Wasserkraft: Rückgrat Energiewende

Elmar Reitter, Wasserkraftwerk-Betreiber aus Rechtenstein an der Donau am Fuße der Schwäbischen Alb, schildert in folgendem Schreiben an Abgeordnete des EU-Parlaments, des Bundes- und Landtags die Situation der Wasserkraftbetreiber.

Wasserkraft bildet das unverzichtbare Rückgrat zur Energiewende

Deshalb müssen auch Bestandsanlagen der Wasserkraft mehr Bedeutung im Energiemix erlangen und durch Entschlackung in den Genehmigungsverfahren weiterhin gesichert und ausgebaut werden können – reklamieren auch die Betreiber von Wassermühlen und Kleinwasserkraftanlagen auf der Schwäbischen Alb und im ganzen Ländle.

Die Energiewende nimmt anscheinend Fahrt auf, und alle politischen Parteien und die Mehrheit der Bundesbürger stehen im Sinne des Klimaschutzes voll hinter den politisch angesagten Programmen zur Steigerung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Dieses Vorhaben unterstützen auch die Kleinwasserkraftbetreiber.

Leider wird bei allen Forderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, und insbesondere zum Abbau der administrativen Hürden bei Genehmigungsverfahren, die Wasserkraft äußerst selten erwähnt. Die Nutzung der Wasserkraft findet hier leider eine zu geringe Wahrnehmung im politischen Umfeld. Dabei ist der CO2-Fußabdruck der Wasserkraft mit der geringste der regenerativen Energieträger (Umweltbundesamt 2018, Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger). Wasserkraft ist kontinuierlich verfügbar, gut prognostizierbar und sehr gut regelbar. Damit bildet sie das unverzichtbare Rückgrat zur der Energiewende!

Deshalb weisen die Betreiber von Wassermühlen und Kleinwasserkraftanlagen auf der Schwäbischen Alb und im ganzen Ländle darauf hin, dass Wasserkraft eine bewährte, nachhaltige, heimische Form der Erzeugung erneuerbarer Energie ist, die auch zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Sie liegt deshalb im öffentlichen Interesse und dient der Versorgungssicherheit:
Wasserkraft ist das wichtige Rückgrat einer zuverlässigen Stromversorgung und ist deshalb unverzichtbar im Kontext der Energiewende.
Wasserkraft trägt wesentlich zur Systemstabilität der Netze bei, da Wind und Sonne als wetterabhängige und fluktuierende erneuerbare Energien keinen Beitrag zur Netzstabilität leisten können.
Stromnetze erhalten auf allen Spannungsebenen Systemdienstleistungen aus Wasserkraftwerken wie Momentanreserve, Regelleistung (PRL, SRL, MRL) und Blindleistung einen wesentlichen Beitrag zur Spannungs- und Frequenzregelung.

Die Wasserkraft hat zwar nicht das Zubaupotenzial wie Windkraft- und PV-Anlagen, kann allerdings durch Modernisierung und Ausbau an vorhandenen Staustufen ihre Leistung signifikant steigern und bildet mit den obengenannten Vorteilen das unverzichtbare Rückgrat der Energiewende.

Andererseits ist die Wasserkraft aber ebenso wie alle anderen erneuerbaren Energien stetigen Genehmigungsverfahren und administrativen Hemmnissen unterworfen, die den Betrieb und auch den Weiterbetrieb stark gefährden können. Das bedeutet lange und teure Verfahren für Wiedergenehmigungen von Bestandsanlagen (mind. alle 30 Jahre komplette Neugenehmigungen), sowie stetig laufende Verfahren zur Schaffung der Durchgängigkeit und zu Modernisierungsinvestitionen etc.. Und es bedeutet ebenso lange und teure Genehmigungsverfahren für Naturschutzmaßnahmen (Schaffung der Durchgängigkeit und zu Modernisierungsinvestitionen etc.), oftmals verbunden mit teils beträchtlichen Erzeugungsverlusten. Der Bereich Naturschutzmaßnahmen erweist sich als besonders schwierig, weil vielfach Forderungen gestellt werden, für die es noch keinen „Stand der Technik“ gibt. Solche Forderungen resultieren oft aus der Willkür der Fachbehörden (Fischerei, Naturschutz…), gedeckt von unsicheren Genehmigungsbehörden mit Verweis auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Folge davon sind unendliche Nachforderungsspiralen entsprechend immer wieder neuen, scheinbar besseren wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zu ständigen aufwändigen Nach-Investitionen führen. Es fehlt hier die Verlässlichkeit der Genehmigungen!

Insbesondere kleine Wasserkraftwerke können sich diese Investitionen nicht leisten.

Die Wasserkraft benötigt eben auch Rechtsicherheit bei der Anwendung einer bundeseinheitlichen, auf wissenschaftlicher Evidenz basierenden Bewertungsmethode bei der Artenschutzprüfung mit einer stärkeren Ausrichtung auf den Populationsschutz, speziell dem Erhalt von Fischpopulationen im Flussgebiet und nicht alleine nach den Kriterien des „Vorkommens“ oder „potentiellen Vorkommens“ einer Art auf der „FFH – Liste“. Ausnahmetatbestände müssen rechtssicher gefasst werden.

All diese hier angesprochenen Punkte zeigen, dass es viele gute Gründe für die Wasserkraft gibt, aber leider mittlerweile auch viele Erschwernisse nicht nur für den Ausbau, sondern auch für den Erhalt von Wasserkraftanlagen vorliegen. Deshalb informieren wir die Öffentlichkeit und werben als mittelständischer Wasserkraftbetreiber darum, dass die Wasserkraftnutzung wieder mehr in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt wird.

Elmar Reitter, Wasserkraft-Betreiber Rechtenstein

Erreichbar in Internet:
www.mum-wasserkraft.de
www.reitter-wasserkraft.de
https://www.wasserkraft.org


 

Elmar Reitter bietet Interessierten auch geführte Besichtigungen in seinen Wasserkraftwerken an und steht gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Besichtigungen und Führungen in Wasserkraftwerks-Anlagen

Weitere Informationen bei Fa. Reitter Rechtenstein, Tel. 07375-212
info@reitter-wasserkraft.de , Kleingruppenführung auf Anfrage

Gruppenbuchung von Führungen im Wasserkraftwerk Alfredstal/Obermarchtal
www.mum-wasserkraft.de bei Maria Tittor: Tel: 07373-915299,
mobil: 0172-6374863 hausaachtalblick@gmx.de
Preise: Erwachsene: 3.- €, Gruppen ab 10 Personen: 2.- € je Person, Kinder bis 12 Jahren frei


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