Wild vernetzt

BUND begrüßt Bau einer Grünbrücke über die A 8 als wichtige Wiedervernetzungsmaßnahme, fordert aber mehr Verbindlichkeit des Generalwildwegeplans

Stuttgart. „Wir begrüßen den heute vom Verkehrsministerium angekündigten Bau einer Grünbrücke bei Mutschelbach im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen Karlsruhe und Pforzheim als wichtigen Beitrag zur Wiedervernetzung von bedeutenden Lebensräumen und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“, lobt Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg den Beschluss des Ministeriums. Generell müsse das Land die Wiedervernetzung aber mit mehr Elan vorantreiben und vor allem auch die Verbindlichkeit des Generalwildwegeplans deutlich erhöhen“, so Dahlbender.

wildschwein3BFW1650

Die BUND-Landesvorsitzende verweist exemplarisch auf das vom Bundesamt für Naturschutz geförderte BUND-Projekt „Wildkatzensprung“, das konkrete Wiedervernetzungsmaßnahmen zwischen den Wildkatzenlebensräumen Schwarzwald und Schwäbische Alb erarbeitet. „Die Wälder nördlich von Herrenberg und der Naturpark Schönbuch nehmen hierbei eine bundes-und landesweite Schlüsselfunktion ein“, erläutert Dahlbender, „ dies wird sowohl im BUND-Wildkatzenplan als auch im Generalwildwegeplan der Landesregierung und in der regionalen Verbundplanung Heckengäu bestätigt.“ Besonders dringend sei die Umsetzung eines Querungsbauwerkes über die B 14 bei Nufringen. Hier müsse das Land seine Planungen deutlich beschleunigen und konkretisieren.

Allerdings seien Querungshilfen für Wildtiere nur ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds. „Ebenso wichtig ist es, die bestehenden unzerschnittenen Räume vor neuen Straßen zu schützen“, erläutert Dahlbender. Der Straßenbau müsse generell auf den ökologischen Prüfstand.

Wie wichtig die Verbindlichkeit des Generalwildwegeplans wäre, zeigt sich nach Ansicht des BUND in der bislang ungelösten Problematik, dass häufig Kommunen neue Baugebiete in wichtige Wildtierkorridore hineinplanen – wie die jüngsten Konflikte mit geplanten Gewerbegebieten bei Ludwigsburg belegen. „Wir kritisieren, dass der Generalwildwegeplan keine eigene Rechtsverbindlichkeit besitzt. Die Kommunen sind nicht zwingend verpflichtet, Wildtierkorridore nicht zu überplanen“, erläutert Dahlbender. Zukünftig müsse der Generalwildwegeplan daher in den Abwägungsprozessen der Kommune eine deutlich stärkere Gewichtung erfahren. „Wir fordern, dass der Generalwildwegeplan als Ziel der Raumordnung verbindlich in die Regionalplanung integriert wird. Auf diese Weise würde es den Gemeinden wesentlich erschwert, Wildtierkorridore zu überbauen“, betont Dahlbender.

Die Kommentare sind geschlossen.