Wölfe nun willkommen

Managementplan Wolf für Baden-Württemberg

Allein im vergangenen Jahr hat das Land fast drei Millionen Euro für wolfsabweisenden Herdenschutz ausgegeben. Umweltstaatssekretär Andre Baumann hat in Aidlingen-Dachtel (Landkreis Böblingen) den Managementplan Wolf für Baden-Württemberg vorgestellt.

Gemeinsam mit Experten der Versuchs- und Forschungsanstalt erläuterte Baumann unter anderem, welche Herdenschutzmaßnahmen das Land fördert, welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen und wie sich die Förderung auf mögliche Ausgleichszahlungen im Falle eines Wolfsrisses auswirken.

Land tut sehr viel für friedliches Miteinander mit dem Wolf

Ebenso betonte der Naturschutz-Staatssekretär, wie wichtig ein intensiver Dialog über das sehr kontrovers diskutierte Thema sei: „Gerade deswegen war es unerlässlich, dass viele Verbände mit sehr unterschiedlichen Positionen zum Wolf der Erstellung des Managementplans mitgewirkt haben.“

Baumann hob hervor, dass „wir die Sorgen und Nöte der Menschen im Land vor dem Wolf sehr ernst nehmen.“ Gleichzeitig tuen das Land und die Verbände sehr viel, um die Menschen umfassend und transparent vor Ort in den Städten und Gemeinden über den Wolf zu informieren und die Weidetierhalterinnen und -halter im Land zu unterstützen, damit ein friedliches Miteinander möglich sei. „Allein im vergangenen Jahr hat das Land fast drei Millionen Euro für den Herdenschutz unserer Nutztierhaltenden ausgegeben“, fügte Staatssekretär Baumann hinzu.

Was gefördert wird

Im Schwarzwald und im Naturraum Odenwald hat das Land sogenannte „Fördergebiete Wolfsprävention“ ausgewiesen. Diese bleiben auch bestehen, wenn – wie im aktuellen Fall im Odenwald – vorübergehend kein residenter Wolf mehr nachgewiesen wird.

Innerhalb dieser Gebiete werden wolfsabweisende Zäune für Schafe, Ziegen, landwirtschaftliches Gehegewild und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) finanziell mit bis zu 100 Prozent unterstützt.
Material- und Arbeitskosten sowie der Einsatz von zertifizierten Herdenschutzhunden werden gefördert.
Ebenso sind Herdenschutzmaßnahmen auf Weiden mit Kälbern, Jungrindern und Fohlen bis zu einem Alter von zwölf Monaten auf besonders zu schützenden Teilflächen förderfähig.
Förderberechtigt sind sowohl Betriebe im Haupt- als auch Nebenerwerb sowie Hobbytierhalterinnen und Hobbytierhalter.
Damit ein Zaun gefördert werden kann, muss er mindestens die Vorgaben des sogenannten Grundschutzes erfüllen. Der Grundschutz ist ein Kompromiss zwischen den bereits in der Schaf-, Ziegen- und Gatterwildhaltung eingesetzten Zäunungsvarianten und einer wolfsabweisenden Wirkung.
Wolfsabweisend ist der Zaun dann, wenn er intakt, straff gespannt und allseitig geschlossen ist. Weitere Vorgaben betreffenden Bodenabstand (maximal 20 Zentimeter), die Zaunhöhe (mindestens 90 Zentimeter bei Schafen und Ziegen) und die Elektrifizierung.
Mit dem Managementplan Wolf sei eine gute Grundlage für ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Wolf, Mensch und Beweidung geschaffen worden, sagte Baumann. „Wir haben die Förderbedingungen so gestellt, dass die Anforderungen an den förderfähigen Herdenschutz auch praktikabel und umsetzbar sind.“

Um auf aktuelle und neue Herausforderungen landeseinheitlich vorbereitet zu sein, „wird der Managementplan Wolf fortlaufend überarbeitet und aktualisiert werden.“ Hierbei streben wir eine weitere Zusammenarbeit mit den Verbänden aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd.


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