44 wertvolle Streuobstbäume von Stadt Metzingen unerlaubt gefällt?
Der BUND Baden-Württemberg erstattet Anzeige gegen die Stadt Metzingen, wegen mutmaßlich verbotener Fällung.

Idyllische Streuobstwiese im Ermstal; Symbolfoto
44 Bäume einer hochwertigen Streuobstwiese hat die Stadt Metzingen am 11. Februar für den Sauna-Wellnessbereich eines geplanten “Ganzjahresbades” gefällt, obwohl sie dazu kein Recht hatte. Denn binnen weniger Minuten hatte der BUND bereits Widerspruch gegen die Genehmigung der Rodung eines gesetzlich geschützten, hochwertigen Streuobstbestandes im Gebiet Bongertwasen eingelegt. Dieser hat eine aufschiebende Wirkung – es dürfen also keine Bäume gefällt werden, bis über den Vorgang entschieden wurde.
Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesvorsitzende bedauert: „Erneut hat eine Kommune im Land für ein prestigeträchtiges Bauprojekt im Hau-Ruck-Verfahren Fakten geschaffen und wertvolle Streuobstbestände vernichtet. Besonders entsetzt sind wir in diesem Fall über das skrupellose Vorgehen. Die Zuständigen bei der Stadt Metzingen waren über unseren geplanten Widerspruch informiert. Dieser ging nur wenige Minuten nach Genehmigung der Rodung an alle Beteiligten. Jeder Baum, der danach fiel, wurde also rechtswidrig entfernt. Eine solche geplante Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz ist ein weiterer Tiefpunkt im Umgang von Kommunen mit dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.“
Der BUND hat deshalb Anzeige erstattet und verlangt von der Stadt eine umfassende Aufklärung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass keine weiteren Arbeiten auf der Streuobstwiese stattfinden und die Maßnahmen rückgängig gemacht werden. Für die Ehrenamtlichen des BUND, die sich vor Ort engagierten, sei das Vorgehen der Stadt ein Schlag ins Gesicht. Sie forderten von der Stadt stets eine alternative flächenschonende Planung, um ein neues Schwimmbad für die Bevölkerung mit dem Natur- und Artenschutz zu vereinbaren.
Barbara Lupp, BUND-Regionalgeschäftsführerin Neckar-Alb merkt enttäuscht an: „Obwohl Metzingen sich gerne mal mit dem Titel Biosphären- und Naturwaldgemeinde schmückt, zeigen die Verantwortlichen hier ihr wahres Gesicht. Im Angesicht des Wunsches nach einer überdimensionierten Badelandschaft, die großzügig Fläche für Wellness, Gastronomie und Parkplätze überbaut, zählen Gesetze zum Natur- und Artenschutz und flächensparende Alternativen nicht. Wer solch ein fragwürdiges Rechtsverständnis an den Tag legt, muss sich über Politikverdrossenheit und Frust engagierter Menschen nicht wundern.“
Hintergrund: Im Mai 2018 hatte der Metzinger Gemeinderat entschieden, ein neues Ganzjahresbad auf dem Gebiet Bongertwasen zu bauen. Die Ortsverbände von BUND und NABU kritisierten die Pläne von Beginn an mit einem Appell sowie einer Stellungnahme zum Bebauungsplan im April 2025. Dabei forderten sie Alternativen, bei denen die Streuobstwiesen auf dem Bongertwasen nicht überbaut werden müssten. Denn die dortigen Streuobstbäume sind wichtige Lebensräume für geschützte Vögel wie Goldammer und Halsbandschnäpper, Insekten wie den marmorierten Goldkäfer und viele Wildbienen-Arten sowie für Fledermäuse. Nach baden-württembergischen Naturschutzgesetz (§ 33a NatSchG) dürfen Streuobstwiesen von mehr als 1.500 Quadratmetern nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor oder ist der Streuobstbestand wichtig für den Naturhaushalt oder die Artenvielfalt, darf es keine Änderung der Nutzung geben.
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