Münsingen-Auingen: Feierliche Unterzeichnung der Vereinbarung zum Biosphärengebiet
Die Finanzierung und Organisation des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ist nun in trockenen Tüchern. Durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, den drei beteiligten Landkreisen und den 29 Biosphärengebietsgemeinden soll die Finanzierung und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern und damit die Zukunft des Biosphärengebietes auf ein gutes Fundament gestellt werden.
Die Kosten, um das Biosphärengebiet zu verwalten, belaufen sich auf 730.000 Euro pro Jahr. Die Kommunen werden sich ab 2011 mit einem Drittel an der Finanzierung beteiligen. Das Land übernimmt die restlichen 70 Prozent. Die Vereinbarung läuft bis 31. Dezember 2020.
Seit 1976 weist die UNESCO weltweit Biosphärenreservate aus. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat im Mai 2009 dieses begehrte, aber seltene Prädikat erhalten, das in Deutschland bislang nur 15 mal vergeben wurde. In diesem ersten Biosphärengebiet Baden-Württembergs sollen auf 85.000 Hektar Natur- und Umweltschutz mit einer nachhaltigen Regionalentwicklung kombiniert werden.
„Biosphärenreservate sollen nicht nur die biologische Vielfalt schützen, sondern auch die ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen verbessern. Umweltverträglicher Tourismus in intakter Natur ist ein Pfund, mit dem gerade Baden-Württemberg mit seinen vielfältigen Landschaften wuchern kann. Mit der Klärung der Finanzierung, Organisation und der kommunalen Mitwirkungsrechte setzen wir einen weiteren Meilenstein, um das Biosphärengebiet Schwäbische Alb erfolgreich weiter zu entwickeln“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Dienstag (8. November) anlässlich der Vertragsunterzeichnung im Biosphärenzentrum in Münsingen-Auingen (Bild unten).
Nachdem verschiedene Modelle diskutiert worden waren, verständigten sich die 29 Gemeinden und der Gutsbezirk Münsingen in den Landkreisen Alb-Donau, Reutlingen und Esslingen sowie die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen auf eine konventionelle Lösung: Die Verwaltung soll als Außenstelle des Regierungspräsidiums Tübingen organisiert werden. In einem Lenkungskreis können auch kommunale Vertreter ihre Interessen einbringen. „Der Vertrag spiegelt die vertrauensvolle Zusammenarbeit wider, die zwischen dem Bund als Eigentümer des ehemaligen Truppenübungsplatzes Münsingen, dem Land, den beteiligten Kreisen und Gemeinden, aber auch den Verbänden und den vielen Ehrenamtlichen, die sich bei der Entwicklung des Biosphärengebiets eingebracht haben, besteht“, würdigte der für den Naturschutz zuständige Minister das Großschutzgebiet. „Dieser Prozess im Biosphärengebiet lebt von der Identifikation der Menschen vor Ort mit ihrer Schwäbischen Alb“, so Bonde.
Sphäre-Wissen:
Die Anerkennung von Biosphärenreservaten durch die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) erfolgt auf Antrag nach Erfüllung verbindlicher Kriterien. Gemeinsam mit den Landkreisen Reutlingen und Esslingen sowie dem Alb-Donau-Kreis hat die Landesregierung im Frühjahr 2008 ein solches Biosphärengebiet im Bereich der mittleren Schwäbischen Alb ausgewiesen. Möglich wurde dies vor allem durch die Aufgabe des ehemaligen Truppenübungsplatzes „Gutsbezirk Münsingen“, der sich durch eine reiche Naturausstattung und sein einmaliges Landschaftsbild auszeichnet. Die Anerkennung des Biosphärengebietes Schwäbische Alb als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Mai 2009.
Die Fläche des Biosphärengebiets beträgt insgesamt 85.269 Hektar, davon umfasst die Kernzone 2.645 Hektar (3,1 Prozent), die Pflegezone 35.410 Hektar (41,5 Prozent) und die Entwicklungszone 47.214 Hektar (55, 4 Prozent).
Kernzonen sollen Flächen mit hohem Naturschutzwert sein, die ohne menschliche Nutzung der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Im Bereich des Biosphärengebietes Schwäbische Alb sind dies vor allem die Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf und in den Tälern der Alb.
Pflegezonen sind typischerweise Kulturlandschaften, die durch traditionelle menschliche Nutzung entstanden sind – zum Beispiel Wacholderheiden, Hutewälder oder Magerwiesen. Da diese Flächen ohne weitere Nutzung ihren Charakter verlieren würden, ist hier eine weitere naturschonende Nutzung nicht nur erwünscht, sondern für den Erhalt der Kulturlandschaft unerlässlich!
Entwicklungszonen sind alle weiteren Flächen, in denen eine vorbildliche und nachhaltige Entwicklung angestrebt und gefördert wird. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen der Nutzung, so dass auch wirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, Siedlungsflächen und Verkehrsflächen einbezogen sind.
Die Städte und Gemeinden bringen rund 1.000 Hektar Gemeindewald (ca. 1,2 % der Gesamtfläche) in die Kernzonen ein. Kern- und Pflegezone nehmen im Biosphärengebiet insgesamt 38.055 Hektar ein. Darunter unterliegen knapp 90 % bereits einem Flächenschutzstatus (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet oder gemeldetes Vogelschutzgebiet).