Null Toleranz bei Süßigkeit-Werbung

Noch ist es nur ein Gesetzentwurf. Die geplanten Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung sollen den Nachwuchs vor Gesundheitsgefahren der Süßigkeiten schützen. Aktuell sind 15 Prozent der 3- bis 17-jährigen zu dick, darunter fast 6 Prozent krankhaft fettsüchtig, also adipös. Im Schnitt sehen Kinder, die Medien nutzen, täglich 15 Werbespots und -einblendungen im TV und Internet für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.

Mehr Kinderschutz in der Werbung: Pläne für klare Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung

Kinder schützen – Eltern stärken: Bundesminister Cem Özdemir hat am 27. Februar 2023 seine Pläne für klare und verbindliche Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung vorgestellt. Damit setzt das Bundesministerium für Ernärung und Landwirtschaft (BMEL) einen Auftrag aus den Koalitionsvertrag um. Denn an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung preist sehr häufig hochverarbeitete Lebensmittel an, die zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten.

Der übermäßige Verzehr solcher Lebensmittel trägt zu ernährungsmitbedingten Erkrankungen bei (z.B. Adipositas, Diabetes), die hohe gesellschaftliche Kosten verursachen.

Lebensmittelwerbung hat einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei Kindern unter 14 Jahren. Sie sind besonders empfänglich für Werbung. Eltern haben kaum die Möglichkeit, ihre Kinder vor Werbung zu schützen. Dabei wird gerade im Kindesalter Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt.
Um Kinder zu schützen und Eltern im Alltag zu entlasten sowie zu einer besseren Ernährungsumgebung beizutragen, so dass Kinder gesund groß werden können, soll sich Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen relevanten Medien nicht mehr an Kinder richten dürfen.
Bisherige freiwillige Selbstverpflichtungen und Branchenregeln konnten Kinder nicht effektiv vor negativen Werbeeinflüssen schützen.

Zahlen und Hintergrund zu Einflüssen auf mediennutzende Kinder und Jugendliche

  • Im Schnitt 15 Werbespots und -einblendungen im TV und Internet für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt täglich sehen Kinder, die Medien nutzen. Die Mediennutzung ist bei 70 Prozent der 3- bis 17-Jährigen seit Beginn der Corona-Pandemie angestiegen.
  • Durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, ist für Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten.
  • Eine zunehmend große Rolle spielen die sozialen Medien und die Lebensmittelvermarktung durch sog. Influencer: Eine Studie der Medizinischen Universität Wien kam zu dem Ergebnis, dass 77 Prozent der beworbenen Lebensmittel laut WHO aufgrund ihres hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen vermarktet werden sollten.
    zu präventiven Maßnahmen u.a. zur Vermeidung von Übergewicht und Adipositas
  • In der Kindheit festigen sich Ernährungsgewohnheiten und wird die Grundlage für die spätere Gesundheit gelegt. Daher ist diese Lebensphase der entscheidende Ansatzpunkt für nachhaltig wirkende Maßnahmen.
  • Kinder und Jugendliche verzehren etwa doppelt so viele Süßwaren und Snacks und nur halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen.
  • Rund 15 Prozent der Drei- bis Siebzehnjährigen in Deutschland sind übergewichtig, darunter knapp sechs Prozent adipös.
  • Die gesamtgesellschaftlichen direkten und indirekten Kosten von Adipositas werden in Deutschland auf etwa 63 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt wird nicht mehr erlaubt. Als Kinder werden alle unter 14-Jährigen definiert.
Die Regelung umfasst alle für Kinder relevanten Medien, darunter auch Influencermarketing.

Um Kinder zu schützen, wird Folgendes nicht mehr zulässig sein:

  • An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen für Kinder relevanten Medien.
  • An Kinder gerichtete Außenwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.
  • Aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt,
  • wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr im Fernsehen und Hörfunk betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann,
  • wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten in allen relevanten Medien betrieben wird,
  • wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden.
  • An Kinder gerichtetes Sponsoring für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.

Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren.


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