Sechs neue Kommunen erweitern Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Nun ist es amtlich. Die vergrößerte Gebeitskulisse des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ist seit Januar 2026 Fakt. In diesem Jahr soll nun der erforderliche Antrag auf UNESCO-Anerkennung des erweiterte Biosphärengebiets eingereicht werden.

Am 23. Oktober 2024 hat der Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb über die Erweiterung des Biosphärengebiets entschieden. Dabei wurde der Beitritt von sechs neuen Kommunen zum Biosphärengebiet sowie das Einbringen weiterer Flächen von 16 Mitgliedskommunen einstimmig beschlossen. Zudem hat sich das Gremium darauf verständigt, dass das rechtliche Ausweisungsverfahren für die Erweiterung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb gestartet wird.
Der Lenkungskreis Biosphärengebiet Schwäbische Alb traf sich am 23. Oktober 2024 zur turnusmäßigen Herbstsitzung im Alten Schulhaus in Gruorn auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Neben dem grundsätzlichen Ja zur Gebietserweiterung haben die Mitglieder der geplanten Zonierung der Erweiterungskulisse in Entwicklungs-, Pflege- und Kernzonen sowie Änderungen der bestehenden Zonierung zugestimmt.
Die Zustimmung der Stadt- und Gemeinderäte zur Gebietserweiterung samt Festlegung von Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen liegt in allen 22 Kommunen vor. Die Mehrzahl der Beschlüsse war einstimmig. Es gab keine Kommune, deren Gemeinderat nach Durchlaufen des intensiven partizipativen Planungsprozesses die Gebietserweiterung abgelehnt hat.
Insgesamt beschlossen 16 Kommunen, die bereits Flächen in der Gebietskulisse haben, weitere Bereiche in das Biosphärengebiet einzubringen.
Im Landkreis Reutlingen
Bad Urach, Gomadingen, Hayingen, Lichtenstein, Münsingen, Reutlingen, Sankt Johann und Zwiefalten
Im Alb-Donau-Kreis
Ehingen, Heroldstatt, Lauterach und Schelklingen
Im Landkreis Esslingen
Bissingen a. d. Teck, Beuren, Dettingen uunter Teck und Weilheim a. d. Teck
Zudem beschlossen die sechs Kommunen neu dem Biosphärengebiet beizutreten:
Im Landkreis Reutlingen
- Engstingen
- Hohenstein
- Sonnenbühl
Im Alb-Donau-Kreis
- Allmendingen
- Blaubeuren
- Rechtenstein
Nach der vorliegenden Planung wird die Fläche des Biosphärengebiets um 42 Prozent auf über 120.000 Hektar anwachsen. In Summe werden etwas mehr als 1.100 Hektar neue Kernzone, knapp 5.500 Hektar neue Pflegezone und knapp 30.000 Hektar neue Entwicklungszone ausgewiesen. Zwei Drittel der neuen Kernzonen werden im Kommunalwald und ein Drittel im Staatswald (ForstBW) ausgewiesen. Auch der Bundesforst beteiligt sich an neuen Kernzonen. Der von der UNESCO geforderte Mindestanteil von drei Prozent Kernzone wird damit auch weiterhin erfüllt. Der Lenkungskreis bedankte sich ausdrücklich beim Bundesforst, ForstBW und den Kommunen für das Einbringen weiterer Kernzonen. Die Pflegezone wird künftig einen Anteil von 33 Prozent des erweiterten Biosphärengebiets umfassen, die Entwicklungszone einen Anteil von 64 Prozent. Mit der Zustimmung des Lenkungskreises wird im nächsten Schritt das rechtliche Ausweisungsverfahren zur Erweiterung des Biosphärengebiets gestartet.
Dieses soll im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen werden. Damit wird das erweiterte Biosphärengebiet ab Januar 2026 rechtskräftig verankert sein. Daraufhin folgt die Abgabe des erforderlichen Antrags auf erneute UNESCO-Anerkennung an das MAB-Nationalkomitee.
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