Katzenabschuss sorgt für Diskussion

Landestierschutzbeauftragte: „Neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist eine einmalige Chance für Tier- und Artenschutz“

  • Staatsziele Tierschutz und Naturschutz werden im Entwurf berücksichtigt
  • Katzenabschuss bringt keinen anhaltenden Schutz für Wildtiere

„Das neue Jagdrecht ist eine gute Chance, zu einem modernen und zeitgemäßen Verständnis von Jagd zu kommen. Es befördert eine wissensbasierte selbstreflektierte Jagdausübung unter Berücksichtigung herausragender gesellschaftlicher Wertvorstellungen wie Tier- und Naturschutz“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Montag (12. Mai). Sie unterstütze deshalb ausdrücklich die Forderungen der Natur- und Tierschutzverbände, die diese auf einer Landespressekonferenz heute in Stuttgart formuliert hatten. Die Landestierschutzbeauftragte kritisierte allerdings, dass in dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf die beiden Staatsziele Umwelt- und Tierschutz zwar erstmalig berücksichtigt, aber in einigen Punkten nicht konsequent genug zum Tragen kommen würden.

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„Dabei sind gerade Staatsziele ein Auftrag an den Gesetzgeber, die Rechtssetzung an diesen Zielen auszurichten“, appellierte die Landestierschutzbeauftragte an die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, die demnächst über das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beraten und entscheiden werden. Weder für die Bejagung der Waldschnepfe noch des Hermelins gebe es einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. „An vielen Stellen werden mit dem Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Schritte in die richtige Richtung gegangen, wie zum Beispiel beim Verbot der Totschlagfallen. Aber leider werden gleichzeitig mit Ausnahmemöglichkeiten wieder halbe Schritte rückwärts gemacht“, so Dr. Jäger. Große Hoffnung setzte die Landestierschutzbeauftragte auf den geplanten Wildtierbericht. „Damit bekommen wir eine fachliche Grundlage für alle künftigen Diskussionen, auch für mögliche Korrekturen bei der Zuordnung von Tierarten zu den sogenannten Schalen.“ Der Wildtierbericht werde, so hofft Dr. Jäger, mittelfristig die Möglichkeit eröffnen, über die Eignung der Jagd zur Regulierung von Wildtierpopulationen nicht nur zu spekulieren, sondern diese Frage fachlich fundiert zu bewerten und bei der Weiterentwicklung der Jagd zu berücksichtigen.

Auf Unverständnis stößt bei Dr. Jäger, dass innerhalb der SPD-Fraktion über das beabsichtigte Verbot des Hunde- und Katzenabschusses eine Diskussion entbrannt ist.

„Es ist schon lange bekannt, dass es sehr viel geeignetere und wirkungsvollere Methoden gibt, Wildtiere vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen“, betonte Dr. Jäger. Die Verantwortung für wildernde Hunde liege schließlich eindeutig beim Tierhalter. „Da muss die Tierhalterin oder der Tierhalter in die Pflicht genommen werden. Andernfalls muss der Hund abgeben werden. Genau solche wirkungsvollen Maßnahmen sieht das neue Jagdrecht selbstverständlich vor“, stellte Dr. Jäger klar. Auch im Hinblick auf angeblich wildernde Katzen, deren tatsächlicher Einfluss auf die Wildtierpopulation meist überschätzt werde, sei der Abschuss nicht zielführend. „Sobald eine Katze erschossen wird, besetzt die nächste das freigewordene Revier. Katzenabschuss ist nicht nachhaltig“, sagte die Landestierschutzbeauftragte und verwies darauf, dass die langfristige Reduktion der verwilderten Katzenpopulationen durch planvolles Kastrieren den Wildtieren viel mehr helfen würde.

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