Neue Biber-Verordnung

Petition von BUND und NABU gegen entbürokratisierte Tötung von Bibern

Eine gemeinsame Landtagspetition von BUND und NABU zum Schutz des Bibers und gegen das gezielte Töten der Tiere in Baden-Württemberg hat bereits innerhalb einer Woche mehr als 3.500 Unterschriften gesammelt. Das ist über ein Drittel der 10.000 Unterschriften, die für einen Erfolg der Petition nötig sind.

Ziel der Petition ist die Rücknahme der neuen Biber-Verordnung, die die Landesregierung Ende Januar veröffentlicht hat. Beide Verbände sehen in ihr einen unnötigen Rückschritt, der das funktionierende Biber-Management im Land gefährdet, rechtliche Unsicherheit schafft und keine Bürokratie abbaut, sondern nur verlagert. Mit Hilfe der Petition wollen BUND und NABU erreichen, dass sich der Landtag mit der Verordnung befassen muss. Mitzeichnungen sind bis zum 20. März möglich.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg: 
„Mit ihrer Unterstützung können die Menschen im laufenden Landtags-Wahlkampf ein starkes Zeichen setzen, dass Natur- und Artenschutz nicht für Scheinlösungen zum Bürokratieabbau geopfert werden dürfen. Wirtschaft wie Gesellschaft sind auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen angewiesen. Der Biber ist dabei ein Verbündeter. Seine Bautätigkeiten schaffen kostenlos ökologisch hochwertige Flächen. Wir sollten die Tiere als Chance im Kampf gegen das Artensterben und die Klimakrise begreifen, statt uns auf wenige Konflikte zu fokussieren, für die es bereits etablierte Lösungen gibt.“

Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg: 
„Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil hier kurzfristige Scheinlösungen durch vermeintlich einfache Abschüsse versprochen werden. In Wirklichkeit schafft die Verordnung aber keine nachhaltigen Lösungen, sondern neue Rechtsunsicherheiten. Damit entsteht nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Bitte unterstützen Sie jetzt unsere Petition zum Schutz des Bibers in Baden-Württemberg, damit der Biber sein Lebensrecht in unseren Gewässern behält.“


 

Hauptkritikpunkte von BUND und NABU an der Biber-Verordnung:

• Zweifelhafte Erfordernis und Begründung
Es gibt bisher keinen einzigen dokumentierten Fall im Land, bei dem der Abschuss eines Bibers einen Konflikt langfristig gelöst hat, denn die Reviere werden schnell durch neue Biber besetzt. Bürokratie wird mit der neuen Verordnung nicht abgebaut, sondern nur auf die unteren Behörden verlagert, die dann mit rechtlichen Unsicherheiten zu kämpfen haben.
• Gefährdung des Biber-Managements
Das Töten von Bibern beruhigt Konflikte höchstens kurzfristig, aber nicht nachhaltig. Darauf setzt aber das gut funktionierende Biber-Management im Land. Die Verordnung erschwert die Arbeit der ehrenamtlichen Biber-Beratenden, weil sie eine kurzfristige Scheinlösung durch vermeintlich einfachen Abschuss verspricht. Viele der Engagierten werden ihr Engagement aus Frust und mangelnder Akzeptanz beenden.
• Rückschritt im Natur-, Arten- und Klimaschutz
Der Biber ist eine Schlüsselart mit erheblichen positiven Effekten auf die Gewässerökologie, die Biodiversität, den natürlichen Klimaschutz und die Klimaanpassung. Angesichts der kritischen Lage in diesen Bereichen ist es fahrlässig, dass die Verordnung diese kostenlosen Leistungen des Bibers gefährdet.
• Rechtsunsicherheit und absehbare Rechtswidrigkeit
Die Biber-Verordnung bleibt an vielen Stellen so unkonkret, dass sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmen müssen stets eindeutig begründet werden, verhältnismäßig sein und im Einzelfall geprüft werden. Das geplante Instrument der Allgemeinverfügung hingegen ist nicht rechtssicher ausformulierbar und stellt die Unteren Naturschutzbehörden vor eine kaum lösbare Aufgabe. Wer im Vertrauen auf die Biber-Verordnung Abschüsse vornimmt, kann dafür persönlich haften und muss im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren vor Gericht rechnen. Eine vergleichbare Allgemeinverfügung in Bayern hat das dortige Verwaltungsgericht gestoppt. Das Ergebnis: noch mehr Bürokratie.

Raum geben und Biber-Management stärken
BUND und NABU fordern mit Hilfe der Petition von der Landesregierung, von der neuen Biber-Verordnung abzurücken und auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu gehört:
• naturnahe Gewässer und Auenlandschaften zu stärken und bauliche Eingriffe sowie die intensive Nutzung bis nahe an die Uferböschungen zu verhindern,
• das etablierte Biber-Management mit seinen langfristigen Lösungen personell und finanziell zu stärken und dessen Instrumente, wie z. B. den Schutz von Bäumen mit Drahthosen oder den Flächentausch, konsequent anzuwenden,
• den Biber als heimische Art zu akzeptieren und seine positiven Leistungen für die Renaturierung anzuerkennen, statt den Fokus auf wenige Konflikte zu legen.


 

Hintergrund:
Auf die „Verordnung zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch den Biber“ (BiberVO) hat die Landesregierung sich am 20. Januar verständigt und argumentiert, dadurch unbürokratischer bei Konflikten mit Infrastruktur sowie land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Lebensräumen der schätzungsweise 12.400 Biber im Land eingreifen zu können. Bislang ist das Töten von Bibern nur mit einzelnen Ausnahmegenehmigungen möglich. Denn die Art ist durch das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie streng geschützt. Konflikte mit dem Biber können auch ohne die BiberVO gelöst werden – das zeigt das bisherige, gut funktionierende Biber-Management im Land.

Weitere Informationen:

• Direkt zur Petition beim Landtag: www.bund-bawue.de/biberpetition
Der Biber – NABU Baden-Württemberg



 

20. 1. 2026 Argumente für die neue Biber-Verordnung

Neue Biberverordnung verabschiedet

Die Landesregierung hat sich auf eine Biberverordnung verständigt. Diese stärkt das Bibermanagement des Landes. Bei Konflikten mit dem Biber, die sich nicht durch andere zumutbare Alternativen lösen lassen, können Biber künftig leichter vergrämt und in schweren Fällen auch getötet werden.

Biberstaudamm Bad Urach: Ein See, wo vorher Wiese war.

Schnelle Handhabe durch Biberverordnung
Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wo durch den Biber die Gesundheit von Menschen gefährdet ist oder wo ernste wirtschaftliche Schäden drohen, müssen wir handeln. Deshalb haben wir als Landesregierung die Biberverordnung auf den Weg gebracht, die das bestehende Bibermanagement erweitert und ein schnelles und unbürokratisches Eingreifen ermöglicht.“
Umweltministerin Thekla Walker: „Der Biber unterstützt in vielerlei Hinsicht, sei es beim Hochwasserschutz, beim Rückhalt von Wasser in der Landschaft oder bei der Biotopentwicklung – die sonst viel Geld kosten würde. Wo der Biber aber schwere Konflikte verursacht, müssen wir handlungsfähig sein. Mit der jetzt erarbeiteten Verordnung ermöglichen wir ein verträgliches Miteinander von Mensch und Biber.“
Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: „Es ist wichtig, dass wir zum Wohle der Landwirtschaft und der Umwelt bei Problemen, die mit und durch den Biber entstehen, schnell reagieren können. Wir brauchen dafür insbesondere für unsere Landwirte und Jäger Rechtssicherheit. Dort, wo Biber massive Schäden verursachen und zur Gefahr für die Landwirtschaft, den Menschen, die Umwelt oder den Hochwasserschutz werden, muss er auch unbürokratisch entnommen werden. Die Verordnung bietet dafür einen Rahmen, entscheidend wird aber die pragmatische und rechtssichere Umsetzung sein“

Stabile Population Erfolg des Artenschutzes
Dass die Biberpopulation in Baden-Württemberg zwischenzeitlich auf rund 12.000 Tiere geschätzt wird, ist ein großer Erfolg des Artenschutzes. Der Biber wurde im 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg durch den Menschen ausgerottet. Heute hat er wieder eine stabile Population erreicht. Das kommt Natur und Mensch zugute: Durch die Bautätigkeiten des Bibers entstehen vielfach naturnahe Gewässer. So schafft der Biber neue Lebensräume, von den zahlreiche andere Arten profitieren. Für diese Renaturierungen müssen keine Steuergelder ausgegeben werden.

Schäden und Verunreinigungen möglich
Aufgrund der teilweise aber hohen Population, gibt es auch Konflikte. Bei Verkehrsanlagen entstehen schnell Schäden und Überflutungen können Unfälle verursachen. Trinkwasserbrunnen können verunreinigt, Kläranalgen in ihrer Leistung beeinträchtigt, Dämme in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Auch Schäden in der Landwirtschaft durch Überstauungen können empfindliche Verluste für betroffene Landwirte bedeuten.

Tötung als letztes Mittel
Hier setzt die landesweite Biberverordnung an, die das bestehende Bibermanagement des Landes stärkt. Wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, können Einzelmaßnahmen zur Vergrämung nun schnell und ohne bürokratisches Antragsverfahren von beauftragten Fachleuten umgesetzt werden. An neuralgischen Punkten kann als letztes Mittel der Biber auch getötet werden, wenn andere Maßnahmen nicht helfen und die Gesundheit von Menschen gefährdet ist oder hohe wirtschaftliche Schäden drohen.

Schnelle Umsetzung in der Fläche
Der Einigung auf die nun vorliegende Biberverordnung ging ein umfangreiches Abstimmungs- und Anhörungsverfahren sowie Beteiligungsprozess voraus. Die unterschiedlichen Interessen von Straßenverkehr, Land- und Forstwirtschaft, Gewässer und Naturschutz wurden abgewogen. Auch die Vorgaben des europäischen Artenschutzes mussten berücksichtigt werden. Die Verordnung soll nun in der Fläche schnell zur Anwendung kommen.

 


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