44 wertvolle Streuobstbäume von Stadt Metzingen unerlaubt gefällt?
Der BUND Baden-Württemberg erstattet Anzeige gegen die Stadt Metzingen, wegen mutmaßlich verbotener Fällung.
18. Februar 2026: Ergänzernder Leserbrief des BUND RV Neckar-Alb (siehe Kommentare unten)
13. Februar 2026: Ergänzende Pressemitteilung der Stadt Metzingen (siehe Kommentare unten)

Idyllische Streuobstwiese im Ermstal; Symbolfoto
12. Februar 2026 (Pressemitteilung des BUND): 44 Bäume einer hochwertigen Streuobstwiese hat die Stadt Metzingen am 11. Februar für den Sauna-Wellnessbereich eines geplanten “Ganzjahresbades” gefällt, obwohl sie dazu kein Recht hatte. Denn binnen weniger Minuten hatte der BUND bereits Widerspruch gegen die Genehmigung der Rodung eines gesetzlich geschützten, hochwertigen Streuobstbestandes im Gebiet Bongertwasen eingelegt. Dieser hat eine aufschiebende Wirkung – es dürfen also keine Bäume gefällt werden, bis über den Vorgang entschieden wurde.
Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesvorsitzende bedauert: „Erneut hat eine Kommune im Land für ein prestigeträchtiges Bauprojekt im Hau-Ruck-Verfahren Fakten geschaffen und wertvolle Streuobstbestände vernichtet. Besonders entsetzt sind wir in diesem Fall über das skrupellose Vorgehen. Die Zuständigen bei der Stadt Metzingen waren über unseren geplanten Widerspruch informiert. Dieser ging nur wenige Minuten nach Genehmigung der Rodung an alle Beteiligten. Jeder Baum, der danach fiel, wurde also rechtswidrig entfernt. Eine solche geplante Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz ist ein weiterer Tiefpunkt im Umgang von Kommunen mit dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.“
Der BUND hat deshalb Anzeige erstattet und verlangt von der Stadt eine umfassende Aufklärung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass keine weiteren Arbeiten auf der Streuobstwiese stattfinden und die Maßnahmen rückgängig gemacht werden. Für die Ehrenamtlichen des BUND, die sich vor Ort engagierten, sei das Vorgehen der Stadt ein Schlag ins Gesicht. Sie forderten von der Stadt stets eine alternative flächenschonende Planung, um ein neues Schwimmbad für die Bevölkerung mit dem Natur- und Artenschutz zu vereinbaren.
Barbara Lupp, BUND-Regionalgeschäftsführerin Neckar-Alb merkt enttäuscht an: „Obwohl Metzingen sich gerne mal mit dem Titel Biosphären- und Naturwaldgemeinde schmückt, zeigen die Verantwortlichen hier ihr wahres Gesicht. Im Angesicht des Wunsches nach einer überdimensionierten Badelandschaft, die großzügig Fläche für Wellness, Gastronomie und Parkplätze überbaut, zählen Gesetze zum Natur- und Artenschutz und flächensparende Alternativen nicht. Wer solch ein fragwürdiges Rechtsverständnis an den Tag legt, muss sich über Politikverdrossenheit und Frust engagierter Menschen nicht wundern.“
Hintergrund: Im Mai 2018 hatte der Metzinger Gemeinderat entschieden, ein neues Ganzjahresbad auf dem Gebiet Bongertwasen zu bauen. Die Ortsverbände von BUND und NABU kritisierten die Pläne von Beginn an mit einem Appell sowie einer Stellungnahme zum Bebauungsplan im April 2025. Dabei forderten sie Alternativen, bei denen die Streuobstwiesen auf dem Bongertwasen nicht überbaut werden müssten. Denn die dortigen Streuobstbäume sind wichtige Lebensräume für geschützte Vögel wie Goldammer und Halsbandschnäpper, Insekten wie den marmorierten Goldkäfer und viele Wildbienen-Arten sowie für Fledermäuse. Nach baden-württembergischen Naturschutzgesetz (§ 33a NatSchG) dürfen Streuobstwiesen von mehr als 1.500 Quadratmetern nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor oder ist der Streuobstbestand wichtig für den Naturhaushalt oder die Artenvielfalt, darf es keine Änderung der Nutzung geben.
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13. Februar 2026:
Pressemitteilung der Verwaltungsspitze der Stadt Metzingen:
“Wir warten auf diese Genehmigung schon sehr lange, deshalb waren wir optimal auf diesen Zeitpunkt vorbereitet. Die Genehmigung haben die Stadtwerke deshalb sofort an die Baufirma weitergeleitet. Diese war zu diesem Zeitpunkt wegen der Umpflanzung der Bäume und Rodungsarbeiten auf dem Gelände des Ferientagheimgeländes vor Ort. Die wenigen Bäume waren dann innerhalb weniger Minuten gefällt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Stadtwerke um 12.46 Uhr telefonisch informiert, dass ein Widerspruch eingegangen ist. Anschließend wurde von den Stadtwerken unverzüglich die Baufirma informiert, dass alle Arbeiten an den Streuobstbeständen eingestellt werden.“
18. Februar 2026:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Redaktionsmitglieder,
aus gegebenem Anlass – nämlich um Transparenz zu schaffen und um weiteren, unsachlichen Angriffen vorzubeugen – bitte ich Sie, diese Stellungnahme als Leserbrief zu veröffentlichen:
– Sowohl die untere Naturschutzbehörde (UNB) als auch die Naturschutzverbände stuften die nach § 33a NatschG geschützte Streuobstwiese anhand objektiver Kriterien wie der Streuobstcheckliste als hochwertig ein. Deshalb ist für die Naturschutzverbände BUND, NABU und LNV nicht nachvollziehbar, weshalb die Saunalandschaft (also nicht der Schwimmbereich!) auf dieser naturnahen Wiese, welche man bei anderer Ausrichtung des Ganzjahresbades erhalten könnte, von größerem öffentlichen Belang sein soll als die Streuobstwiese. Auszug aus dem Widerspruch des BUND gegen den Bescheid zur Genehmigung der sogenannten Umwandlung:
“Insbesondere ist es […] möglich, das Ganzjahresbad ohne Einschränkungen der Erreichung potentiell relevanter öffentlicher Interessen zu planen und zu realisieren, ohne geschützten Streuobstbestand in Anspruch zu nehmen.“
Bedauerlicherweise haben offensichtlich sowohl die Stadt Metzingen als auch die UNB dieses Kernargument ignoriert. Ein wichtiger Grund für die starre Festlegung der Baufläche ist sicherlich, dass sich der Gemeinderat bereits 2024 , also noch bevor er die Satzung des Bebauungsplans im Januar 2026 beschloss, mehrheitlich für einen Planentwurf inklusive Überbauung der Streuobstwiese und dessen exakte, bauliche Realisierung durch den Totalunternehmer entschieden hatte.
– Die Untere Naturschutzbehörde machte zur Auflage rund dreimal so viele Bäume nachzupflanzen wie gerodet wurden. Grund: Jungbäume bieten längst nicht die Vielfalt an (Teil-)Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Käfer usw. wie Altholz. Sie haben übrigens auch nicht die Klimawirksamkeit und den Erholungswert von „gestandenem Altholz“. Dies gilt nicht nur für die Streuobstbäume sondern auch für den schönen Baumbestand am Ferientagheim, der dem Ganzjahresbad weichen muss. Außerdem überleben erfahrungsgemäß längst nicht alle Neupflanzungen. Zwar müssen Abgänge ersetzt werden, aber auch hier zeigt die Erfahrung, dass mangels Kontrolle längst nicht alle Ausgleichsmaßnahmen von Erfolg gekrönt sind. Die Nachpflanzungen werden übrigens auf diverse Flächen verteilt. Auch deshalb können sie nicht den durch Überbauung zerstörten Lebensraum vollständig ausgleichen. Ergänzen der Hinweis, dass ein Projekt dieser Größe in der Bau- und in der Betriebsphase, mit seinen Parkplätzen und weiterer Infrastruktur, sicherlich negative Auswirkungen (Lärm, Licht, Abgase, Abfall) auf die angrenzenden, naturnahen Flächen haben und diese entwerten wird.
Auf der Homepage des BUND Regionalverbands Neckar-Alb findet man weitere Informationen und Stellungnahmen nicht nur zum Naturschutzwert der Streuobstwiese sondern auch auf zur Frage der Wirtschaftlichkeit dieses 70-Mio-Euro-Projektes, der zukünftigen Schwimmfläche (so soll das grundschulnah gelegene Eduard-Kahl-Bad zugunsten des schulfernen Ganzjahresbades geschlossen werden). Auch die enge zeitliche Abfolge der sogenannten Umwandlungsgenehmigung (= Fällgenehmigung) am 11. Februar, des wenige Minuten später erfolgten Widerspruchs des BUND mit aufschiebender Wirkung und der mutmaßlich widerrechtlichen, scheinbar rasend schnellen Rodung der teils starken, alten Bäume ist auf der Homepage anhand von Dokumenten belegt.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lupp