Falls der Wolf kommt

 Verwaltung und Verbände verständigen sich auf „Handlungsleit­faden Wolf“ 

„Falls der Wolf zurückkommt, ist Baden-Württemberg gut vorbereitet. Gemeinsam haben Fachleute aus Verwaltung und Verbänden den Handlungsleitfaden Wolf ausgearbeitet. Dieser Leitfaden ermöglicht es den zuständigen Behörden, bei einem Auftreten einzelner Wölfe im Land situationsangemessene Gefährdungsanalysen zu erstellen. Auf deren Grundlage kann dann mit klaren Zuständigkeiten und Kommunikationswegen sowie festgelegten Abläufen angemessen reagiert werden“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde anlässlich der Veröffentlichung des Handlungsleitfadens Wolf am Freitag (27. Dezember).

Der Handlungsleitfaden wurde von Fachleuten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt sowie der Naturschutzverwaltung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände erstellt. Die Beteiligten haben für 2014 die Erarbeitung weiterer Maßnahmen vereinbart, um vorbereitet zu sein, falls sich mehrere Wölfe oder Wolfsrudel dauerhaft im Land ansiedeln. „In den nächsten Monaten werden Landnutzerinnen und Landnutzer, Behörden sowie Naturschutz- und Jagdverbänden auf Informationsveranstaltungen mit den Inhalten des baden-württembergischen Handlungsleitfadens Wolf vertraut gemacht“, kündigte Bonde an. Dabei würden die Meldewege und die Vorgehensweise beim Auftreten eines Wolfes im Land dargelegt.

Bei einem Auftreten von Wölfen in Baden-Württemberg können Konflikte durch das Reißen von Nutztieren entstehen. Da kein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz für von Wildtieren verursachte Schäden besteht, haben der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der NABU-Landesverband Baden-Württemberg, der BUND-Landesverband Baden-Württemberg, die Stiftung EuroNatur, der Landesjagdverband Baden-Württemberg und der Ökologische Jagdverein die Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf gegründet. Die Trägergemeinschaft Ausgleichsfonds Wolf will bei Halterinnen und Haltern von Weidetieren Akzeptanz gegenüber auftretenden Wölfen schaffen, indem sie auf freiwilliger Basis bestimmte, vom Wolf verursachte Schäden ausgleicht. So soll gemeinsam mit dem Land ein unbürokratischer Ausgleich für vom Wolf verursachte Schäden ermöglicht werden. Das Land hat mit der Trägergemeinschaft eine Vereinbarung zur Unterstützung des Ausgleichsfonds Wolf abgeschlossen.

Sphäre-Wissen:

Der vollständige Handlungsleitfaden Wolf kann als PDF heruntergeladen werden:PDF-Download: Print-Artikel runterladen  klick >>

Wölfe unterliegen internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Öffentlichkeit wird das Auftreten von – auch nur vereinzelten – Wölfen im Land unterschiedlich beurteilt. Manche gesellschaftliche Gruppen wie beispielsweise die Naturschutzverbände stehen dem Auftreten von Wölfen offen gegenüber und heißen diese Tiere willkommen. Andere eher skeptische Gruppierungen wie Landwirte, Schäfer und Gehegewildhalter fordern hingegen, dass Wölfe der Natur zu entnehmen sind, wenn sie Schäden verursachen.

In Ostdeutschland, Italien und der Schweiz haben sich Wölfe etabliert. In Thüringen wurde vor Kurzem ein Wolf beobachtet, in den Südvogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. So ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.

Um der geschilderten Interessenlage einerseits und den gesetzlichen Rahmenbedingungen andererseits Rechnung zu tragen, wurde durch die oberste Naturschutzbehörde im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eine Arbeitsgruppe „Handlungsleitfaden Wolf“ initiiert, um für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg über einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen zu verfügen. Beteiligt waren der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband, der Landesbauernverband Baden-Württemberg, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Landesjagdverband Baden-Württemberg, der NABU-Landesverband Baden-Württemberg, der BUND-Landesverband Baden-Württemberg, die Stiftung EuroNatur, von Seiten der Universität Freiburg der Arbeitsbereich Wildtierökologie und Wildtiermanagement sowie die Professur für Forst- und Umweltpolitik sowie von Seiten des Landes Baden-Württemberg die Oberste Naturschutz- und Jagdbehörde im MLR, der Arbeitsbereich Wildtierökologie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg sowie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.

Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Abläufe sowie die Überwachung von Wölfen (das so genannte Monitoring). Darüber hinaus werden Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen dargestellt und hieraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventationsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.

Der Ausgleichsfonds Wolf wird mit 10.000 Euro ausgestattet, sobald die Anwesenheit des Wolfes im Land festgestellt wird. Ein Schadensausgleich wird geleistet für nachweislich vom Wolf getötete oder erheblich verletzte Nutztiere, die getötet werden müssen. Die Verwaltung des Ausgleichsfonds übernimmt bis 2018 der NABU Landesverband Baden-Württemberg. Tierhalter können sich in den genannten Fällen an den NABU Baden-Württemberg wenden.

Hinweise auf die Anwesenheit von Wölfen können jederzeit an das landesweite Monitoring gemeldet werden. Tel. 0761 / 4018-274. Informationen zur Biologie und Verbreitung sind dort ebenfalls zu erhalten.

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