter über die Forstliche Versuchs und Forschungsanstalt vom Umweltministerium bereitgestellte Notfall-Zaunsets auch ausleihen.

Tiere und Zäune sollten dann regelmäßig kontrolliert werden, die Koppel sollte möglichst so groß sein, dass die Tiere innerhalb der Koppel etwas ausweichen können, wenn sich ein Wolf nähert.

Wasserläufe und sonstige Wasserflächen sind keine Barrieren für den Wolf und müssen deshalb auch abgezäunt werden.

Derzeit werden über die FVA auch gemeldete Risse von Rotwild, eines Sikahirschs und eines Rehs genetisch untersucht. Bis zur Klärung, ob auch diese Risse in der Nähe von Freudenstadt und bei Herrenberg (Landkreis Böblingen) auf einen Wolf und möglicherweise auf denselben Wolf wie in Bad Wildbad zurückzuführen sind, wird es allerdings noch einige Tage dauern.

Sphäre-Wissen:

Weiterführende Informationen zum Wolfsmanagement des Landes, Verhaltenshinweisen bei einer Begegnung mit dem Wolf und Hinweise für Nutztierhalterinnen und -halter finden Sie unter folgenden Adressen im Internet:


Meldung vom 23. Oktober 2017

Untersuchungsergebnis zu gerissenen Schafen bei Widdern im Landkreis Heilbronn bestätigt Wolfsriss

Die drei Schafe, die am 7. Oktober bei Widdern gerissen wurden, gehen auf das Konto eines Wolfes. Das hat die genetische Untersuchung des Senckenberg-Instituts für Wildtiergenetik (Gelnhausen) von an den Rissen genommenen Proben zweifelsfrei ergeben.

Es ist das erste Mal seit mehr als 100 Jahren, dass in Baden-Württemberg ein Wolf nachweislich Nutztiere gerissen hat.

Woher der Wolf kam versuchen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen des Senckenberg-Instituts derzeit mit weiteren Analysen herauszufinden.

Umweltminister Franz Untersteller bat Nutztierverbände und -halter, jetzt besonnen zu reagieren: „Ich weiß, dass viele mit großer Besorgnis auf Wolfsnachweise reagieren. Und dass es jetzt erstmals einen nachgewiesenen Wolfsriss gegeben hat, ist sicher kein Ereignis, dass zur Beruhigung beiträgt. Aber es ist auch kein Grund, in Panik zu verfallen und um die wirtschaftliche Existenz zu fürchten“, sagte Untersteller.

Entscheidend sei, so der Minister, die Tiere so gut wie möglich zu schützen. Gegen Wolfsangriffe sei zum Beispiel ein korrekt aufgestellter Elektrozaun ein wirksamer Grundschutz. Im vorliegenden Fall hätten Wassergräben die Herde umgeben.

Der Minister wies darauf hin, dass der geschädigte Schafhalter über den Ausgleichsfonds Wolf entschädigt werden kann, nachdem nachgewiesen ist, dass ein Wolf die Schafe gerissen hat.

Außerdem, so Franz Untersteller, stelle die FVA Notfall-Zaunsets zur Verfügung, um Schafhalter und Schafhalterinnen beim Schutz ihrer Herden zu unterstützen.

„Wir können nicht sagen, wo sich der Wolf im Moment aufhält. Wölfe sind, solange sie ihr Revier noch nicht gefunden haben, ständig in Bewegung und legen große Strecken zurück“, ergänzte Untersteller. Deshalb sei es wichtig, dass Beobachtungen von wolfsähnlichen Tieren oder Risse umgehend der FVA gemeldet werden. Diese werde dann überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine Wolfsbeobachtung oder einen weiteren Wolfsriss handelt.

Reaktionen: Wolf reißt Schafe

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Meldung vom 11. August 2017

Toter Wolf aus dem Schluchsee wurde erschossen

Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut
für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde. Nähere Informationen zum möglichen Tathergang können aus ermittlungstaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden.

Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist. „Uns liegt kein Hinweis darauf vor, dass der Wolf auf seiner Wanderschaft durch unser Land Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angegriffen hätte. Ich bedauere es sehr, dass trotzdem ein Mensch das Leben dieses Geschöpfes mit Gewalt ausgelöscht hat.“

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg geht davon aus, dass es sich bei dem toten Wolf um dasselbe Tier handelt, das am 21. Juni bei Überlingen und anschließend auch in der Nähe von Stockach, bei Bad Dürrheim sowie letztmals, am 4. Juli, in der Gegend von Breitnau im Hochschwarzwald gesichtet wurde.

Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.

Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Das Tierschutzgesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zuständig für die weiteren Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft Freiburg.

Die Überreste des sezierten Wolfes befinden sich derzeit noch im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin. Als mögliches Beweismittel werden sie bis auf Weiteres verwahrt.

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Meldung vom 10. Juli 2017

Toter Wolf aus dem Schluchsee geborgen

Vergangenen Samstagnachmittag (08.07.) wurde im Schluchsee ein totes Tier entdeckt, das einem Wolf ähnelt.
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg hat das Tier untersucht und heute Nachmittag bestätigt, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelt.

Den Erkenntnissen der FVA zufolge ist es möglich, dass es sich um das Tier handelt, das am 21. Juni zuerst in der Gegend von Überlingen gesehen worden war. Danach war der Wolf auch in der Nähe von Stockach, bei Bad Dürrheim sowie zuletzt, vor knapp einer Woche, auch bei Breitnau im Hochschwarzwald gesichtet worden.

Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Woher diese Verletzungen stammen und die genaue Todesursache werden noch untersucht. Da die Untersuchungen aufwändig sind, werden die Ergebnisse voraussichtlich erst in etwa vierzehn Tagen vorliegen.

Umweltminister Franz Untersteller: „Ich bedauere, dass der Wolf bei uns im Land nur wenige Wochen überlebt hat.“


Meldung vom 27. Juni 2017

Überlinger Wolf scheint zu wandern

Der am 21. Juni 2017 erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesene Wolf ist auf seiner Wanderung wohl in der Nähe von Stockach und nun bei Bad Dürrheim angekommen.

21. 6. Überlingen -> 26. 6. Stockach -> 27. 6  Bad Dürrheim -> Der genaue gegenwärtige Aufenthaltsort des Wolfs ist nicht bekannt.

Dieses Foto vom Wolf war von einem Privatmann etwa 10 Kilometer nördlich von Stockach aus dem Auto heraus entstanden. Anhand der Fotos waren Standort und Tier zu identifizieren. Es handelt sich um einen Rüden und sehr wahrscheinlich um dasselbe Tier, das bei Überlingen fotografiert wurde (siehe weiter unten).

Wolf-Stockach-Quelle-Peter- Foto: : Peter Riegel

Wölfe streifen in ihren ersten Lebensjahren häufig umher, bis sie sich ein eigenes Territorium erschließen. Dabei können sie in einer Nacht ohne weiteres 40 Kilometer zurücklegen. Das bedeutet, dass der Wolf aktuell nicht mehr unbedingt am selben Standort sein muss.

Daten und Fakten

Weitere Informationen:

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Meldung vom 23. Juni 2017

Wolf bei Überlingen beobachtet

Vor zwei Tagen wurde in der Gegend von Überlingen am Bodensee ein Wolf beobachtet.
Zu diesem Ergebnis kommt die vom Umweltministerium mit dem Wolfsmonitoring betraute Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg nach Auswertung eines Fotos, das eine Privatperson nordöstlich von Überlingen am Mittwoch gegen 17:30 Uhr aufgenommen hat. Der aktuelle Aufenthaltsort des – vermutlich noch jungen – Wolfs ist nicht bekannt.

Wolf_Bodenseekreis Foto: privat

„Bis zu seiner Ausrottung hatte der Wolf Jahrhunderte lang zu Baden-Württemberg gehört“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller heute (23.06.) in Stuttgart. „Wenn der Wolf wieder bei uns eine Heimat fände, wäre dies ein Gewinn für die Artenvielfalt im Land.“

Bei inzwischen rund 50 Wolfsrudeln alleine in Deutschland sowie der ebenfalls ansteigenden Wolfspopulation in den Alpen sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis ein Tier wieder den Weg nach Baden-Württemberg finde, so der Minister weiter. „Die Landesregierung hat sich daher auf die Ankunft des Wolfes gut vorbereitet. Unser Ziel ist es, ein möglichst sinnvolles Miteinander von Mensch und Wolf zu gewährleisten.“

So hat das Land in einer Arbeitsgruppe mit Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbänden einen „Handlungsleitfaden Wolf“ erarbeitet, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Außerdem finanziert das Land mit 200.000 Euro ein Projekt des Landesschafzuchtverbandes und des Naturschutzbundes Baden-Württemberg zu Herdenschutzmaßnahmen, um Übergriffe des Wolfes in der Freilandtierhaltung, insbesondere auf Schafe und Ziegen, möglichst zu verhindern. Für den Fall, dass der Wolf, der insbesondere Rehe, Wildschweine und Rotwild frisst, doch einmal Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angreifen sollte, beteiligt sich das Land maßgeblich am sogenannten „Wolfsausgleichsfonds“. Diesen Fonds haben Naturschutz- und Jagdverbände eingerichtet, damit die Halter von Nutztieren eine finanzielle Entschädigung bekommen können, wenn sie von einem Wolf verursachte Schäden zu verzeichnen haben.

Sphäre-Wissen:

In Ost- und Norddeutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. In Baden-Württemberg wurden im Juni 2015 auf der A 5 bei Lahr und im November 2015 auf der A 8 bei Merklingen jeweils ein Jungwolf überfahren aufgefunden. Im Mai 2016 wurde auf der Baar von einer Privatperson ein Wolf fotografiert, über dessen weiteren Verbleib nichts bekannt ist.

Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der bereits im Jahr 2014 veröffentlichte „Handlungsleitfaden Wolf“ beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Er ist unter www.um.baden-wuerttemberg.de verfügbar.

Darüber hinaus hält das Ministerium Verhaltenshinweise bei Begegnungen mit Wölfen hier bereit.

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Meldung vom 17. Mai 2016

Sichtung eines Wolfes im Bereich der Baar

Die Rückkehr eines Großraubtieres stößt bei Nutztierhaltern naturgemäß auch auf Skepsis. Wir haben daher die Anliegen der Tierhalter im Blick und fördern Herdenschutz-Projekte mit dem Ziel, eine Koexistenz von Wolf und Nutztieren zu ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL am Dienstag (17. Mai) in Stuttgart.

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In den vergangenen Tagen gingen bei den Experten des Wolfsmonitorings verschiedene Meldungen über Sichtungen eines wolfsähnlichen Tieres im Bereich der Baar ein. Das Landwirtschaftsministerium hat daraufhin bereits am Freitag die Verbände der Nutztierhalter informiert und diese gebeten, die Information an deren Mitglieder im Bereich der Baar weiterzugeben. Nach der Auswertung des vorhandenen Bildmaterials konnten die Experten heute sicher bestätigen, dass es sich um einen Wolf handelt.

Sphäre-Wissen:

In Ost- und Norddeutschland, Italien und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Im Juni 2015 wurde an der A 5 bei Lahr ein Wolf überfahren, ebenso im November 2015 an der A 8 bei Merklingen. Beide Tiere waren unabhängig voneinander aus demselben Rudel aus der Ostschweiz zugewandert und beide Tiere wurden auf sogenannten Wildtierkorridoren überfahren, die für die Ausbreitung von Wildtieren von großer Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit dieser Korridore wird durch das Land zunehmend vorangetrieben.

Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Öffentlichkeit wird das Auftreten auch von vereinzelten Wölfen im Land unterschiedlich beurteilt. Um unterschiedlichen Interessen einerseits und den gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits Rechnung zu tragen, wurde in einer Arbeitsgruppe Luchs und Wolf der „Handlungsleitfaden Wolf“ erstellt, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus werden Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dargestellt und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt „Erarbeitung von Herdenschutzmaßnahmen in der Weidetierhaltung“ des Landesschafzuchtverbandes unter Beteiligung des NABU. Außerdem laufen in Kooperation mit Experten aus Frankreich und der Schweiz ein Projekt zum Verhalten von Wölfen an Zäunen.

Auf der Schwäbischen Alb wurde darüber hinaus im Jahr 2013 ein „Regionales Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden aus verschiedenen Verbänden haben sich bei mehreren Treffen explizit mit den Herausforderungen auseinander gesetzt, die mit der Zuwanderung von Wölfen insbesondere für die Landwirtschaft einhergehen.

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Meldung vom 30. November 2015

Herkunft des bei Merklingen verunglückten Wolfs geklärt

Bei dem vor vier Wochen an der A8 bei Merklingen tot aufgefundenen jungen Wolf handelt es sich um einen Bruder des im Juni bei Lahr an der A5 überfahrenen Wolfs. Das Tier war kerngesund, vertilgte offenbar gerne Rehwild und hatte als besonderes Kennzeichen eine weiße Kralle. Todesursache war eine Kollision mit einem Auto.

Sowohl der in Württemberg als auch der in Baden aufgefundene Wolf stammten aus demselben im Kanton Graubünden in der Ost-Schweiz ansässigen Rudel.“ Das teilte Naturschutzminister Alexander Bonde am Dienstag (22. Dezember) in Stuttgart mit. „Die Funde der beiden Wolfs-Brüder innerhalb weniger Monate machen deutlich, dass wir in Baden-Württemberg mit weiteren Tieren rechnen können – darauf sind wir gut vorbereitet“, so Bonde weiter. Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Zwar hatte die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung im hessischen Gelnhausen den bei Merklingen aufgefundenen Rüden anhand genetischer Analysen schon nach wenigen Tagen der italienischen Linie zuordnen können (das MLR berichtete), eine genauere Zuordnung stand jedoch bislang aus. Inzwischen liegen die Ergebnisse der genetischen Analysen des Labors für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne vor. Das Labor konnte die Proben des an der A8 ums Leben gekommenen Wolfes einem bereits in der Datenbank erfassten Tier zuordnen. Bei dem in Württemberg aufgefundenen Wolf handelt es sich demnach um ein Jungtier aus einem Wolfsrudel, das im schweizerischen Calanda-Gebiet (Kanton Graubünden) ansässig ist. Das Tier wurde dort mit fünf weiteren männlichen Welpen geboren. Der Wolf wurde bereits im Dezember 2014 und im Januar 2015 bei Chur durch Kotproben erfasst und wurde mit der Bezeichnung „M48“ versehen. Klar ist damit auch: Der bei Merklingen überfahrene Wolf ist ein Geschwistertier des im Juni 2015 bei Lahr überfahrenen Wolfs „M53“ – dieser stammte ebenfalls aus dem Schweizer Wolfsrudel.

Auch die Sektion des Merklinger Kadavers durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin ist inzwischen abgeschlossen. Die Befunde lauten: Der Wolf war in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand und wurde eindeutig durch eine Kollision mit einem Auto getötet. Andere Fremdeinwirkungen konnten als Todesursache eindeutig ausgeschlossen werden. Die Sektion des Mageninhaltes ergab keine Hinweise auf Nutztiere wie etwa Schafe, die gefundenen Überreste lassen vielmehr auf Rehwild schließen. Ferner wurde an einer der Pfoten festgestellt, dass eine Kralle der bei Wölfen üblicherweise schwarzen Krallen weiß war.

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Meldung vom 30. November 2015

Erneuter Totfund eines Wolfes nun auch auf der Alb

Autofahrer haben am vergangenen Donnerstag einen toten Wolf auf der A 8 entdeckt. Nach erster Einschätzung von Experten handelt es sich um ein männliches Jungtier. „Zwei Wolfsfunde innerhalb kurzer Zeit– erst in Baden, jetzt in Württemberg – machen deutlich, dass wir mit weiteren Tiere rechnen können. Baden-Württemberg ist auf das Kommen einzelner Wölfe gut vorbereitet – das stellt unser Handlungsleitfaden Wolf sicher.

Anders als es Märchen schildern, sind Wölfe eher scheu und keine Gefahr für den Menschen. Sie sind auch nicht originär auf Nutztiere aus“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag (30. November) in Stuttgart. Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes

Der tote Wolf wurde auf der Autobahn A 8 östlich von Merklingen (Alb-Donau-Kreis) gemeldet. Die Autobahnmeisterei barg den Kadaver und zog zur Erstbegutachtung einen Vertreter der örtlichen Kreisjägervereinigung hinzu. Dieser informierte aufgrund des Aussehens des Tierkörpers die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Freiburg. Nach der ersten intensiven Begutachtung durch die Experten der FVA und des Büros LUPUS (Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland) handelt es sich um einen jungen männlichen Wolf.

Der Kadaver wird nun an das Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin abgegeben, das sich auf die Untersuchung von toten Wölfen spezialisiert hat. Die Herkunft soll über die Auswertung genetischer Proben geklärt werden. In Frage kommt eine Zuwanderung aus der Alpenpopulation oder auch aus der Population in Ostdeutschland. Der Fundort befindet sich im Bereich eines Wildtierkorridors unweit der Stelle, an der vor einigen Jahren ein Luchs überfahren wurde.

Sphäre-Wissen:

In Ost- und Norddeutschland, Italien und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Im Juni dieses Jahres wurde an der A 5 bei Lahr ein junger Wolf überfahren, der aus der Ostschweiz zugewandert war. Sowohl das Tier im Juni wie der aktuelle Wolf wurden auf sogenannten Wildtierkorridoren überfahren, die für die Ausbreitung von Wildtieren von großer Bedeutung sind. Die Funktionsfähigkeit dieser Korridore wird durch das Land zunehmend vorangetrieben.

Die Arbeitsgruppe Luchs und Wolf hat den „Handlungsleitfaden Wolf“ erstellt, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus werden Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dargestellt und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Von Naturschutz- und Jagdverbänden wurde ein Fonds eingerichtet, aus dem Nutztierhalter eine finanzielle Entschädigung bekommen können, wenn sie Schäden durch Wölfe zu verzeichnen haben. Die Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf besteht aus dem BUND Baden-Württemberg, dem Naturschutzbund Baden-Württemberg, dem Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Stiftung EuroNatur, dem Landesjagdverband Baden-Württemberg und dem Ökologischen Jagdverein Baden-Württemberg. Das Land beteiligt sich maßgeblich an der Refinanzierung der ausgezahlten Beträge. Die grün-rote Landesregierung hat zudem im Doppelhaushalt 2015/2016 rund 200.000 Euro für Projekte zum Herdenschutz für Schäfer eingestellt.

Auf der Schwäbischen Alb wurde darüber hinaus im Jahr 2013 ein „Regionales Forum zum Umgang mit Großraubtieren auf der Schwäbischen Alb“ ins Leben gerufen. Die Teilnehmenden aus verschiedenen Verbänden haben sich bei mehreren Treffen explizit mit den Herausforderungen auseinander gesetzt, die mit der Zuwanderung von Wölfen insbesondere für die Landwirtschaft einhergehen.

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Meldung vom 2. September 2015

Der bei Lahr überfahrene Wolfsrüde ist aus der Ostschweiz zugewandert

Der im Juni auf der Autobahn A5 nahe Lahr überfahrene Wolfsrüde ist aus der Ostschweiz zugewandert. Diesergaben die Analysen des Laboratoriums für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne, Schweiz, die von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) in Auftrag gegeben worden waren.

Totfund-mutmasslicher-Wolf

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FVA sind durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) landesweit mit dem Wolfsmonitoring beauftragt. Mit Unterstützung durch die Wildtierbeauftragten der Landkreise werden von ihnen Beobachtungen aus der Bevölkerung gesammelt und überprüft. Nachdem aufmerksame Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung bei Lahr Ende Juni ein überfahrenes wolfsähnliches Tier gemeldet hatten, wurde dieses von den Expertinnen und Experten der FVA untersucht und als Wolf angesprochen. Um einen Wolf-Hund-Mischling auszuschließen und die Herkunft anhand von Referenzproben aus benachbarten Wolfspopulationen zu klären, wurden genetische Proben des Tieres an verschiedene Laboratorien in Deutschland und der Schweiz geschickt.

Die Ergebnisse der Senckenberger Gesellschaft für Naturforschung aus Gelnhausen bestätigten, dass es sich um reinrassigen Wolf der „Alpinen Wolfspopulation“ handelt. Mit einer weitergehenden Analyse wurde das Laboratorium für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne beauftragt. Dort konnte anhand von vorliegenden Referenzproben die Herkunft des Tieres exakt bestimmt werden. Demnach handelt es sich bei dem überfahrenen Wolf um das im Frühjahr 2014 geborene Tier M53 aus dem schweizerischen Wolfsrudel im Calandagebiet bei Chur. Die direkte Entfernung zwischen Geburtsort und Unfallort beträgt etwas über 200 Kilometer, die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke ist vermutlich wesentlich größer.

Neben den genetischen Untersuchungen wurde der Kadaver am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin auf Krankheiten und die körperliche Verfassung untersucht. Bei dem knapp 30 Kilogramm schweren Rüden konnten keine Krankheiten nachgewiesen werden. Die Verletzungen der Rippen und der inneren Organe bestätigten den Tod durch ein Trauma in Folge des Zusammenstoßes mit einem Kraftfahrzeug.

Sphäre-Wissen:

Wolfsrudel: Ein Wolfsrudel besteht immer aus einem Elternpaar und den von ihnen gezeugten Jungtieren. Sie besetzen gemeinsam ein Territorium von 250 bis 300km². Haben die Jungtiere ein Alter von 1,5-2 Jahren erreicht, verlassen sie ihr Elternrudel und begeben sich auf die Suche nach einem geeigneten Territorium, um ein eigenes Rudel zu gründen. Hierbei legen vor allem die männlichen Wölfe häufig Distanzen von mehreren hundert Kilometern zurück.

Wolfsvorkommen: In Mitteleuropa gibt es zwei Wolfspopulationen, aus denen Wölfe nach Baden-Württemberg zuwandern können. Im Nord-Osten Deutschlands und in Westpolen breitet sich die Mitteleuropäische Flachlandpopulation aus. Alle bisher festgestellten Wolfsrudel in Deutschland (aktueller Stand: über 30 Rudel) sind nachweislich dieser Population zuzuordnen. Gleichzeitig breiten sich Tiere aus der sogenannten Alpenpopulation in nördliche Richtung aus. Diese Population umfasst alle Wolfsvorkommen in den italienischen und französischen Seealpen und der Schweiz sowie das durch Zuwanderung entstandene Wolfsrudel in den Vogesen, welches im Jahr 2013 erstmals Nachwuchs hatte. In Bayern werden seit 2006 immer wieder einzelne Tiere aus der Alpenpopulation nachwiesen. Im Jahr 2011 wurde ein Wolf aus dieser Population in Hessen nachgewiesen und wurde ein Jahr später in Rheinland-Pfalz von einem Jäger erschossen, der ihn für einen wildernden Hund hielt.

Im Calandagebiet wurden Wölfe erstmals im Jahr 2010 nachgewiesen. Zwei Tiere, die einzeln aus dem Schweizerischen Oberwallis zugewandert waren, bringen seit dem Jahr 2012 jährlich Jungtiere zur Welt. Aus diesem Rudel abwandernde Jungtiere werden regelmäßig im Rahmen des Schweizerischen Monitoring nachgewiesen. Dabei überwiegen die Abwanderbewegungen im Alpenraum, immer wieder kommt es aber auch zu Nachweisen nördlich der Alpen. So wurde im Juni 2014 ein junger Wolfsrüde aus diesem Rudel in Schlieren bei Zürich vom Zug überfahren.

Wölfe und Menschen: Grundsätzlich stellen Wölfe keine Gefahr für den Menschen dar. Wölfe kommen nur in sehr geringen Dichten vor und vermeiden als vorsichtige Tiere gewöhnlich eine direkte Begegnung mit Menschen. Da sie Menschen bereits über große Distanzen wahrnehmen, ist eine Begegnung zwischen Mensch und Wolf daher auch in Wolfsgebieten eine Seltenheit. Jungwölfen sind auch dem Menschen gegenüber teilweise neugierig und weniger vorsichtig. Zum normalen Verhalten von Wölfen gehört, dass sie sich ebenso wie Füchse, Dachse, Wildschweine und andere Wildtiere auch gelegentlich Siedlungen nähern. Auch das Queren einer Siedlung v.a. in den Nachtstunden ist nicht ungewöhnlich, stellt aber keine Gefahr für den Menschen dar.

Weitere Informationen:

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Meldung vom 6. Juli 2015

Untersuchungsergebnisse bestätigen Wolfsfund in Baden-Württemberg

Das vor zwei Wochen am Rande der Autobahn A5 südwestlich von Lahr überfahren aufgefundene Tier war tatsächlich ein Wolf. Das zeigen die jetzt vorliegenden Ergebnisse der DNA-Untersuchung des Forschungsinstituts Senckenberg im hessischen Gelnhausen.

„Die ersten Untersuchungen bestätigen, dass das aufgefundene Tier ein Wolf der alpinen Population war. Vertiefte Untersuchungen müssen nun zeigen, ob der Wolf aus der Schweiz oder aus Frankreich eingewandert war. Auch Untersuchungen unter anderem zur Altersbestimmung und zum Gesundheitszustand laufen derzeit noch“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag (6. Juli) in Stuttgart.

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Meldung vom 25. Juni 2015

Totfund: Mutmaßlich Wolf an Autobahn aufgefunden

Am Rand der Autobahn A5 südwestlich von Lahr ist ein Tier aufgefunden worden, das offensichtlich überfahren worden und an den Verletzungen verendet war. „Die äußeren Anzeichen sprechen dafür, dass es sich bei dem Tier um einen jungen Wolf handelt.

Unsere Experten haben das überfahrene Tier für weitere Untersuchungen und zur endgültigen Abklärung an das auf Wölfe spezialisierte Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin abgegeben“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Donnerstag (25. Juni) in Stuttgart. Genetische Proben des aufgefundenen Tieres wurden auch an das Senckenberg-Institut und an Gen-Labore in der Schweiz und Frankreich versandt.

„Falls die Laborergebnisse bestätigen, dass es sich beim aufgefundenen Tier um einen Wolf handelt, greift unser Handlungsleitfaden. Der Handlungsleitfaden Wolf sieht dann vor, die Koordinationsgruppe Wolf einzuberufen und diese über die Ergebnisse zu informieren“, so der Minister. In der Koordinationsgruppe Wolf seien neben den zuständigen Naturschutzbehörden auch Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbände vertreten.

Sphäre-Wissen:

Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In Ost- und Norddeutschland, in Italien und in der Schweiz haben sich Wölfe mittlerweile etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Es ist eine Frage der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.

Der Handlungsleitfaden Wolf, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest. Beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus stellt er Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dar und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichs¬fonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Zum Handlungsleitfaden Wolf (PDF, 1,57 MB)

WEBcode 153471

2 Kommentare von "Wolf bei Hinterzarten"

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