Nationalpark kocht auf Sparflamme

Der BUND kritisiert das vom Kabinett beschlossene Nationalparkgesetz

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung das Nationalparkgesetz auf den Weg gebracht hat. Leider bleibt aber die vom Kabinett beschlossene Fassung des Gesetzes in einigen Punkten hinter den Erwartungen zurück, die im Vorfeld geweckt wurden“, kommentiert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender die am 8. Oktober 2013 vorgestellte Gesetzesvorlage, die dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden soll, „es droht uns ein Nationalpark auf Sparflamme.“

Für fatal hält der BUND die Entscheidung der Landesregierung, keine Zwischenziele zum Erreichen der 7.500 Hektar Kernzonen vorzugeben. „Das Gebiet nennt sich Nationalpark, aber das Gesetz gibt für die kommenden 30 Jahre nicht mehr vor als eine Ansammlung mittelgroßer, voneinander isolierter Bannwälder. Das ist enttäuschend“, so Dahlbender. Für dieses Szenario spricht auch, dass sich die Landesregierung nicht gesetzlich binden wollte, Pflanzenschutzmittel, Biozide, Kalk, Dünger, Bodenumbruch und Drainagen im Nationalpark auszuschließen. „Wir befürchten, dass sich das Naturerlebnis im künftigen Nationalpark kaum von dem im Wirtschaftswald unterscheiden wird. Sollten beispielsweise Holzpolter mit Pestiziden gespritzt, Ganzbaumernten oder Bundeswehrübungen dort durchgeführt werden, wird wenig Nationalpark-Charakter entstehen“, betont Dahlbender.

Kritisch sieht der BUND auch, dass die Landesregierung die im Juni in Aussicht gestellte Nationalparkfläche noch einmal um über 100 Hektar verkleinert hat. „So ist der Nationalpark in Bezug auf internationale Kriterien am unteren Limit“, erläutert Dahlbender, „zumal die Landesregierung keine Klausel für eine spätere Erweiterung des Nationalparks im Gesetz vorsieht. Es ist unverständlich und fachlich nicht vermittelbar, warum Minister Bonde krampfhaft an der Größe von 10.000 Hektar festhalten will.“ Insbesondere müsste auf den Lückenschluss zwischen den beiden, drei Kilometer entfernt liegenden Teilgebieten hingearbeitet werden.

Bezüglich der Finanzierung hat sich die Landesregierung leider dazu entschlossen, den Nationalpark ab 2015/16 aus dem allgemeinen Naturschutz-Landeshaushalt zu bezahlen. „Damit sind die anderen Ziele der Naturschutzstrategie der Landesregierung – wie die Umsetzung des landesweiten Biotop-Verbunds, Ausweisung weiterer Schutzgebiete, Moorrenaturierungen – in Frage gestellt“, erläutert Dahlbender, „der Nationalpark droht andere Naturschutzaktivitäten zu kannibalisieren.“ Der BUND fordert unverändert, dass Personal- und Sachausgaben sowie die Investitionen für den Nationalpark zusätzlich zum versprochenen Aufwuchs der Naturschutzmittel aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen.

Auf gar keinen Fall dürfen nach Ansicht des BUND Ausgaben für Tourismus und Infrastruktur aus Naturschutzmitteln finanziert werden. Anlass für solche Befürchtungen gibt ein Passus im Gesetz, der strukturelle Verbesserungen im Umfeld, insbesondere im Bereich des Tourismus als Nationalparkzweck deklariert. „Wir treten für einen offenen Nationalpark ein, der Menschen ein authentisches Naturerlebnis vermittelt“, unterstreicht Dahlbender, „aber touristische Vorhaben müssen auch aus dem Tourismustopf finanziert werden. Es kann nicht sein, dass das Geld aus dem ohnehin knappen Naturschutzhaushalt des Landes in den Ausbau von Infrastruktur fließt.“ Diese Aufgaben seien eindeutig dem Naturpark oder der allgemeinen nachhaltigen Regionalentwicklung zuzuordnen.

Bedauerlich ist, dass kaum einer der fachlich fundierten Vorschläge der Naturschutzverbände im Gesetz aufgenommen worden. „Wir kritisieren, dass die Vorschläge und Hinweise der staatlich anerkannten Naturschutzverbände bei der Gebietsschutz-Spitzenkategorie Nationalpark nicht höher gewichtet würden als die Anmerkungen „einiger Nutzer des Onlineportals“, wie das Ministerium selbst formuliert“, so Dahlbender. Der BUND erkenne die Bemühungen um breite Beteiligung an, aber das dürfe nicht dazu führen, dass die Expertise und der Vertretungsfunktion der anerkannten Naturschutzverbände in Naturschutzfragen ausgehebelt würden. Auch im Nationalparkrat ist eine Vertretung der Naturschutzbelange von Seiten der Naturschutzverbände nicht gewährleistet.

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