Rauchverbot im Freien

BaWü verabschiedet neue Regeln zum Schutz von Nichtrauchenden

Ab dem 1. Juni 2026 tritt das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg in Kraft. Ziel der Neuregelung ist es, den Gesundheitsschutz weiter zu stärken, insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen besser vor den Risiken des Passivrauchens zu schützen und das bestehende Nichtraucherschutzrecht an gesellschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Außenbereiche mit besonderem Schutzbedürfnis.

Wo künftig nicht mehr geraucht werden darf

Vom 1. Juni 2026 an gilt ein Rauchverbot insbesondere:

in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen,
auf öffentlichen Kinderspielplätzen,
an Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs,
auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe,
sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und Freibädern.

Das Gesetz gilt künftig neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.
Wo Raucherbereiche weiterhin möglich sind

In bestimmten Bereichen sind Ausnahmen zulässig:

In Zoos, Freizeitparks und Freibädern können klar abgegrenzte Raucherbereiche ausgewiesen werden.
In der Gastronomie, in Diskotheken, Shisha-Bars, Spielbanken und Spielhallen ist das Rauchen in gesonderten Rauchernebenräumen erlaubt. Der Zutritt ist dort allerdings ausschließlich volljährigen Personen gestattet. Zudem muss bereits am Eingang deutlich auf vorhandene Rauchernebenräume hingewiesen werden.
Bier-, Wein- und Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben zudem sogenannte Raucherkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche weiterhin zulässig.


Deutschland: Die Tabollobby hatte in Deutschland großen Einfluß auf die die Politik: So war Deutschland der einzige EU-Mitgliedsstaat, der noch bis Juli 2020 großflächige Tabakwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum erlaubt hatte. Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern.

Italien: Vorreiter und beispielgebend erließ Italien am 10. Januar 2005 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen.

Österreich: Nachzügler – erst im Juli 2019 wurde ein Rauchverbot in der Gastronomie in Innenräumen beschlossen.

Basilien: Eines der Länder, die am konsequentesten Nichtraucher schützen und das Rauchen gesetzlich zurückdrängen verbietet schon seit dem 15. Juli 1996 das Rauchen von „Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen oder jede Art von Tabakwaren oder Tabakderivaten in öffentlich zugänglichen Gebäuden, privat oder öffentlich, aslo auch in der Gastronomie.

 

Italien erneut Vorreiter:

  • In Mailand ist seit 1. Januar 2025 das Rauchen auf der Straße nur noch in isolierten Raucherbereichen erlaubt.
  • Ab 1. April 2026 ist Rauchen auf den Badestränden der Stadt Rom verboten. Auch andere Gemeinden Italiens führen ein ähnliches Verbot ein.

Quelle: wikipedia


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